Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.

Wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag regelmäßig Hilfe braucht, kann Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Für den Pflegegrad zählt, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigt und wobei sie Unterstützung benötigt. Eine Diagnose allein bestimmt den Pflegegrad nicht. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade; die früheren Pflegestufen sind nur noch eine historische Bezeichnung (Bundesgesundheitsministerium, § 14 SGB XI).

Wichtig für die ersten Schritte:

  • Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Mit dem Antrag müssen Sie aber nicht sechs Monate warten.
  • Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflegekasse. Privat Pflege-Pflichtversicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.
  • Die Pflegekasse oder der Versicherer beauftragt eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten erstellt meist der Medizinische Dienst das Gutachten, bei privat Versicherten Medicproof.
  • Ein Pflegegrad eröffnet den Zugang zu Pflegeleistungen. Er führt jedoch nicht automatisch zu einem frei verfügbaren Geldbetrag. Welche Leistung gezahlt wird, hängt von der Art der Versorgung und den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Sie müssen beim ersten Kontakt noch nicht alle Unterlagen vorlegen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig und beschreiben Sie den Hilfebedarf im Alltag so konkret wie möglich.

Was ein Pflegegrad aussagt

Ein Pflegegrad zeigt, wie stark gesundheitliche Einschränkungen die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigen. Entscheidend ist, ob die Person deshalb regelmäßig Hilfe anderer braucht. Berücksichtigt werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen sowie Schwierigkeiten beim Umgang mit Krankheiten und Therapien.

Der Name einer Krankheit entscheidet nicht über den Pflegegrad. Bei der Begutachtung wird geprüft, was die Person im Alltag noch selbst kann und wobei sie regelmäßig Hilfe braucht. Der Gutachter bewertet dafür konkrete Alltagssituationen nach festen Kriterien.

Die fünf Pflegegrade

Die Pflegekasse ordnet die Gesamtpunktzahl einem Pflegegrad zu. Die Punkte ergeben sich aus mehreren Bewertungsbereichen. Jeder Bereich zählt unterschiedlich stark. Die Grenzen stehen in § 15 SGB XI.

Pflegegrad Gesamtpunkte Bedeutung
1 12,5 bis unter 27 geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
2 27 bis unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
3 47,5 bis unter 70 schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
4 70 bis unter 90 schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
5 90 bis 100 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bei bestimmten außergewöhnlichen Bedarfslagen kann Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten gelten.

Die früheren Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt. Deshalb lässt sich eine alte Pflegestufe nicht pauschal einem heutigen Pflegegrad zuordnen.

Die sechs Bewertungsbereiche

Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche. Am stärksten zählt die Selbstversorgung, also zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen und Trinken.

Bewertungsbereich Anteil an der Gesamtbewertung
Mobilität, etwa Aufstehen, Umsetzen und Treppensteigen 10 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen 15 %
Selbstversorgung 40 %
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, etwa Medikamente einnehmen oder Arztbesuche organisieren 20 %
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 15 %

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen werden getrennt bewertet. Für die Gesamtpunktzahl zählt jedoch nur der höhere Wert dieser beiden Bereiche.

Einkaufen, Putzen und andere Haushaltsaufgaben bilden keinen eigenen Punktebereich. Sie helfen dennoch, den Hilfebedarf zu verstehen. Entscheidend ist, welche gesundheitlichen Einschränkungen dazu führen, dass die Person den Haushalt nicht mehr selbst führen kann.

Umschlag, Notizbuch und kleines Holzhaus auf einem Schreibtisch.
KI-generiertes Symbolbild

Den Antrag stellen

Gesetzlich Versicherte beantragen Leistungen bei ihrer Pflegekasse. Sie gehört zur jeweiligen Krankenkasse. Privat Pflege-Pflichtversicherte wenden sich direkt an ihr Versicherungsunternehmen. Eine bevollmächtigte Person darf den Antrag für die pflegebedürftige Person stellen.

Den Antrag nachweisbar stellen

Der erste Antrag kann formlos erfolgen, zum Beispiel schriftlich oder telefonisch. Ein Satz reicht aus: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Danach sendet die Pflegekasse oder das Versicherungsunternehmen die notwendigen Formulare zu.

