Leistungskatalog Pflege: Servicekatalog Pflege
Published on 22. Mai 2018
und den Anbietern der privaten Pflegeversicherung). Wäschewechsel, einschließlich Bettwäsche, Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Reparieren) sowie Lagerung der Wäsche. eine Informationsquelle für die individuelle Pflege und Hilfeplanung. Für uns bedeutet Pflege, dass der zu betreuende Mensch im Mittelpunkt steht und seine Bedürfnisse weitgehend berücksichtigt werden. “ Wir bieten und betreuen Sie nach Ihren Bedürfnissen“.
Unser Service
Sie werden vom behandelnden Arzt verschrieben, wenn sie für die medizinische Versorgung notwendig sind: In diesem Fall können Sie die gewünschte Hilfestellung aus dem aktuellen Leistungskatalog auswählen. Grundvoraussetzung für die Pflegeversicherungsleistungen ist eine anerkannte Pflegeleistung Ihrer Krankenkasse. Du wählst aus unserem umfassenden Serviceangebot und kaufst dir Zeit für gewisse Aktivitäten bei dir zu Haus (z.B. 40 Min. für ein volles Bad oder 20 Min. zum Einhängen der Kleidung).
Diese Dienstleistungen werden alle 20 min in Rechnung gestellt, aber Sie bestimmen, wie lange die Unterstützung benötigt wird. Auch alle Pflegeempfänger, die über ein anerkanntes Versorgungsniveau verfügen, können zusätzliche Pflege- und Hilfsleistungen in Anspruch nehmen. 2. Dabei ist es von Bedeutung, dass es sich um Offerten handelt, die auf die Entlassung der betreuenden Mitglieder abgestimmt sind. Erinnerungsförderung, Ausbildung in häuslicher Tätigkeit, Wir betreuen Sie gerne in kleinen Kleingruppen oder zu Haus.
Dieser Service erlaubt es den betreuenden Verwandten, sich eine Pause zu gönnen. Egal ob es sich um eine Urlaubsreise handelt oder nur um eine Reise mit einem Freund oder um einen Arztbesuch. Im Falle von Pflegegeldzahlungen durch die Pflegeversicherung ist es notwendig, regelmäßig Konsultationsbesuche zu Haus durch einen Pflegeservice durchzuführen.
Der Konsultationsbesuch soll Ihnen dabei behilflich sein, sich über die Pflege zu informieren und sich beraten zu lassen, wie die Rahmenbedingungen für Pflege und Betreuung zu verbessern sind: Für Rückfragen steht Ihnen das Sozialamt in Ihrer Umgebung gerne zur Verfügung.
Leistungsspektrum – Leistungsstarke Kooperationspartner
Aktuell: Die Pflegeversicherungen subventionieren als Pflegeversicherungsträger Pflege- und Pflegeleistungen, Pflegehilfen und Fördermaßnahmen. Der Nutzen für die Pflegebedürftigen soll ihre Unabhängigkeit und Wohnqualität bewahren oder fördern. Krankenpflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung, d.h. die Leistung der Pflegekasse ist beschränkt oder beschränkt.
Eine Krankenpflegeversicherung wird abgeschlossen, wenn ein permanenter Pflegebedarf vorliegt (mindestens sechs Monate). Pflegebedürftige sind Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung in ihrer Selbstständigkeit (!) beschränkt sind und Unterstützung von anderen Menschen benötigen. Anträge auf Pflegeversicherungsleistungen werden bei der jeweiligen Kasse eingereicht. Der Pflegeversicherer beauftragte den Ärztlichen Service der Krankenversicherung (MDK) mit der Beurteilung des Pflegebedarfs.
Zur Beurteilung vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem Patienten oder einer autorisierten Stelle. Die Krankenkasse entscheidet über die Erkennung der Versorgungsbedürftigkeit und die Einordnung in einen Versorgungsgrad auf der Grundlage der Expertenempfehlungen. Im Rahmen der Beurteilung durch den Medizinischen Ausschuss wird festgestellt, ob die pflegebedürftige Personen unter einer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (oder Fähigkeiten) leiden und wie stark diese ist.
Zu diesem Zweck wird ein Pflegeverfahren, das „Neue Beurteilungsverfahren (NBA)“, angewandt. In sechs definierten Gebieten stellt die Nationalbank die Frage nach der Unabhängigkeit des Patienten. Zur Berechnung des Versorgungsgrades werden die Punktzahlen in den Einzelbereichen summiert und nach einem durchgängigen Schema bewertet. Pflegestufe 2 Signifikante Beeinträchtigung der Unabhängigkeit oder Qualifikation (27 bis unter 47,5 Punkte).
