Amtsrat: Amtsleiterin
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Die Senior Service (gD) ist eine Karrieregruppe im öffentlichen Recht – aufgeteilt in den Senior Technical Service (z.B. Feuerwehr) und den Senior Non-technical Service (z.B. Verwaltungsdienst), sowie in Karrieren in bestimmten Bereichen. In den Jahren 1927 bis 1939 wurde seine Karriere in diesem Bereich als leitender Beamter bezeichnet. In einigen Ländern wurde nach einer Karrieregruppenreform der obere Service als 1. Einstiegsstelle der 2. Karrieregruppe oder Qualifikationsstufe 3 (3. QE) umdefiniert.
Die frühere Bundesgrenzschutzbehörde (heute: Bundespolizei) hielt bis zum Stichtag des Jahres 1976 die militärischen Ränge mit dem Zusatz des Bundesgrenzschutzes („im BGS“). Im Zuge der Personalgesetzreform wurden die Beamten in den Rängen „Lieutenant im BGS“/“Lieutenant auf hoher See zum “ Captain im BGS“/“Captain Lieutenant im BGS“ dem übergeordneten, die anderen Beamten dem übergeordneten Rang zuerkannt.
Mitarbeiter (Arbeiter und Angestellte) der Tarifgruppen 9 bis 12 sind in gleicher Weise dem höheren Tarif zuordenbar. Der Aufgabenbereich der höheren Bediensteten reicht je nach Beruf und Befugnis von der Ebene der Sachbearbeiter bis zur Führung von Fachbereichen, der Tätigkeit als Leiter von Ämtern, Abteilungen, ständigen Vertretern von Abteilungsleitern, Dozenten und Stellvertretern auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene sowie anderen öffentlichen Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, soweit sie Arbeitgeberstatus haben.
Grundlegende Schulvoraussetzung für die Aufnahme in den Studienvorbereitungsdienst ist zumindest die Matura. Möglicherweise können auch geeignete Bewerber aus dem Mittelstand ohne Hochschulreife teilnehmen. Bei Berufen ohne Ausbildung, aber mit vorbereitender Tätigkeit (z.B. im Feuerwehr- oder Baudienst) ist ein abgeschlossener Fachhochschulabschluss (in der Regel mit dem Abschluss Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor) erforderlich.
Bei Berufen mit niedrigem Personalaufwand (Berufe in einem Spezialgebiet) bestehen spezielle Anforderungen, aber auch hier sind ein Fachhochschulabschluss und in der Regel mehrere Jahre Berufspraxis (in der Regel drei bis fünf Jahre) erforderlich. Das Training für den fortgeschrittenen nicht-technischen administrativen Dienst und vergleichbare Disziplinen in der Justiz- und Polizeiverwaltung ist Teil eines Studiengangs an einer speziellen Hochschule für Öffentliche Verwaltungen.
Der Studiengang führt in der Regel zu einem wissenschaftlichen Abschluss, z.B. „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“ in unterschiedlichen Bereichen, „Diplom-Finanzwirt (FH)“ in unterschiedlichen Bereichen, „Diplom-Rechtspfleger (FH)“, in Baden-Württemberg auch „Württembergischer Notariatsassessor“ (an der Notarakademie Baden-Württemberg/Baden). Absolventinnen und Absolventen solcher Bildungsgänge aus dem Mitteldienst ohne Hochschulzugangsberechtigung, sogenannte Beförderungsbeamte, schließen ihre Lehre ausschließlich mit der Berufsprüfung ab (siehe auch: Hochschulrahmengesetz).
In den meisten Fällen ist die Fachhochschulreife (Abitur) in den meisten Ländern Grundvoraussetzung für das Hochschulstudium. Je nach Land folgt ein 12- bis 24-monatiges Praktikum (Referendariat). Auch an der Hochschule Nordrhein-Westfalen wurde im WS 2007 ein Bachelor-Studiengang mit Berufsqualifikation für den oberen nicht-technischen Bereich (Public Business Administration/Public Management[4], sieben Semester) eingerichtet und im WS 2007 um einen Master-Studiengang mit anschließender Zulassung zum Hochschulstudium (Public Management and Governance[5], drei Semester) ergänzt.