Wählen Sie möglichst einen Weg, bei dem Sie Versand oder Eingang nachweisen können, und bewahren Sie die Bestätigung auf. Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn wichtig. Die Voraussetzungen stehen in § 33 SGB XI.

In der sozialen Pflegeversicherung muss die versicherte Person in den vergangenen zehn Jahren grundsätzlich mindestens zwei Jahre versichert gewesen sein. Zeiten der Familienversicherung zählen mit. Bei versicherten Kindern genügt es, wenn ein Elternteil diese Voraussetzung erfüllt.

Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens aber ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Trat die Pflegebedürftigkeit schon in einem früheren Kalendermonat ein, beginnt der Anspruch grundsätzlich dennoch am ersten Tag des Antragsmonats. Stellen Sie den Antrag daher, sobald regelmäßig Hilfe nötig wird oder absehbar ist.

Unterlagen und Alltag notieren

Arzt- und Facharztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte, ein Medikamentenplan und eine Übersicht über Hilfsmittel helfen bei der Einschätzung. Warten Sie aber nicht auf fehlende Unterlagen, bevor Sie den Antrag stellen.

Notieren Sie vor der Begutachtung konkrete Situationen aus dem Alltag:

  • Was gelingt nicht mehr allein?
  • Welche Hilfe ist nötig?
  • Wie häufig braucht die Person diese Hilfe?
  • Was passiert ohne Unterstützung?

Eine vertraute Person oder die Person, die tatsächlich pflegt, kann bei der Begutachtung erklären, wie der Alltag zu Hause abläuft. Beschreiben Sie die Einschränkungen sachlich. Beschönigungen aus Scham und Übertreibungen erschweren eine zutreffende Einschätzung.

Mit dem Antrag besteht Anspruch auf kostenlose qualifizierte Pflegeberatung. Sie hilft bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei der Auswahl passender Leistungen. Gesund.bund.de erläutert das Antragsverfahren.

Die Begutachtung verstehen

Bei gesetzlich Versicherten begutachtet meist der Medizinische Dienst. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe in der Regel Medicproof. Die begutachtende Stelle erstellt ein Gutachten. Über Pflegegrad und Leistungen entscheidet anschließend die Pflegekasse oder das Versicherungsunternehmen.

Die Begutachtung findet grundsätzlich persönlich statt. Ab dem 1. Oktober 2026 kommen Telefon- oder Videobegutachtungen nur in geeigneten Fällen und unter festgelegten Voraussetzungen infrage. Bei einer erstmaligen Begutachtung sowie nach einem Widerspruch sind sie ausgeschlossen. Ein Telefoninterview ist zudem keine Begutachtung, die allein auf Unterlagen beruht (Begutachtungs-Richtlinien).

Fristen und Bescheid prüfen

Die Pflegekasse muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden und den Bescheid schriftlich mitteilen. Arbeitstage sind keine Kalendertage. Der Bescheid nennt, ob Pflegebedürftigkeit anerkannt wird und welchen Pflegegrad die Pflegekasse festlegt (§ 18c SGB XI).

In dringenden Fällen muss die Begutachtung früher stattfinden. Sie muss spätestens am fünften Arbeitstag erfolgen, wenn die antragstellende Person im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitation versorgt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Frist gilt auch bei einer Versorgung im Hospiz oder im Rahmen ambulanter Palliativversorgung.

Bei häuslicher Versorgung muss die Begutachtung unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb von zehn Arbeitstagen stattfinden. Dafür muss Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart worden sein (§ 18a SGB XI).

Die verkürzten Fristen betreffen nur den Termin zur Begutachtung. Sie ersetzen nicht die Frist von 25 Arbeitstagen für den schriftlichen Bescheid. Die gesetzliche Frist sagt nichts darüber aus, wie lange die Bearbeitung eines einzelnen Antrags tatsächlich dauert.

Bescheid und Gutachten prüfen

Prüfen Sie, ob der Bescheid den Pflegegrad nennt und ab wann die Pflegekasse Leistungen berücksichtigt. Prüfen Sie, ob die Begründung zu den Einschränkungen passt, die bei der Begutachtung besprochen oder beobachtet wurden.

Die Pflegekasse muss das Gutachten grundsätzlich zusammen mit dem Bescheid mitschicken, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Fehlt es, fordern Sie es bei der Pflegekasse an. Das Gutachten zeigt, wie der Gutachter die einzelnen Bereiche bewertet hat und wie die Punktzahl zustande kam.