Pflegestufe 3 Starke Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fertigkeiten (47,5 bis unter 70 Punkte). Pflegestufe 4 Schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Leistungsfähigkeit (70 bis unter 90 Punkte). Pflegestufe 5 Schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Befähigung mit speziellen Pflegebedürfnissen (90 bis 100 Punkte). Bis zur Auswertung ein Krankenpflegetagebuch geführt.
Wenn Sie von einem stationären Pflegeservice versorgt werden, stellen Sie die Pflegeunterlagen zur Verfügung. Fragen Sie die Person, die Sie umsorgt oder die Ihre Lage weiß, bei der Beurteilung teilzunehmen. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Pflegeversicherung kann binnen vier Wochen einreichen.
Die Beanstandung ist unmittelbar an die verantwortliche Pflegeversicherung zu richten. Anträge auf Sachleistungen werden bei der jeweiligen Pflegeversicherung gestellt. Die Sachleistungen werden von stationären Einrichtungen gewährt, mit denen die Pflegeversicherung einen Pflegevertrag hat. Der Betrag der monatlich zu zahlenden Sachleistungen, mit denen die Pflegeversicherung die Pflege-, Betreuungs- und/oder Haushaltsleistungen subventioniert, ist abhängig vom Grad der Pflege.
Pflegebedürftigen kann die Pflege, Unterstützung und Hauswirtschaft selbst organisiert werden. Zu diesem Zweck kann anstelle der Sachleistung ein Pflegezuschuss bei der Pflegeversicherung gewährt werden, mit dem die selbstorganisierte Heimpflege subventioniert wird. Der Pflegezuschuss wird je nach Pflegestufe einmal im Monat gezahlt. Der Antrag auf die kombinierte Leistung wird bei der verantwortlichen Pflegeversicherung gestellt.
Bei nur teilweiser Inanspruchnahme der monatlichen Sachleistungen wird ein anteiliger Pflegezuschuss gewährt. Der Pflegezuschuss wird um den prozentualen Anteil gekürzt, den der Betreffende für die Sachleistungen beansprucht hat (z.B. : Sind 70 % des Betreuungsgeldes aufgebraucht, bekommt der Betreute einen anteiligen Pflegezuschuss von 30 % des Betreuungsniveaus).
Die Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes erfolgt einmal im Monat. Bei vorübergehender Nichtbetreuung zu Hause kann die Kurzzeitversorgung in einer ambulanten Pflegeeinrichtung erfolgen. Der Pflegefonds übernimmt die Pflege-, Betreuungs- und Behandlungskosten für bis zu acht Kalenderwochen. Wie hoch der Leistungsanspruch ist, hängt vom Grad der Pflege ab.
Aus nicht ausgeschöpften Geldern für die Prävention kann der Beitrag für die Kurzzeitversorgung um bis zu 1612 EUR auf bis zu 3224 EUR pro Jahr aufgestockt werden. Die Erhöhungsbeträge für die Kurzzeitversorgung werden mit den Leistungsbeträgen für die Prävention verrechnet. Wird der Betreuer an der Pflege verhindert, kann er von anderen Menschen oder Institutionen betreut werden.
Wenn der Betreuer den Patienten während eines Zeitraums von sechs Monaten betreut hat, werden die Pflegekosten von den Krankenkassen übernommen. Vorbeugende Pflege kann stündlich oder täglich während des Kalenderjahrs erfolgen. Bei den Pflegestufen 2 bis 5 ist die Anspruchshöhe gleich. Aus nicht ausgeschöpften Kurzzeitpflegemitteln kann der Beitrag zur Vorsorge um bis zu 806 EUR auf bis zu 2.418 EUR pro Jahr aufgestockt werden.
Dabei wird der Betrag der im Krankheitsfall geltend gemachten Erhöhung mit dem Betrag der Leistung für kurzfristige Pflege verrechnet. Das Angebot für Tages- und Nachtbetreuung kann neben ambulanter Sachleistung, Pflegezuschuss oder der kombinierten Leistung genutzt werden. Eine Verrechnung mit anderen Dienstleistungen findet nicht statt. Der monatliche Leistungsanspruch ist abhängig vom Versorgungsgrad.
Ein Pflegebedürftiger, der in einer Wohngemeinschaft wohnt und den Gruppenzuschlag von 214 monatlich bekommt, hat keinen Anrecht auf Tag- und Nachtbetreuung! Wird neben der Wohngemeinschaft eine Tages-/Nachtbetreuung benötigt, muss diese separat bei der Pflegeversicherung angemeldet werden. Ob neben der Pflege in der Wohngemeinschaft im einzelnen Fall eine Tages-/Nachtbetreuung nötig ist, überprüft der Ärztliche Service der MHK.
