Pflegehilfe für Senioren

Anerkannte Pflegedienste: Zertifizierte Pflegedienste

eine Kinderkrankenschwester oder eine staatlich anerkannte Altenpflegerin, um sich um anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag zu bewerben. Pflegeleistungen werden in der Stadt bzw. Gemeinde erbracht, in der sie ihren Sitz haben, wobei der Pflegedienst „SAM“ von der Pflegekasse anerkannt ist. Als Pflegedienst sind wir von allen offiziellen Kostenträgern anerkannt.

Eine Übersicht über die Versteuerung von ambulanten Pflegeleistungen

4 Nr. 16 USt-Gesetz stellt die mit dem Betreiben von Anlagen zur Versorgung oder Versorgung physisch, psychisch oder psychisch bedürftiger Menschen in engem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen frei. 4 Nr. 16 UStG enthält nur eine generelle Begriffsbestimmung von Pflegedienstleistungen. Die in den Geltungsbereich der Steuerfreiheit fallenden Vorteile ergeben sich aus der Begriffsbestimmung der nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe b bis l Umsatzsteuergesetz in Deutschland: 1:

Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit dem Betreiben von Anlagen zur Versorgung oder Versorgung von pflegebedürftigen Menschen stehen, sind nach 4 Nr. 16 Satz 1 lit. a ff. steuerbefreit, wenn sie von öffentlich-rechtlichen Anstalten angeboten werden. Darüber hinaus sind die Pflegedienstleistungen nach 4 Nr. 16 S. 1 Buchstabe ß bis l Umsatzsteuerfrei, wenn sie von anderen im Sinne des 132 Abs. 1 Buchstabe ß MwStStSystRL als gemeinnützig anerkannt er Träger erbringt werden.

Pflegebedarfsnachweis und dessen voraussichtliche Laufzeit durch Bescheinigung der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Sozialeinrichtung, des Gesundheitsamtes oder durch ärztliches Rezept; Kostennachweis des Pflegefalles durch Rechnung und Kostenerstattungsbetrag durch die gesetzliche Krankenversicherung oder die Sozialversicherungsträger durch die entsprechenden Abrechnungen; die Kostenübernahme durch die Sozialversicherungsträger; der Kostennachweis durch die Sozialversicherungsträger durch die Krankenkasse; den Namen und die Adresse der unterstützungsbedürftigen Personen; die Erfassung des Honorars für die ganze Pflege leistung und die Kostenübernahme durch die Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeeinrichtung für den Einzelfall; die Gesamtheit aller im Kalenderjahr auftretenden Schäden; die Gesamtheit der in diesem Jahr auftretenden Schäden bei den Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeeinrichtungen, die den größten Teil der Schäden tragen.

Ist die Gesellschaft eine Pflegedienstgesellschaft, bestehen aufgrund ihrer Gesellschaftsform bereits wirtschaftliche Erträge. Ein freiberufliches Einkommen ( 18 EStG) erhält der Pflegedienstunternehmer nur, wenn er selbst die Pflegeleistung direkt für den jeweiligen Pflegebedürftigen bereitstellt. Schwierig wird es, wenn der Betreuer viele Angestellte hat und nicht mehr in jedem Fall verantwortlich und führend ist.

Da kommt es dann zu kommerziellen Einnahmen. Partnerschaften laufen dem Risiko einer Verfärbung der wirtschaftlichen Erträge (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Führt eine freie Pflegedienstleistungsgesellschaft (z.B. GbR) auch eine wirtschaftliche Betätigung aus, so wird das freie Einkommen umqualifiziert, d.h. es wird zu einem wirtschaftlichen Einkommen.

Gemäß der jüngsten Rechtssprechung (BFH 27.8. 14, 18 Abs. 6/12, 15, 345 DStR) gibt es jedoch keine Umschulung, wenn die wirtschaftlichen Erträge als extrem niedrig erachtet werden. Der Bundesfinanzhof erkennt dies an, wenn der ursprüngliche gewerbliche Nettoumsatz 3 % des Gesamtumsatzes der Firma und den Wert von Euro 24.500 im Bemessungszeitraum nicht übersteigt.

Wenn nur Grundversorgung und hausärztliche Dienstleistungen durch den Krankenpflegedienst angeboten werden, handelt es sich nicht um die Berufsausübung eines Arztes (OFD 2.4. 15, 2245 Abs. 11 – Abs. 210). Infolgedessen gibt es auch keine freien Mitarbeiter. Als Heilberuf kann jedoch die Hauskrankenpflege im Sinne des 37 Abs. V gelten, die im einzelnen die Basis- und Heilbehandlung sowie die Heimpflege einschließen kann (BFH 5.6. 06, Infoblatt B65/05).

Werden für den Bereich der beweglichen Krankenpflege gewerbliche Erträge erzielt, unterliegen diese ebenfalls der Gewerbeertragsteuer. Nach § 3 Nr. 20 Buchstabe d des Gewerbegesetzes sind Institutionen zur stationären Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen jedoch von der Gewerbeertragsteuer ausgenommen, wenn in wenigstens 40 % der Befragungszeit die Betreuungskosten ganz oder überwiegend von den Sozialversicherungsträgern übernommen wurden.

Die rechtliche Form der Pflegeleistung ist für die Freistellung nicht relevant. Werden vom ambulanten Pflegeservice nur pflegerische und häusliche Grundleistungen erbracht, so unterliegen die Einnahmen der Gewebesteuer ohne Steuerfreiheit nach 3 Nr. 20 Buchstabe d des Gewerbegesetzes (BFH 5.9. 11, 5.9. 11, 5.9. B135/10, BFH/NV 11, 2062).

Die Gewerbesteuerbelastung richtet sich nach der rechtlichen Form der Pflegeleistung, wenn sich die Gewerbeertragsteuer nicht umgehen lässt: Bei höherem Gewerbesteuerertrag fällt natürlich Gewerbeertragsteuer an, für die jedoch das Einkommenssteuergesetz eine Verrechnung vorschreibt (§ 35 EStG). Die ambulanten Pflegedienste müssen die Pflegeabrechnungsverordnung (PBV) einhalten. Darin sind die zugehörigen Hinweise zu den Abrechnungs- und Abrechnungsvorschriften für Pflegeleistungen enthalten.

Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Pflegeservice weniger als sieben hauptamtliche Pflegende und einen Jahresumsatz von weniger als 250.000 Euro aufweist. Gemäß 4 PKV führt die Krankenpflegeeinrichtung ihre Buchhaltung nach den Vorschriften der dualen Buchhaltung. Wird ein anderer Kontenplan verwendet, muss die Einrichtung die Umstellung auf den Kontenplan gemäß Absatz 1 durch ein ordnungsgemäßes Überweisungsverfahren sicherstellen.

Aus der Bilanzierungspflicht nach der Betreuungsverordnung ergibt sich auch die steuerliche Bilanzierungspflicht nach 140 VO (‚ vgl. auch VAO bis 140 VO). Die Pflegedienste sind darüberhinaus zur Erstellung und Weiterleitung einer E-Bilanz ( 5b EStG) verpflichtet umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Verkäufe sowie Buchhaltung, Kassabuch und Anstellungsverträge.

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Häusliche Pflegedienste

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