Leistungen nach Pflegegrad

Ein anerkannter Pflegegrad eröffnet Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Welche Leistung passt, hängt vor allem davon ab, wer zu Hause pflegt: Angehörige oder andere private Pflegepersonen, ein zugelassener ambulanter Pflegedienst oder beide gemeinsam. Die folgenden Beträge gelten für 2026 und sind monatliche Höchstbeträge.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person für eine selbst organisierte Pflege zu Hause, etwa durch Angehörige. Pflegesachleistungen bezahlen Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder reguläre ambulante Pflegesachleistungen.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat 2026 Pflegesachleistungen pro Monat 2026
1 kein Anspruch kein regulärer Anspruch
2 347 Euro bis zu 796 Euro
3 599 Euro bis zu 1.497 Euro
4 800 Euro bis zu 1.859 Euro
5 990 Euro bis zu 2.299 Euro

Die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026 enthält die Beträge.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren. Nutzt eine Person nur einen Teil der Sachleistungen, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld anteilig aus. Werden zum Beispiel 60 Prozent des Sachleistungsbetrags genutzt, bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes. Beide Höchstbeträge stehen daher nicht vollständig gleichzeitig zur Verfügung.

Weitere häusliche Unterstützung

Für Pflegegrade 1 bis 5 beträgt der Entlastungsbetrag 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Er finanziert anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Anders als Pflegegeld steht er nicht zur freien Verfügung.

Für Pflegegrade 2 bis 5 stehen 2026 bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bereit. Verhinderungspflege ersetzt eine private Pflegeperson, wenn sie vorübergehend ausfällt. Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitlich begrenzte Pflege in einer Einrichtung. Die 3.539 Euro sind ein gemeinsamer Jahresbetrag, nicht jeweils ein eigener Betrag für beide Leistungen.

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht automatisch alle Pflegekosten. Entscheidend sind der Pflegegrad, die gewählte Versorgungsform, die Voraussetzungen der einzelnen Leistung und die tatsächlich entstandenen Kosten.

Mappe, Lesebrille und Stift auf einem Holztisch.
KI-generiertes Symbolbild

Bescheid anfechten oder ändern

Wurde ein Pflegegrad abgelehnt oder erscheint er zu niedrig, prüfen Sie zuerst das Gutachten und notieren Sie, wann der Bescheid zugegangen ist. Gegen einen Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die Frist und die zulässigen Formen regelt § 84 Sozialgerichtsgesetz.

Widerspruch begründen

Reichen Sie den Widerspruch fristgerecht bei der Pflegekasse ein. Nutzen Sie einen nachweisbaren Weg, etwa einen Brief mit Zustellnachweis, die persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung oder den sicheren digitalen Zugang der Kasse. Eine einfache E-Mail erfüllt die Formvorgaben nicht zuverlässig.

Bewahren Sie eine Kopie des Widerspruchs sowie den Versand- oder Eingangsbeleg auf. Bei knapper Frist reicht zunächst ein kurzer fristgerechter Widerspruch. Die ausführliche Begründung und Unterlagen können Sie nachreichen.

Vergleichen Sie das Gutachten mit dem tatsächlichen Alltag. Benennen Sie genau, welche Fähigkeit falsch bewertet wurde oder welche Hilfe fehlt. Beschreiben Sie zum Beispiel, ob beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Orientierung oder bei Medikamenten regelmäßig Unterstützung nötig ist und wie diese Hilfe aussieht. Arztberichte, Entlassungsberichte und fortlaufende Notizen zum Hilfebedarf können die Begründung stützen.

Die Verbraucherzentrale erläutert, worauf Sie beim Gutachten achten sollten.

Weist die Pflegekasse den Widerspruch zurück, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Dafür gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids. Entscheidend sind die Rechtsbehelfsbelehrung und das Zugangsdatum.

Bei späterer Verschlechterung

Hat die Selbstständigkeit erst nach der Begutachtung weiter abgenommen, beantragen Sie eine Höherstufung. Die Pflegekasse veranlasst dann in der Regel eine neue Begutachtung. Halten Sie fest, welche zusätzlichen Hilfen inzwischen regelmäßig nötig sind.