Die Krankenkasse beschließt nach Eingang des MDK-Berichts im jeweiligen Fall, ob die Tagesleistungen bewilligt werden. Ist die häusliche Langzeitpflege nicht gewährleistet, kann eine stationäre Einrichtung bezogen werden. Für die Pflege, Pflege und ärztliche Behandlung zahlen die Krankenkassen monatliche Unterhaltskosten. Die Krankenpflegeversicherung übernimmt keine Pflegekosten, die ohne Pflegeaufwand entstehen (z.B. Unterkunft und Verpflegung).
Wie hoch der Leistungsanspruch pro Monat ist, hängt vom Grad der Pflege ab. Unterstützungs- /Entlastungsleistungen in der qualitätsgesicherten Pflege und/oder Unterstützung bei der häuslichen Pflege (Pflegestufen 1-5). Körperpflegemaßnahmen (jedoch nur für Pflegestufe 1, da kein Recht auf weitere Pflegedienstleistungen besteht). Für die Pflegestufen 2-5 dürfen die körpereigenen Betreuungsmaßnahmen nur über das Betreuungsgeld/den Pflegezuschuss erfolgen.
Der Konsultationsbesuch ist gesetzlich festgelegt und findet beim Patienten zu Hause statt. Es dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sowie der regelmässigen Betreuung und professionellen Betreuung der Pflegekräfte. Der Beratungsbesuch wird von ambulant arbeitenden und von den Krankenkassen genehmigten Einrichtungen der Pflegeversicherung erbracht. Fordern hilfsbedürftige Personen keine Ratschläge an, muss die Pflegeversicherung das Pflegebeihilfe entsprechend herabsetzen und im Falle eines Wiederauftretens zurückziehen.
Bei den Konsultationsbesuchen trägt die Krankenkasse die Kosten. In Pflegekursen und Ausbildungskursen werden Kompetenzen zur Umsetzung und Moderation der Pflege vermittelt und das soziale Engangement im Pflegebereich gefördert und gestärkt. Wenn gewünscht, können sie beim Patienten zu Hause stattfinden. Bei den Kursen und Trainings werden die anfallenden Gebühren von den Pflege-/Krankenkassen getragen.
Bis zu einem Betrag von 40 EUR pro Monat werden die Ausgaben für die zum Verzehr bestimmten Pflegemittel von den Krankenkassen erstattet. Technisches Hilfsmaterial (z.B. Pflegeliege, Behindertenlift, Rollstuhl) Technisches Hilfsmaterial wird in erster Linie von den Krankenkassen ausgeliehen. Der Pflegekassenzuschuss fördert Massnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, wenn dies die Heimpflege erlaubt oder wesentlich vereinfacht oder die Selbstständigkeit des Betreuten erhöht.
Im Anschluss an die Antragstellung werden bis zu 4.000 EUR pro Massnahme genehmigt. Wohnen mehrere betreuungsbedürftige Personen in derselben Wohneinheit, kann ein Zuschuß von 4.000 EUR pro pflegebedürftiger Person gezahlt werden, der sich auf maximal 16.000 EUR pro Maßnahmen beläuft. Wohnen hilfsbedürftige Personen in einer vollständig stationären Pflegeeinrichtung der Hilfe für Behinderte, trägt die Pflegeversicherung die Kosten von 10% des Wohngeldes (max. 266 ? pro Monat).
Zusätzlich gibt es einen Antrag auf vollen Pflegezuschuss für die Tage, an denen sich hilfsbedürftige Menschen im Heim aufhalten. Betreuungsbedürftige Menschen, die mit wenigstens zwei weiteren betreuungsbedürftigen Menschen in einer ambulanten Betreuungsgruppe in einer Wohngemeinschaft wohnen, haben Anrecht auf einen mont. Der Betrag des Monatsanspruchs ist für alle Pflegestufen gleich.
Ein einmaliger Zuschuss von 2.500 EUR pro pflegebedürftiger Person pro Wohngemeinschaft (max. 10.000 EUR) kann für den Aufbau einer neuen ambulanten Wohngemeinschaft bewilligt werden. Falls der Betreffende zur Sicherstellung der Versorgung in der Wohngemeinschaft auch stationäre Pflegedienste (Tagespflege, Nachtpflege) braucht, muss der Medizinische Dienst dies separat nachweisen.
