Hilfe zur Pflege Einkommensgrenze: Unterstützung für die Pflegeeinkommensgrenze

Published on 22. Mai 2018

Lebensunterhalt (als Einkommensgrenze). Wie viel Hilfe Sie für die Pflege erhalten, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen des Patienten und ggf. sein Vermögen ausreichen. Eine individuelle Einkommensgrenze wird für Sie festgelegt. Sie haben wenig Einkommen und Vermögen?

Bundesbeteiligungsgesetz 2017

Die erste Etappe des Bundesbeteiligungsgesetzes trat 2017 in Kraft. 2. In den Folgejahren werden weitere Reformschritte bis 2023 folgen, wenn wir die seit 2017 veränderten Vermögens- und Einkommenslimiten in den Bereichen Integrationshilfe, Pflegehilfe und Grundversorgung darstellen. Die Übergangsbestimmungen des Bundesbeteiligungsgesetzes erhöhen die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Zeitraum 2017-2019.

Dadurch erhalten mehr Menschen Zugriff auf die Integrationshilfe und können z.B. Verkehrsdienste, Assistenzdienste oder eine behindertengerechte Umnutzung ihrer Wohnungen beantrag. Zum 1. April 2017 stieg die Anlagengrenze auf 30.000 EUR. Dieser Betrag besteht aus der zusätzlich gewährten Vermögensbeihilfe von 25.000 EUR in der Integrationshilfe und der Freistellung für die soziale Grundversorgung im Buch VII.

Die Befreiungsgrenze soll ab 2020 weiter auf 50.000 EUR angehoben werden. Ab 2020 werden die Vermögenswerte (und Erträge) der Partner nicht mehr gutgeschrieben. ACHTUNG: Die (niedrigeren) Anlagegrenzen für die Grundleistung (siehe unten) sind anwendbar, wenn die Grundleistung gleichzeitig bezogen wird. Die Integrationshilfe für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen der Reformen von der sozialen Unterstützung befreit. Bis auf weiteres ist sie jedoch im Sozialleistungskatalog nach dem 12. Gesetzbuch (SGB XII) festgeschrieben.

Eine Abspaltung mit sozialer Unterstützung wird erst 2020 erfolgen, da die Integrationshilfe dann vollständig in das SSG IIX aufgenommen wird. Bei der Pflegehilfe betrifft die Verbesserung nur das Guthaben aus Erwerbsarbeit ab dem 1. 4. 2017. Danach wurde die Obergrenze auf 30.000 EUR für pflegebedürftige und erwerbstätige Menschen anheben.

Bei allen anderen beträgt die Einsparung seit dem ersten April 5.000 EUR. Mit Wirkung zum Stichtag des Bundes gesetzes vom 15. Mai 2017 hat die Regierung auch den Kapitalzuschuss für Sozialhilfeempfänger von 2.600 auf 5.000 EUR angehoben. Das bedeutet, dass zwei volljährige Empfänger der Grundversicherung eine Vermögensbeschränkung von 10.000 haben, wobei für jede weitere gepflegte Begleitperson weitere 500 ? hinzukommen.

Diese Vermögensbeschränkungen betreffen auch das ALG 2 und die Existenzsicherung; die zuständigen Leistungserbringer sind die überregionalen Sozialhilfeerbringer. Mit dem Bundesbeteiligungsgesetz soll die Verbindung zur sozialen Hilfe aufgelöst werden, doch bis 2020 bleibt der Sozialhilfeanbieter der verantwortliche Kontakt.