Ein Widerspruch und eine Höherstufung betreffen unterschiedliche Situationen: Mit dem Widerspruch wenden Sie sich gegen eine Bewertung, die bereits bei der ursprünglichen Begutachtung falsch war. Eine Höherstufung beantragen Sie bei einem später gestiegenen Hilfebedarf.

Bei privat Pflege-Pflichtversicherten gelten die sozialrechtlichen Widerspruchsregeln nicht automatisch. Prüfen Sie den Bescheid, den Versicherungsvertrag und die Hinweise des Versicherungsunternehmens.

Das sollten Sie unterscheiden

  • Bestand der Hilfebedarf schon bei der Begutachtung und wurde er falsch bewertet, ist ein Widerspruch der passende Schritt.
  • Ist der Hilfebedarf erst später gestiegen, kommt ein Antrag auf Höherstufung infrage.

Häufige Fragen

Kann ich während des Widerspruchs eine Höherstufung beantragen?
Ja. Trennen Sie dabei klar zwischen Einschränkungen, die bereits beim ursprünglichen Bescheid bestanden, und solchen, die später hinzugekommen sind.

Wie lange habe ich für die Klage nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid?
Bei der gesetzlichen Pflegekasse grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe. Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid.

Kinder und private Versicherung

Pflegebedarf bei Kindern

Bei Kindern zählt der Hilfebedarf, der durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung zusätzlich entsteht. Die Begutachtung vergleicht die Fähigkeiten des Kindes mit denen eines altersentsprechend entwickelten Kindes. Der normale Betreuungsbedarf eines Kleinkinds begründet deshalb keinen Pflegegrad.

Auch bei Kindern führt eine Diagnose oder Behinderung nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigung im Alltag auswirkt. Braucht das Kind häufiger Anleitung, Beaufsichtigung oder Hilfe als gleichaltrige Kinder?

Für Kinder unter 18 Monaten gelten besondere Bewertungsregeln, weil sie in vielen Bereichen altersbedingt noch nicht selbstständig sind. Eltern sollten typische Alltagssituationen konkret schildern: Was schafft das Kind allein, wobei braucht es Hilfe und wie häufig? Maßgeblich ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber Gleichaltrigen, nicht die gesamte Zeit für Betreuung und Pflege (Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund).

Privat Pflege-Pflichtversicherte

Privat Pflegeversicherte stellen den Antrag bei ihrem Versicherungsunternehmen. Medicproof führt in der Regel die Begutachtung durch. Anschließend entscheidet der Versicherer über Anspruch und Leistungen.

Prüfen Sie Vorversicherungszeiten und Vertragsbedingungen direkt beim Versicherer. Lesen Sie bei einer Ablehnung den Bescheid sorgfältig, besonders die Hinweise zu Fristen und möglichen Rechtsmitteln. Die Regeln der gesetzlichen Pflegeversicherung gelten nicht automatisch für private Versicherungsverträge.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Muss ich sechs Monate warten?

Nein. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das ist eine Voraussetzung für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit, keine Wartezeit. Den Antrag können Sie stellen, sobald Unterstützung nötig wird.

Wer darf den Antrag stellen?

Die pflegebedürftige Person kann den Antrag selbst stellen. Eine andere Person darf ihn mit einer Vollmacht übernehmen. Gesetzlich Versicherte wenden sich an die Pflegekasse ihrer Krankenkasse, privat Versicherte an ihr Pflegeversicherungsunternehmen.

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen unter den jeweiligen Voraussetzungen andere Leistungen zur Verfügung, darunter der Entlastungsbetrag.

Reicht ein Arztbrief aus?

Ein Arztbrief belegt Diagnosen und gesundheitliche Einschränkungen. Er ersetzt die Begutachtung nicht. Für den Pflegegrad wird bewertet, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigt und bei welchen Tätigkeiten sie Hilfe braucht.

Zählen Einkaufen und Putzen?

Der Hilfebedarf beim Einkaufen und Putzen wird bei der Begutachtung angesprochen, bildet aber keinen eigenen Punktebereich. Beschreiben Sie deshalb auch, welche Einschränkungen hinter der benötigten Hilfe stehen, etwa eingeschränkte Beweglichkeit, Orientierung oder Belastbarkeit.

