Stundensatz Pflegekraft: Wochenpflegerin
jedoch nicht auf Kosten einer anderen Krankenschwester. Ich möchte wissen, was der ungefähre Stundenlohn für eine Ex. sonst wäre die Anwesenheit einer professionellen Krankenschwester notwendig. Für einfache Tätigkeiten im Haushalt und für die Grundversorgung muss man nicht den Stundensatz einer examinierten Krankenschwester aufwenden.
Pflegekosten, hier: Netto-Stundenpauschale
Welcher zur Höhe des Stundenlohns für der Pflegeaufwand beschlossen worden war, empfand ich als wenig angemessen. Dort war die Pflege durch die Erziehungsberechtigten, es ging um ein mehrmals körperbehindertes Baby, vergütungstechnisch war einer Pflegehelferin ohne Schulung gleich. Zur Erzielung eines pauschalen Nettolohns wurden 30% vom Bruttostundenlohn in Abzug gebracht, so dass am Ende ein pauschaler Nettostundensatz von ca. 4,80 bis 7,00 EUR (Zeitraum 1990 bis 2002) blieb.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden internationalen Ausrichtung der Versicherungswirtschaft ist es viel wichtiger zu wissen, ob die Höhe der Aktiendividende überhaupt geschützt werden muss. Den Lesern von „geboren“ ist bekannt, dass für der Ersatz des Pflegungsaufwandes bei familiärer Schadenshilfe eine feine Aufschlüsselung des Zeiteinsatzes ist erforderlich. Protokolle des Tagesablaufs nach dem Haftungsfall liefern Hinweise auf dafür, um die Zeit für die Betreuung – die Zeit, die aufgrund der Invalidität benötigt wird – als erforderlichen zusätzlichen Pflegeaufwand auszufiltern.
In einem Beschluss aus dem Jahre 1978 hatte der BGH festgestellt, dass bei der Sicherung der Betreuung in der Gastfamilie die zusätzliche Mühewaltung zwar sachgerecht abzuwägen, aber nicht auf Rechnung einer merkwürdigen Pflegekraft zu stellen ist. Dieses wurde durch den Gedanke festgelegt, die Betreuung in der Heimgemeinschaft ist weniger aufwändig und belastend bzw. schwerfällig als die Tätigkeit einer Pflegekraft.
Das dachte trägt aber gerade in der Fällen Schwerbehinderung (bei Geburtsschäden oder nach Verkehrsunfällen) nicht mehr. Grundsätzlich soll zumindest auf dem Netto-Stundenlohn einer vergleichsweise bezahlten Krankenschwester basieren. Hinsichtlich der angemessenen finanziellen Vergütung dieser Zeiten ist es offensichtlich, dass die Betreuung und Betreuung eines schwerstbehinderten Kinds im häuslichen Umfeld einen erheblichen organisatorischen, koordinativen und auch medizinischen Aufwand mit sich bringt.
Das Angebot der Erziehungsberechtigten entspricht dem einer Krankenschwester. Lediglich die entsprechende Vergütungssätze sind dazu da, den Stellenwert des Betreuungsbedarfs zu entwickeln. Einige höhere Landgerichte (so Köln, Hamm, Bremen, Düsseldorf) haben diesen Sachverhalt bereits in ihren Urteilen (Zeitraum 1992 bis 2003) frühzeitig akzeptiert, und als einmalige Preisangabe einen Stundensatz von DM 20,– (= EUR 10,23), wodurch jedoch immer zwischen Bruttopreisen und Nettopreisen unterschieden wird.
Auf ein ähnlichen Resultat kommt man, wenn man den Bruttostundenlohn für stützt, ein Pflegepersonal, das nach der Vergütungsgruppe KrVa gemäà 35 Abs. 3 BAT, zuzüglich Nacht, Sonntag und Feiertag sowie Urlaubszuschläge, ausbezahlt wird. Zur Ermittlung des erforderlichen Nettobetrags pro Stunde (Lohn eines gleichwertigen Ersatzes) kann ein Rabatt in Höhe von 30% gewährt werden, so der Bundesgerichtshof), um damit die Besteuerung und Sozialbeträge entsprechend an Sozialbeträge zu übermitteln.
Ebenfalls auf diese Weise erreicht man eine stundenmäà pauschale Nettovergütung, die – unter Berücksichtigung der Boni – mit mind. 10, – oder darüber beträgt. Unterhalb dieses Betrags sehe ich keine „Vergütung“ als begründet an. Auch bei bestätigt wird die Korrektheit dieser Meinung, wenn man berücksichtigt, dass in der Regel die Ausgaben für ein Hausaufenthalt wesentlich höher sind und seitens der Versicherungsgesellschaften zu angemessenen Ersparnissen anhält.