Agentur für Freiberufliche Pflegekräfte Hamburg: Vertretung für freiberufliche Krankenschwestern Hamburg
Wir vermitteln Ihnen als freiberufliche Krankenschwester stationäre Pflegeeinrichtungen. in der Gesundheitsbranche, berichtet die Hamburger Agentur für Arbeit, die bundesweit freiberufliche Pflegekräfte vermittelt. Krankenpflegeteam-HGB Vermittlung von freiberuflichem Pflegepersonal.
Freiberufliches Pflegepersonal Platzierung
Nach Angaben der Agentur für Arbeit in Hamburg gibt es derzeit 700 offene Positionen in der Gesundheitsbranche in der Hansestadt. 2. „Hamburgs Gesundheitsökonomie ist ein großer Zukunftsmarkt, ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor und einer der grössten Unternehmer der Stadt“, sagt der Leiter der Dienstleistungsabteilung der IHK, Dr. med. Dirck Süß. 19. Es gibt 31 Kliniken mit 11 400 Plätzen, rund 300 Pflegeeinrichtungen und 370 Altenhelferinnen und Altenhelfer.
Aktuell sind 83.600 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter im Gesundheitssystem in Hamburg beschäftigt, 3.300 mehr als im vorigen Jahr.
Vermittlungsagenturen für freiberufliches Pflegepersonal deutschlandweit
20. März 2012 – 16:10 – Freiberufler …. Arbeitsagentur für freiberufliche Pflegekräfte bei www.honorarpflege.de und den Pflegediensten – seit einigen Jahren trauen sich immer mehr Krankenschwestern und Krankenpfleger den Sprung in die Berufsselbstständigkeit: Sie melden sich bei www.honorarpflege.de kostenlos an und stellen Ihre Leistungen unterschiedlichen Krankenhäusern und Ambulanzen zur Verfügung. Zur Erfüllung der gesetzlichen und formalen Anforderungen ist ein zielgerichtetes Training mit versierten Consultants vonnöten.
Die Zusammenarbeit mit www.honorarpflege.de garantiert, dass zu jeder Zeit ausreichend Bestellungen für die freiberuflichen Pflegekräfte eintreffen. Der Vorteil der freien Mitarbeit in diesem Fachgebiet ist mannigfaltig, z.B. die vielseitige Tätigkeit, das Kennen lernen unterschiedlichster Fachrichtungen und Techniken, das variable Zeitmanagement, der eigene Einfluß auf die Berufswahl und die Rahmenbedingungen und nicht zu vergessen die wesentlich besseren Einnahmemöglichkeiten.
Lukrative Aufgaben sind derzeit vor allem die freiberufliche Tätigkeit für OP-Schwestern und Krankenpfleger oder OTA ( „Chirurgische Assistenten“) sowie in den Bereichen Intensivpflege und Narkose. Zur Erfüllung der gesetzlichen und formalen Anforderungen ist ein zielgerichtetes Training mit versierten Consultants vonnöten. Darüber hinaus kann bei der Agentur für Arbeit eine spezifische Unterstützung bei der Antragstellung für die Anschubfinanzierung in Anspruch genommen werden.
Mit der Zusammenarbeit mit www.honorarpflege.de kann der Vermittlungsservice für freiberufliche Pflegekräfte aufrechterhalten werden. Geben Sie die folgenden Hinweise und Suchresultate bei der Suche nach Krankenschwestern ein.
AGB
Jeder kann seine Teilnahme zu jeder Zeit aufheben. Zur Kündigung reicht eine Kündigung in Textform: Das Vermittlungsbüro platziert keine eigenen Offerten auf dem Vertrags- und Freelancerportal und ist selbst nicht Vertragspartei der exklusiv zwischen den Teilnehmern dieser Vermittlung abgeschlossenen Serviceverträge. Das Arbeitsamt bietet seinen Mitarbeitern das in 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Vertrags- und Selbstständigenportal an.
Der Einsatz des Vertrags- und Freelancerportals oder der Grad der Nutzbarkeit einzelner Funktionalitäten und Dienste kann von der Vermittlungsstelle an Bedingungen gebunden werden, wie z.B. die Überprüfung der Registrierungsdaten oder das Vertragsverhalten der Person in der Historie. Für die Vermittlung erhebt die Vermittlungsstelle eine Kommission.
Dieses Honorar ist in den Angeboten auf den Websites nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit mehrwertsteuerpflichtig, sind die dort angegebenen Werte immer inklusive der geltenden nationalen und internationalen Steuer. Gleiches ist der Fall, wenn das Versicherte und sein Partner die Kündigung der Versicherung vornehmen und anschließend für den (ausscheidenden) Partner Anschlussverträge abschließen.
