Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.

Wenn ein nahestehender Mensch an Demenz erkrankt, helfen eine Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt, verständnisvolle Begleitung und Entlastung im Alltag. Welche Unterstützung passt, hängt davon ab, was der Person noch gelingt, welche Schwierigkeiten auftreten und wie viel Hilfe Angehörige leisten können.

In Deutschland gibt es Beratungsstellen und ambulante Hilfen. Hinzu kommen Leistungen der Pflegeversicherung. Eine Ärztin oder ein Arzt sollte Gedächtnis- oder Verhaltensänderungen zuerst abklären. Danach können Angehörige und die betroffene Person gemeinsam passende Hilfen planen.

Beschwerden ärztlich abklären

Gedächtnisprobleme oder Veränderungen im Verhalten bedeuten nicht automatisch Demenz. Die Hausarztpraxis ist meist die erste Anlaufstelle. Dort lässt sich klären, ob weitere Untersuchungen nötig sind und ob eine andere Ursache hinter den Beschwerden steckt. Mit einer Diagnose lassen sich die weitere Behandlung und die Pflege besser planen.

Verändert sich das Verhalten stark oder plötzlich, sollten Angehörige die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt informieren. Schlaf- oder Beruhigungsmittel dürfen nicht eigenmächtig gegeben werden. Allgemeine Alltagstipps ersetzen keine persönliche medizinische Beratung.

Ältere Frau und Tochter hören gemeinsam Musik im Wohnzimmer.
KI-generiertes Symbolbild

Menschen mit Demenz verständlich begleiten

Im Gespräch hilft es, ruhig zu bleiben, kurze und klare Sätze zu verwenden und genügend Zeit für eine Antwort zu lassen. Häufiges Abfragen oder ständiges Korrigieren von Fehlern setzt die betroffene Person unter Druck. Besser ist es, Gefühle ernst zu nehmen und Unterstützung anzubieten, ohne jeden Schritt abzunehmen.

Beziehen Sie die Person in Entscheidungen und vertraute Tätigkeiten ein, soweit es ihr möglich ist. Musik, Bewegung, bekannte Aufgaben oder Gespräche über frühere Erlebnisse können der Person vertraut sein und ihr den Zugang erleichtern. Wenn Unruhe auftritt, prüfen Sie zuerst einfache Bedürfnisse. Hat die Person Durst oder Hunger? Muss sie zur Toilette? Ist die Umgebung zu laut?

Menschen mit Demenz zu Hause Orientierung geben

Feste Abläufe und vertraute Gegenstände erleichtern die Orientierung. Sorgen Sie für einen möglichst festen Tagesablauf und ändern Sie gewohnte Wege oder Möbelstellungen schrittweise. Beschriftungen oder gut erkennbare Bilder an Türen und Schränken können zeigen, wo sich Bad, Küche oder Kleidung befinden.

Prüfen Sie in der Wohnung, wo die Person etwas verwechseln oder einen Unfall haben könnte. Achten Sie besonders auf Stolperstellen und den Herd. Beziehen Sie bei der Prüfung auch nächtliche Unruhe ein. Was sinnvoll ist, hängt von den Fähigkeiten und Gewohnheiten der betroffenen Person ab. Eine Pflegeberatung kann helfen, passende Anpassungen zu finden.

Angehörige entlasten

Angehörige müssen die Betreuung nicht allein übernehmen. Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen informieren kostenlos über Hilfen am Wohnort und Leistungen der Pflegeversicherung. Auch Alzheimer-Gesellschaften und Selbsthilfegruppen bieten Information und Austausch mit anderen Angehörigen.

Je nach Bedarf kommen Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, Tagespflege, ambulante Pflegedienste oder Hilfe im Haushalt infrage. Ehrenamtliche Helferkreise können stundenweise Zeit für Erledigungen oder Erholung schaffen. Ihre Aufgaben umfassen jedoch nicht automatisch Pflege oder Hausarbeit. Fragen Sie deshalb vorab, welche Unterstützung ein Angebot tatsächlich leistet.

Fotoalbum, umgedrehte Postkarte und Lesebrille auf einem Tisch.
KI-generiertes Symbolbild

Pflegeleistungen beantragen

Wer Leistungen der Pflegeversicherung benötigt, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse. Danach veranlasst sie eine Begutachtung, bei der eingeschätzt wird, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Das Ergebnis ist der Pflegegrad. Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person in die Beratung einbezogen werden.

Für Menschen, die zu Hause versorgt werden, gibt es einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er steht auch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung. Das Geld wird nicht frei ausgezahlt: Es dient dazu, bestimmte anerkannte Angebote zu finanzieren. Die Kosten werden in der Regel mit Belegen bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht. Nicht genutzte Beträge lassen sich nach den geltenden Regeln übertragen.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem bis zu 40 Prozent des monatlichen Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Das ist nur möglich, soweit der Betrag im jeweiligen Monat nicht bereits für ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste verwendet wird. Wenn Sie den Betrag so nutzen, kann sich das auf andere Leistungen auswirken. Lassen Sie sich deshalb von der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle erklären, welche Kombination im konkreten Fall passt. Anerkennung und Erstattung unterscheiden sich teilweise nach Bundesland und Angebot.

Wenn die Betreuung zu Hause schwerfällt

Eine vertraute Wohnung kann Orientierung geben. Trotzdem ist häusliche Versorgung nicht für jede Familie dauerhaft machbar. Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim können geeigneter sein, wenn der Hilfebedarf steigt oder Angehörige stark belastet sind. Die Entscheidung sollte sich an den Wünschen und dem Bedarf der betroffenen Person sowie an den Kräften der Angehörigen orientieren.

Bei einer Betreuung im eigenen Haushalt sollte außerdem klar sein, welche Aufgaben die Betreuungskraft übernimmt. Alltagsbegleitung und Haushaltsunterstützung ersetzen keine medizinische Behandlungspflege. Die Bezeichnung „Betreuung rund um die Uhr“ bedeutet auch nicht, dass eine einzelne Betreuungskraft durchgehend arbeitet. Klären Sie Arbeitszeiten, Pausen, Aufgaben und Vertretung vor einer Vereinbarung.

Beratungsstellen und Krisenhilfe

Für erste Orientierung und konkrete nächste Schritte helfen diese Stellen:

  • Pflegestützpunkt oder Pflegeberatungsstelle: Beratung zur Pflegeorganisation sowie zu Leistungen und Angeboten vor Ort.
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Beratung am Alzheimer-Telefon unter 030 259 37 95 14. Öffnungszeiten sollten vor dem Anruf geprüft werden.
  • Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66 02 für Fragen zur Pflegeversicherung.
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117, wenn medizinische Hilfe gebraucht wird, die nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten kann.
  • TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenlos und rund um die Uhr, wenn eine seelische Krise eintritt.