Pflegehilfe für Senioren

10 tage Frei für Pflege von Angehörigen: 10-tägige kostenlose Betreuung von Angehörigen

Name, Vorname des nahen Verwandten: Baukostenzuschuss (10 Jahre) – 1,16%. sie informiert ihren Arbeitgeber – bis zu 10 Tage von der Arbeit fernbleiben arbeitende Angehörige, um die notwendigen organisatorischen Schritte einzuleiten. Befreiung von bis zu 10 Tagen aus der Vergütung. Der Kurzurlaub kann einen Zeitraum von bis zu 10 Arbeitstagen umfassen.

10-tägige Lohnfortzahlung für Mitarbeiter

Wenn ein Verwandter auf einmal Pflegebedürftigkeit erleidet, steht viele Angehörige vor der Aufgabe, die erste Pflege zu übernehmen und zugleich eine langfristige berufliche Betreuung zu gewährleisten. Bei Arbeitnehmern, Auszubildenden und Rentnern gibt es für diese Übergangsphase das so genannte Pflegegeld. Diese wird von der Pflegeversicherung des Patienten für zehn Tage bezahlt, in denen die Angehörigen von der Erwerbstätigkeit befreit werden.

Möglicherweise müssen sich mehrere Verwandte die zehn Tage unter sich austeilen. Das Pflegegeld steht auch Teilzeitbeschäftigten zu, nicht aber Selbständigen, Beamten und Leistungsempfängern nach SGB II und SGB III. 67% der Bruttoeinnahmen werden in Form des Pflegegeldes ausgezahlt, höchstens jedoch 67,38?/Tag. Folgende Verwandte können das Pflegegeld beantragen:

Falls gewünscht, müssen Sie ihm auch ein ärztliches Zeugnis über die pflegebedürftige Person aushändigen. Die Originalbescheinigung ist dem Gesuch an die Pflegeversicherung mitzuliefern. Die Bewerbung sollte so bald wie möglich eingereicht werden und Dokumente wie die Gehaltsabrechnung des Arbeitsgebers können später eingereicht werden.

Die folgenden Angaben werden von Ihnen in der Anfrage abgefragt:

6 Monate Pflegeurlaub

Als berufstätiger Angehöriger haben Sie mit dem Pflegestundengesetz (PflegeZG) die Möglichkeit, sich um die Pflegeorganisation bei Pflegebedarf eines Angehörigen zu bemühen oder die Pflege für einen begrenzten Zeitabschnitt selbst zu betreiben. Sie haben als Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für bis zu 10 Tage, wenn ein naher Angehöriger nach 2 Pflegebedürftiger nach 2 PflegZG erwerbstätig ist.

Während dieser 10 Tage haben Sie dann die Möglichkeit, die Betreuung nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten oder in dieser Zeit selbst sicherzustellen. Lediglich die Kurzzeitpflegezeit und deren Laufzeit müssen Sie Ihrem Dienstgeber sofort (nach Auftreten des Pflegebedarfs) mitgeben. Während dieser Zeit bekommen Sie eine Lohnausgleichsleistung von bis zu 10 Tagen, ähnlich dem Krankengeld für Kinder.

Außerdem können Sie sich bis zu 6 Monaten frei nehmen (Pflegezeit). Auch darauf gibt es einen rechtlichen Anspruch. Als Betreuer können Sie jedoch während dieser Zeit ein unverzinsliches Kredit aufgenommen werden, das in Tranchen ausgeschüttet wird und Ihren Unterhalt absichert. Sie müssen Ihren Auftraggeber spätestens 10 Tage im Voraus unterrichten.

Der Sozialversicherungsschutz verbleibt jedoch in folgendem Rahmen: Die Rentenversicherungsbeiträge werden von der Krankenkasse gedeckt, wenn die Pflegekraft für mind. 14 Wochenstunden sorgt. Kranken- und Pflegeversicherungen werden in der Regel über die Familienversicherungen weitergeführt. Wenn dies nicht möglich ist, muss die Pflegekraft eine freiwillige Versicherung für den minimalen Beitrag abschließen, der auf Wunsch von der Krankenpflegeversicherung wiedererstattet wird.

Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden auf Gesuch hin von der Pflegeversicherung erstattet. Ihre Arbeitgeberin ist dazu angehalten, Ihrem Gesuch um Teilzeitarbeit während der Stillzeit nachzugehen. Während der Stillzeit geniessen Sie einen speziellen Entlassungsschutz. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bestimmen Sie, inwieweit Ihre Arbeitszeiten durch die Pflege verkürzt werden. Anmerkung: Dieses Recht auf Betreuungszeit gilt für jeden zu betreuenden Angehörigen.

Sie sollten mit den folgenden Bestimmungen des Krankenpflegezeitgesetzes vertraut sein: Stillzeit ist nur möglich, wenn nahe Angehörige pflegebedürftig sind. Nahe Verwandte schließen ein: Den Pflegebedarf Ihres Familienmitglieds müssen Sie z. B. durch einen Klassifizierungsbescheid belegen können. Für die 6-monatige Betreuungszeit müssen Sie eine Kündigungsfrist beachten. In dieser Zeit wird Ihnen die Krankenkasse jedoch auf Anfrage einen Zuschuss zur ehrenamtlichen Kranken- und Krankenpflegeversicherung gewähren.

Ist Ihr nahestehender Verwandter nicht mehr betreuungsbedürftig oder ist die Pflege für Sie unangemessen geworden oder von einer Institution oder einem Pflegeservice übernimmt worden, läuft die Pflegeperiode ab. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind während der Stillzeit einem speziellen Entlassungsschutz (unkündbar) unterworfen. Sie können nur mehrere Pflegeperioden mit verschiedenen engen Verwandten durchführen (siehe oben).

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