Transitional Care ist eine Dienstleistung der Krankenversicherung und wird vom behandelnden Arzt verschrieben. Bei vorübergehendem Pflegebedarf (z.B. nach einer OP oder aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung) haben die Versicherten bis zu vier Kalenderwochen lang das Recht auf Hauspflege (Grundversorgung und Hauswirtschaft), wenn sie nicht pflegebedürftig sind oder die unterste Pflegestufe 1 im Sinn der Pflegestufe haben.
Bei unzureichender häuslicher Pflege gibt es einen Kurzzeitpflegeanspruch von bis zu acht Kalenderwochen. Der Krankenversicherer trägt bis zu 1.612 pro Jahr zu den Aufwendungen für die temporäre Pflege in der Kurzzeitversorgung bei. Pflegebedürftigen steht die Pflegehilfe nach Sozialgesetzbuch Nr. 17 zu, wenn es für sie und ihre Familienangehörigen unzumutbar ist, die Pflege mit Einnahmen und Mitteln zu finanzieren.
Der Medizinische Service der Krankenkasse (MDK) muss den Pflegebedarf ermittelt haben, um Pflegehilfe zu erhalten. Hilfestellung bei der Pflege wird von den entsprechenden Sozialdiensten erbeten. Der Betreuer darf nicht länger als 30 Arbeitsstunden im Rahmen der Sozialversicherung mitarbeiten. Das Honorar, das der Betreuer vom Patienten für seine Arbeit bekommt, darf nicht über dem entsprechenden Betreuungsgeld liegen.
Hinweis: Vor 2017 waren alle Betreuer in der obligatorischen Krankenversicherung abgesichert (unabhängig von der Anzahl der Wochenstunden), die sich seit 2017 geändert hat. Alle bis 2016 bei der Krankenpflegekasse registrierten Pflegekräfte sind gedeckt, d.h. sie sind nach wie vor gegen Unfälle abgesichert (auch wenn sie weniger als 10 Stunden pro Tag an zwei Tagen pro Wochentermin einhalten).
Bei akuter Versorgungssituation in der Gastfamilie und berufstätigen Verwandten, die für bis zu 10 Tage eine kurze Arbeitspause einlegen, um die Pflege zu regeln, haben sie Anrecht auf Pflegegeld, sofern keine Lohnfortzahlung durch den Dienstgeber geleistet wird. Ein ärztliches Attest muss auf Wunsch des Auftraggebers vorgelegt werden, aus dem der wahrscheinliche Pflegebedarf des nahestehenden Familienangehörigen hervorgeht.
Übernehmen mehrere Verwandte die Pflegeorganisation, ist der Leistungsanspruch für eine betreuungsbedürftige Personen dennoch auf 10 Tage beschränk. Die Verwandten können sich in diesen Faellen den Schaden aufteilen. Die Beantragung des Pflegegeldes ist vom Arbeitnehmer sofort bei der Pflegeversicherung des Betreuten zu beantragen.
Ein ärztliches Attest muss dem Gesuch beiliegen, aus dem der (vorhersehbare) Pflegebedarf des Patienten ersichtlich ist. Der Betrag des Pflegegeldes ist abhängig von den Regelungen zur Ermittlung des Krankengeldes für Kinder. Mitarbeiter, die in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern beschäftigt sind, haben bis zu sechs Monaten ganz oder teilweiser Freistellung von der Beschäftigung für die Betreuung von nahen Angehörigen zu Hause.
Die Befreiung muss dem Auftraggeber spätestens 10 Tage vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Sollte die halbjährliche Betreuungszeit nicht ausreichen, kann sie problemlos auf die Familienbetreuungszeit mit einer Gesamtlaufzeit von max. 24 Monate übertragen werden. Die Umstellung von der Betreuungszeit auf die Familienbetreuungszeit ist für Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten möglich und muss dem Auftraggeber spätestens 12 Monate vor dem Start der Familienbetreuungszeit mitgeteilt werden.
Um den Verdienstausfall durch die Stillzeit aufzufangen, können Mitarbeiter beim BAföG ein unverzinsliches Kreditdarlehen beantrag. Die Kündigung durch den Dienstgeber ist während des Zeitraums ab der Bekanntmachung (bzw. maximal zwölf Kalenderwochen vor Eintritt der Pflegezeit) oder nur in ganz speziellen Sonderfällen zulässig.
Mitarbeiter, die in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern arbeiten, können ihre Wochenarbeitszeit für höchstens 24 Monaten auf bis zu 15 Stunden verkürzen, um nahe Verwandte zu betreuen. Die Teilbefreiung ist dem Auftraggeber spätestens acht Wochen vor Kursbeginn mitzuteilen.