Was tun bei zu niedrigem Pflegegrad?

Vergleichen Sie Gutachten und Bescheid mit den tatsächlichen Alltagssituationen. Notieren Sie das Zugangsdatum des Bescheids. Gegen einen Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Maßgeblich sind die Frist und die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Rechtsstand und Quellen

Die Angaben gelten für Deutschland. Rechts- und Informationsstand ist der 30. Oktober 2026. Für privat Pflege-Pflichtversicherte gelten neben den gesetzlichen Vorgaben die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert Pflegebedürftigkeit in § 14 und regelt die Ermittlung des Pflegegrades anhand von Punkten in § 15. Die Vorschriften zur Begutachtung und Entscheidung stehen in §§ 17, 18 sowie 18a bis 18c. § 33 regelt den Beginn von Leistungen.

Für das Begutachtungsverfahren gelten die seit dem 1. Oktober 2026 gültigen Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Die genannten Leistungsbeträge gelten für 2026. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch eine Leistung ausfällt, richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Kernaussagen

  • Beantragen Sie frühzeitig Leistungen: Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das ist keine Wartezeit. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung reicht zunächst aus.
  • Beschreiben Sie den Alltag konkret: Für den Pflegegrad zählt, wobei die Person regelmäßig Hilfe braucht und wie selbstständig sie noch ist. Eine Diagnose allein entscheidet nicht.
  • Bereiten Sie die Begutachtung realistisch vor: Notieren Sie wiederkehrende Situationen und die nötige Unterstützung. Arztberichte und eine vertraute Person können die Schilderung ergänzen.
  • Prüfen Sie Bescheid und Gutachten: Vergleichen Sie die Bewertungen mit dem tatsächlichen Hilfebedarf. Gegen einen Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse ist grundsätzlich binnen eines Monats Widerspruch möglich.
  • Ordnen Sie die Begriffe richtig ein: Seit 2017 gelten fünf Pflegegrade. Die früheren Pflegestufen lassen sich nicht pauschal den heutigen Pflegegraden zuordnen.

FAQ

Muss ich sechs Monate warten, bevor ich den Antrag stelle?

Nein. Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Diese Voraussetzung beschreibt die erwartete Dauer und ist keine Wartezeit vor der Antragstellung.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Antrag genügt zunächst, zum Beispiel mit dem Satz: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Wählen Sie möglichst einen Weg, bei dem Sie das Eingangsdatum nachweisen können.

Kann ich den Antrag für eine andere Person stellen?

Ja, wenn Sie dazu bevollmächtigt sind. Bei privat Pflege-Pflichtversicherten geht der Antrag an das Versicherungsunternehmen.

Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Bei gesetzlich Versicherten bewertet in der Regel der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit und den Hilfebedarf. Die Pflegekasse trifft anschließend die Entscheidung und teilt sie schriftlich mit.

Was bedeutet „Pflegestufe“ heute?

„Pflegestufe“ ist die frühere Bezeichnung für die Einstufung des Pflegebedarfs. Seit 2017 gelten in Deutschland fünf Pflegegrade. Wer heute einen Antrag stellt, beantragt einen Pflegegrad. Ältere Schreiben oder Suchergebnisse können den Begriff „Pflegestufe“ noch enthalten.

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Unter den geltenden Voraussetzungen steht ein Entlastungsbetrag zur Verfügung; 2026 beträgt er bis zu 131 Euro monatlich.

Reicht ein Arztbrief für einen bestimmten Pflegegrad?

Nein. Arztberichte helfen, gesundheitliche Einschränkungen zu belegen. Sie legen den Pflegegrad jedoch nicht fest. Entscheidend ist, wie selbstständig die Person im Alltag ist und wobei sie regelmäßig Hilfe braucht.

Zählen Einkaufen und Putzen bei der Begutachtung?

Der Hilfebedarf im Haushalt wird berücksichtigt, bildet aber keinen zusätzlichen Punktebereich. Beschreiben Sie deshalb auch die Einschränkungen, die dazu führen, dass Hilfe im Haushalt nötig ist.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint?

Prüfen Sie das Gutachten auf fehlende oder falsch bewertete Alltagssituationen und notieren Sie das Datum, an dem der Bescheid eingegangen ist. Gegen einen Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats formgerecht Widerspruch einlegen.