Bei den Auszubildenden ist die Anfangsnote für die Auszubildenden die Note 9 im Bereich des nichtberuflichen und die Note 10 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; bei den Auszubildenden ohne Abschluss die Note 9 (mit Ausnahme der Feuerwehrleute in einigen Bundesländern). Oberstleutnant der Wehrmacht oder die entsprechenden Seestreitkräfte (A 9 bis 13 SS, letztere nur für Wehrdienstleistende ) werden im gleichen Entgelt wie die höheren Dienstgrade klassifiziert.
Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgrade, die durch Vorlage der Meldebescheinigung oder der Integrationsbescheinigung in den Öffentlichen Dienst eingegliedert werden wollen, werden ebenfalls als Beamtinnen und Beamte auf Bewährung dem Wunscharbeitgeber zugeordnet und in der reservierten Beamtenstellung in Zusammenhang mit 10 Abs. 4 Solv.
Der Zeitsoldat bleibt als Zeitsoldat nach § 55 Abs. 1 des Soldatengesetzes beschäftigt, solange er bei Entzug in seinem vorbereitenden Dienst Beamte ist oder während der Ausbildung im Polizeidienst oder bei einer Berufs-Feuerwehr als Funktionär bestellt wird. Berufssoldatinnen und -soldaten sind nach 46 Abs. 3 a des Soldatengesetzes immer dann zu entheben, wenn sie als Beamte bestellt sind und das Bundesministerium seine Zustimmung gegeben hat.
Die Entlassung von zum Militärdienst einberufenen Bediensteten ist gesetzlich verboten. Grade A9 bis A13 des Bundesgehaltsgesetzes oder für einige Berufe auch in der entsprechenden Landesgehaltsordnung des Landesgehaltsgesetzes. Ab der Besoldungsgruppe 13 werden die Berufe des oberen Dienstalters eingestuft.
Sie sind keine Staatsbediensteten. Den offiziellen Titel tragen sie in weiblicher Gestalt, wenn möglich mit dem Suffix „-in“, mit Ausnahmen der Begriffe Gerichtsvollzieherin/Bürofrau. Je nach Arbeitgeber und Aufgabe wird ein Teil des Amtstitels eingefügt (z.B. Verwaltungsrat oder Baubehörde). Antragsteller, entweder mit einem Zuschlag für das nach dem Dienst erreichte Einreisebüro (z.B. Polizeikommissar-Kandidat, Regierungsinspektor-Kandidat) oder mit einem Zuschlag, der der gewählten Spezialisierung entsprach (z.B. im oberen Bundeszoll- und Steuerdienst):
Beschäftigung während der Probezeit: Bis zum 31. Dezember 2009 gab es im öffentlichen Dienst eine Trennung zwischen Anwerbung (Beginn der Beschäftigung) und Beschäftigung (Ende der Probezeit, längstens bei lebenslanger Beamtenbestellung). Während der berufsrechtlichen Bewährungszeit trägt der Bedienstete nach bestandener Berufsprüfung bzw. bei Berufen in einem Fachgebiet unmittelbar nach der Beschäftigung den amtlichen Titel in Gestalt der amtlichen Bezeichnung der Eingangszollstelle mit dem Vermerk „für Beschäftigung“, z.B.
Das Amt wurde erst nach einer erfolgreichen berufs- und statusrechtlichen Bewährungszeit, längstens jedoch mit der lebenslangen Gewährung der Beamtenstelle, verliehen. Der Dienstausweis während der Bewährungszeit stimmt nun mit dem offiziellen Ausweis in der Eingangszollstelle überein. Staatsbedienstete und frühere Beamte, die zuvor in der Klasse A13 tätig waren, können in Sachsen-Anhalt seit dem 01.02.2010 auf Wunsch mit einem angemessenen Zuschlag (z.B. Staatsrat statt Regierungsoberamtrat, Polizeiirat statt Erster Polizeihauptkommissar) versehen werden.
Nach diesem Zeitpunkt ernannte Bedienstete erhalten den Titel unverzüglich. Hochrangige Staatsbedienstete (Regierungsoberamtsrat) dürfen seit dem 2. Januar 2010 den Titel „Rat“ mit dem dazugehörigen Vermerk „außer Dienst“ oder „a. D.“ tragen. Damit sind in Sachsen-Anhalt die bisherigen Ämter des höheren öffentlichen Dienstes aufgrund des Strukturwandels abgeschafft worden.
Die bisherigen Senior- und höheren Dienste wurden in der Karrieregruppe 2 zusammengeführt.