Polnische Pflegekräfte: Eine polnische Pflegerin für Senioren?
Polnische Pflegekräfte füllen eine immer größer werdende Lücke auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Seit dem 1. Juli 2015 steht dem auch kein bürokratisches Hindernis mehr im Weg, denn seit diesem Datum gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Deutschland. Es bedarf also keiner weiteren Arbeitserlaubnis durch die Arbeitsagentur für eine Pflegerin aus Polen.
Sind die Voraussetzungen gegeben?
Bevor die Beschäftigung einer Pflegekraft konkret wird, sollte man sich im Familienkreis zuerst einmal um grundsätzliche Fragen im Klaren sein. Die Entscheidung für eine Pflegerin zuhause anstatt einer Unterbringung im Heim ist auf alle Fälle eine Alternative, wenn noch keine Vollpflege rund um die Uhr vonnöten ist. Zu bedenken ist auch die Wohnsituation. Steht nur ein Zimmer zur Verfügung, gibt es eventuell eine kleine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus oder kann in geringer Entfernung eine kleine Wohnung angemietet werden? Die Beherrschung der deutschen Sprache ist ebenfalls ein Kriterium, das es zu beachten gilt. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass gerade polnische Pflegekräfte oft gut Deutsch verstehen und sprechen. Und, was die wichtigste Voraussetzung ist, ist der Pflegebedürftige auch willens, eine zunächst fremde Person in seinen Haushalt aufzunehmen?
Was ist bei der Beschäftigung zu beachten?
Wer polnische Pflegekräfte selbst einstellt wird Arbeitgeber, mit allen daraus resultierenden Pflichten. Auch wenn die Arbeitsagentur für die Arbeitserlaubnis nicht mehr gebraucht wird, so kann sie dennoch sehr hilfreich bei der Einstellung einer Pflegekraft sein. Im Verbund mit anderen Arbeitsagenturen aus EU-Ländern bekommt eine ausgeschriebene Stellenanzeige eine große Reichweite und auch der vorhandene Bewerberpool hilft bei der Suche. Wer selbst zum Arbeitgeber wird ist an gewisse Vorgaben gebunden, dazu zählen beispielsweise die Zahlung des Mindestlohns, die Gewährung des Urlaubsanspruchs und die maximale Wochenarbeitszeit. So kann beispielsweise schon alleine auf Grund der Arbeitszeiten keine 24-Stunden-Pflege geleistet werden. Auch müssen Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden, im Gegenzug sind die entstehenden Kosten dann teilweise steuermindernd für die eigene Einkommensteuererklärung. Die Konsultation eines Fachmanns, zum Beispiel des Steuerberaters, ist von Vorteil, um bei der Umsetzung der verschiedenen Vorschriften keine Fehler zu machen.
Wer dieses Risiko scheut, kann sich an einen Pflegedienstleister in Polen wenden, die es zahlreich gibt. Dieser Dienstleister beschäftigt fest angestellte Pflegekräfte und entsendet diese zum Pflegebedürftigen nach Deutschland. Er sorgt auch für einen Ersatz bei Erkrankung oder Urlaub. Die Lohnzahlung, die fälligen Steuern und die Sozialabgaben werden vom Dienstleister an die Pflegekräfte und an die zuständigen Behörden in Polen entrichten. Da bei der Arbeit in Deutschland auch deutsche Sozialstandards gelten, haben die Löhne zwingend deutsches (Mindestlohn-)Niveau. Günstiger sind entsendete Kräfte dennoch, da der Pflegebedürftige keine Sozialabgaben für die Betreuungskraft in Deutschland zahlen muss.
Da für ihn mit einer einfachen monatlichen Zahlung alles erledigt ist, ist diese Lösung verhältnismäßig einfach. Allerdings gibt es auch hier Stolperfallen. So muss die Pflegekraft ihren Nachweis über ihre sozialversicherungspflichtige Anstellung in Polen (genannt A1-Dokument) vom ersten Tag an vorzeigen können, ansonsten kann Ärger mit dem Zoll wegen der unklaren Beschäftigungssituation drohen.
Eine relativ große Gefahr von Schwierigkeiten mit dem Gesetzgeber lauert bei der Beschäftigung selbständiger Pflegekräfte, die – ebenso wie entsendetes Personal – häufig über spezialisierte Agenturen vermittelt werden. Diese selbstständigen Betreuungskräfte werden in Deutschland häufig als Scheinselbständige betrachtet. Kommt es zu einem solchen Fall, müssten alle Steuern und Sozialbeiträge nachgezahlt werden.
Generell sollten deutsche Haushalte, die eine osteuropäische Kraft zur Pflege einstellen, beachten, dass diese Kräfte keine Pflegeleistungen wie beispielsweise das Setzen von Spritzen, die Versorgung von Wunden oder das Messen von Blutzucker durchführen dürfen. Dies ist in Deutschland zugelassenen, ambulanten Pflegediensten vorbehalten, die gegebenenfalls zusätzlich zu einer polnischen Pflegekraft eingesetzt werden müssen. Tätigkeiten, die jeder durchführen darf sind neben Haushaltstätigkeiten wie Waschen und Einkaufen Aufgaben wie der Unterstützung bei der Körperpflege, dem Ankleiden oder Spazierengehen.
Die bestmögliche Betreuung für pflegebedürftige Familienmitglieder
Wer zur Seniorenbetreuung zu Hause eine Betreuerin aus Polen beschäftigt, kann dem geliebten Familienmitglied die Lebensqualität erhalten, die es sich wünscht. Gerade die polnische Krankenbetreuung hat einen sehr guten Ruf, so dass die zur Altenbetreuung notwendige gute Ausbildung und zwischenmenschliche Wärme oft gewährleistet ist. Ausländische Pflegekräfte in Deutschland füllen hier die Lücke, da es der heimische Arbeitsmarkt nicht mehr kann.