Die Registrierung und Registrierung ist für unsere Kunden kostenfrei. Durch die Auftragsbestätigung der Vermittlungsstelle kommt zwischen dem Bewerber und der Vermittlungsstelle ein Nutzungsvertrag über die Verwendung des Vertrags- und Freelancerportals zu Stande. Der Nutzer ist auch dazu angehalten, seine veränderten Angaben in den Stammsätzen seines Nutzerkontos zu pflegen. Für den Schaden, der dem Versicherten dadurch entsteht, dass er seine veränderten Angaben nicht oder nicht rechtzeitig ändert, übernehmen wir keine Haftung.
Das betrifft vor allem die Änderung von E-Mail-Adressen und Funknummern. Das Mitglied haftet für den Schaden, der anderen Versicherten und/oder der Vermittlungsstelle durch schuldhafte verzögerte oder unterbliebene Änderung ihrer Daten entsteht. Das Vermittlungsbüro ist bestrebt, die Kennwörter nur von einem Rechner administrieren zu lassen und nicht an Mitarbeiter des Vermittlungsbüros oder Dritte weiterzugeben.
Freiberufliches Pflegepersonal muss der Vermittlungsstelle ein gültiges Polizeigutachten (max. 2 Jahre alt) und seine Berufsgenehmigung (Prüfung und ggf. Berufsausbildung) im Originalton oder in amtlicher oder notarieller Abschrift einreichen und diese AGBs entweder auf elektronischem Wege, durch Bescheinigung des jeweiligen Pflichtfelds im Anmeldeverfahren oder per Post, Telefax oder E-Mail (Textform) als Bestandteil des Vertrages akzeptieren.
Die freiberuflichen Mediziner müssen der Vermittlungsstelle ein gültiges Polizeiabfertigungszeugnis (max. 2 Jahre alt) und ihre Zulassung (falls verfügbar auch das Facharztzeugnis) im Orginal oder in amtlicher oder notarieller Beglaubigung einreichen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder auf elektronischem Wege, durch Nachweis des jeweiligen Pflichtfelds im Anmeldeverfahren oder durch ausdrückliche Anerkenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzeichnen.
Die Institutionen müssen der Vermittlungsstelle eine Annahmeerklärung schriftlich oder in Wortlaut unterbreiten. Der Angestellte einer Institution, der sich für seine Institution anmeldet, kann dann nach erfolgreicher Aktivierung weitere Repräsentanten mit anderen Rechten in der Exchange eintragen. Es können folgende Rechte übertragen werden: …. Einreichung von Bewerbungen und Buchung von Offerten…. regelmäßiges Abonnement von ausgewählten Offerten…. Einreichung von Auswertungen von angestellten Freelancern….
Eine Institution, die für ihre Institution zusätzliche Benutzer einrichtet, ist dafür verantwortlich, dass ihre Angestellten über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufklärt werden. Eine Registrierung für einen anderen Benutzer ist nur möglich, wenn er davon ausgeht, dass der von ihm registrierte Benutzer diese AGBs und die AGBs für Serviceverträge zur Kenntnis genommen und anerkennt.
Da die Vermittlungsstelle ihren Mitgliedern regelmässig mehrere hundert E-Mails schickt, ist es unumgänglich, dass verschiedene E-Mail-Anbieter die Vermittlungsstelle als Spam-Versender einstufen. Im Vertrags- und Freelancerportal können sowohl Institutionen als auch Freelancer ihre Offerten eintragen. Für die konzeptionelle Differenzierung benutzen wir den Ausdruck „Angebot“ für Freelancer.
Bei Angeboten von Anlagen benutzen wir den Ausdruck „Anfrage“. Kommanditgesellschaft zur Beachtung und Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften und dieser AGBs. Eine Offerte/Anfrage setzt sich zusammen aus einem Zeitabschnitt ( „Tag des Anfanges bis zum Tag der Kündigung“), in dem die Leistung (Diagnose und Therapien oder Behandlungen und Betreuung von älteren und/oder erkrankten und/oder abhängigen Personen) durch den AN zu erbringen ist, der Mindestanzahl von Arbeitsstunden pro Arbeitstag und einem Stundensatz, den der AG an den AN zu entrichten hat.
In der Bildschirmanzeige der Fazilitäten ist die an die jeweilige Agentur zu entrichtende AE-Provision nicht enthalten. In den Fazilitäten werden somit die effektiven Ausgaben ohne die Agenturprovision und ohne die anfallende Mehrwertsteuer ausgewiesen. Bei der Bildschirmanzeige für Freelancer wird der Stundensatz in der Menge ausgewiesen, die der Freelancer zahlt.
Der Kunde definiert für seine Anträge verbindlich Mindestanforderungen, die vom Unternehmer gewährleistet und eingehalten werden müssen. Der Unternehmer kann einen Höchstradius in Kilometer festlegen, wenn die Krähe von seinem Wohnsitz oder einem anderen Platz (gekennzeichnet durch eine Postleitzahl), in dem sich das Anwendungsgebiet der Bestellung befinden muss, fliegt. Als Alternative können auch Postleitzahlenbereiche (nach den ersten beiden Stellen der Postleitzahl) einbezogen oder ausgeschlossen werden.
Den Auftragnehmern steht es frei, Anlagentypen ein- oder auszuschließen. Akutkrankenhäuser, Gesundheits- und Rehabilitationskliniken, Spezialkliniken, Senioren-(Pflege-)häuser, ambulante Pflegedienste und Privathaushalte. Kunden und Unternehmer können, wenn sie dies wünschen, von vornherein potentielle Unternehmer ausschliessen, die sie in der Regel nicht anstreben. Der prozentuale Zuschlag kann von den Mitglieder für folgende Uhrzeiten berechnet werden: Samstags, Sonntags und an Feiertagen (00:00 bis 24:00 Uhr) und in der Nacht (20:00 bis 06:00 Uhr).
Der Bereitschaftsdienst wird so abgerechnet, dass das Stunden- und Zeithonorar auf das zum Zeitpunkt des Auftrags geltende Bereitschaftsdienstniveau aufgeschlüsselt wird. Die Vermittlungsprovisionen werden ebenfalls auf die Bereitschaftsebene umgelegt. Der Bereitschaftsdienst wird während der Nichtnutzungsdauer mit 12,5% und während der Nutzungsdauer mit 125% des aktuell geltenden Stunden- und Zeitzuschlags verrechnet.
Anbietern können ihr Angebot/Anfrage für von ihnen gewählte Vertragsparteien vormerken. Der Lieferant kann sein Angebot/Anfrage entweder mit dem Hinweis „verbindlich, kann sofort reserviert werden“ oder mit dem Hinweis „unverbindliche, erwartete Offerten der jeweils anderen Partei“ angeben. Der Unternehmer kann wählen, ob er in seinen Fakturen einen Skontoabzug gewährt.
Bei einer rechtsverbindlichen, sofortigen Kündigung muss das betroffene Unternehmen sein Angebot/Anfrage im Vertrags- und Freelancerportal aufheben. Stornierungsaufträge an die Vermittlungsstelle per Telefax oder E-Mail werden zu den üblichen Bürozeiten und innerhalb angemessener Bearbeitungsfristen ausgeführt. Sobald ein Teilnehmer das bindende (Antwort-)Angebot eines anderen Mitglieds annimmt, kommt ein rechtsverbindlicher Auftrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.
Außerdem bekommt der Auftraggeber eine Kurzmitteilung mit einem Verweis auf die Reservierung sowie den Kundennamen und die Rufnummer. Dubletten eines abgeschlossenen Vertrages können von den Mitglieder zu jeder Zeit aus dem Mitgliedsbereich herunter geladen oder kostenlos bei der Agentur für Arbeit bestellt werden. Wir behalten uns vor, die auf unseren Bestell- und Freelancerportalen angegebenen Anschriften, Adressdaten und E-Mail-Adressen für andere als die vertraglich vereinbarte und vorvertraglich vereinbarte Nutzung zu verwenden.
Verboten ist vor allem die Nutzung dieser Informationen für gewerbliche Zwecke der Bewerbung anderer Unternehmen oder von Produkten oder das Versenden unaufgeforderter Werbemittel (Spam). Gegenüber der Arbeitsvermittlung haftet das Mitglied hier für entstandenen Schaden, namentlich für Umsatzeinbußen durch Schuld. Institutionen, die mehrere Institutionen leiten, sind nicht befugt, die Kontaktinformationen von Freelancern innerhalb ihrer Einrichtung zwischen den angegliederten Institutionen auszulagern.
Das Vermittlungsbüro trägt den Belangen des Mitgliedes soweit wie möglich bei der Aussetzung der Mitgliedschaft Sorge. Auf die Wiedererlangung des Mitgliederkontos kann kein Recht geltend gemacht werden. a) Der AN wird seine Abrechnung über die von ihm erbrachten Leistungen dem AG einmal pro Monat, und zwar nachträglich für die jeweilige Vorwoche, ausschliesslich über die Agentur übermitteln.
Der Unternehmer entscheidet selbst, ob er für die Bezahlung seiner Rechnungen innerhalb kürzester Zeit nach Rechnungsstellung einen Skontoabzug gewährt. Der Reiseveranstalter legt dem Kunden die Abrechnung zusammen mit seiner eigenen Abrechnung vor. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, den Betrag der Rechnungsstellung des Auftraggebers unmittelbar auf sein bzw. die Provision für die Vermittlungsstelle auf das jeweilige Vermittlungskonto zu übertragen.
Für die so genannte „Sofortzahlungsoption“ gilt die gesonderte AGBs. Außerdem ist der Kunde dazu angehalten, dem Vertragspartner den Internetzugang für die Übertragung der Arbeitszeiten des Vertragspartners an die Agentur zur Verfügung zu stellen. Das Übersetzungsbüro stellt dem Kunden die Abrechnung aus den Angaben des Auftraggebers in seinem eigenen Auftrag und in seinem eigenen Interesse aus und übermittelt sie zusammen mit seiner eigenen Provisionsabrechnung an ihn.
Gehen die Verrechnungsdaten am Dienstags bis 20.00 Uhr ein, ist die Agentur bereit, sie unverzüglich (in der Reihenfolge des Eingangs der Verrechnungsdaten) zu bearbeiten und eine Rechnung bis zum darauffolgenden Mittwoch auszustellen. Versandzeitnachweise, die nach Dienstags 20.00 Uhr bei der Agentur für Arbeit eintreffen, werden so rasch wie möglich nachgereicht.
Eine Rechnungskopie wird dem AN per E-Mail oder per Briefpost zugestellt. Für die Korrektheit der vom Unternehmer in seinen Rechnungen angegebenen Betriebszeiten kann die Agentur keine Garantie übernehmen. Für das Vertrags- und Freelancerportal hat die Agentur ein öffentlich zugängliches Evaluierungssystem aufgebaut, in dem sich Kunden und Vertragspartner nach Vertragsablauf evaluieren.
Die Kunden beurteilen folgende Leistungskriterien für Auftragnehmer: Fachkompetenz, Belastbarkeit/Leistungsfähigkeit, Vertrautheit, Sozial- und Kommunikationskompetenz, Zuverlässigkeit/Loyalität. Für die Kunden evaluieren die Kontraktoren die nachfolgenden Kriterien: Die Mitglieder sind zur Durchführung der Auswertung und nur zur wahrheitsgemäßen Angabe in den von ihnen durchgeführten Auswertungen und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften angehalten. Sie werden nicht von der Vermittlungsstelle überprüft und können ungenau oder missverständlich sein.
Als Mittelwert der vergangenen drei Auswertungen werden die Auswertungen an die entsprechenden Angebote/Anfragen anhängen. Eine Sperrung, Überschreibung, Veränderung oder sonstige Beeinträchtigung der Webseite des Vertrags- und Freelancerportals durch das Vermittlungsbüro ist dem Nutzer nicht erlaubt.
Der auf der Webseite des Job- und Freelancerportals gespeicherte Inhalt darf nicht reproduziert oder dupliziert werden, auch nicht durch Robot/Crawler-Suchmaschinen-Technologien oder andere Selbststeuerungsmechanismen. Sämtliche mit der Agentur zu schließenden Nutzungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen oder – sofern nicht schriftlich vereinbart – der schriftlichen Form (E-Mail, Fax). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand ist Hamburg.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, über die Forderungen in vollem Umfang zu verfügen. Der Anspruch wurde dem Kunden noch nicht in Rechnung gestellt. 2. Er hat uns sofort zu benachrichtigen, wenn ihm ein negativer Umstand bekannt wird, der die Solvenz des Bestellers beeinträchtigen oder die Geltendmachung einer Forderung in Frage stellen könnte. Das Gleiche ist der Fall, wenn ein Kunde, aus welchen Rechtsgründen auch immer, seine Zahlungsverpflichtung ganz oder zum Teil bestritten oder Gegenansprüche geltend macht.
Die Auftragnehmerin hat alle zur Geltendmachung der Ansprüche erforderlichen Angaben zu machen. Gehen die Verrechnungsdaten am Dienstags bis 20.00 Uhr ein, ist die Agentur bereit, sie unverzüglich (in der Reihenfolge des Eingangs der Verrechnungsdaten) zu bearbeiten und eine Rechnung bis zum darauffolgenden Mittwoch auszustellen. Versandzeitnachweise, die nach Dienstags 20.00 Uhr bei der Agentur für Arbeit eintreffen, werden so rasch wie möglich nachgereicht.
Eine Rechnungskopie wird dem Auftraggeber per E-Mail oder per Briefpost zugestellt. Für die Korrektheit der vom Auftraggeber in seinen Rechnungen angegebenen Betriebszeiten kann die Agentur keine Garantie übernehmen.