Antrag Haushaltshilfe richtig Ausfüllen: Haushaltshilfe richtig beantragen
((bitte nur ausfüllen, falls zutreffend). Oh nein, Oja (wenn ja, bitte ausfüllen). Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird den Antrag zusammen mit Ihnen ausfüllen. Bitte ankreuzen oder ausfüllen. häusliche Hilfe ist/war nicht erforderlich oder konnte/konnte abgekürzt werden.
Beantragung von Haushaltshilfe bei der Krankenversicherung
Sie haben als Versicherter einer GKV unter gewissen Bedingungen ein Anrecht auf Haushaltshilfe. Ihr Krankenversicherer trägt die Haushalthilfe, wenn Sie z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Trächtigkeit Ihren Hausstand nicht fortsetzen können. Sind Sie in einer gesetzlich vorgeschriebenen Kasse krankenversichert, haben Sie nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BGB Rechtshilfe.
Sie beantragen dann die Haushaltshilfe unmittelbar bei Ihrer Krankenkasse. Vor der Einreichung dieses Antrags müssen Sie jedoch zunächst ein ärztliches Attest Ihres Hausarztes einholen, aus dem die gesundheitliche Notwenigkeit der Haushaltshilfe hervorgeht. So haben Sie beispielsweise ein Anrecht auf Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Hausstand aufgrund von Krankenhausaufenthalten, medizinischer Rehabilitation oder schweren Erkrankungen nicht mehr alleine führen können.
Die Inanspruchnahme von Haushaltshilfe ist jedoch an andere Auflagen gebunden. Entscheidend für die Gewährung von Haushaltshilfe ist, dass ein unter zwölf Jahre altes bzw. invalides (!) Baby im Haus wohnt und kein anderes Mitglied des Haushalts die Betreuung des Kleinkindes übernimmt. Die Anforderungen können je nach Krankenversicherung unterschiedlich sein, da die Krankenkassen weitere Dienstleistungen auf freiwilliger Basis bereitstellen!
Möglicherweise können Sie auch Haushaltshilfe bekommen, wenn größere oder gar keine eigenen Haushaltskinder vorhanden sind. In den Statuten finden Sie die einzelnen Dienstleistungen Ihrer Krankenversicherung oder Sie können sich an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihrer Krankenversicherung wenden. Nach Erhalt einer Bestätigung Ihres Hausarztes über den Bedarf an Haushaltshilfe wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
Sie können sich die Anträge zusenden lassen, aber oft findet man die entsprechenden Formulare bereits auf der Website Ihrer Krankenversicherung. Bitte bedenken Sie vor der Anmeldung, dass bei Inanspruchnahme der Haushaltshilfe eine zusätzliche Zahlung von 10% der Tageskosten anfällt! Der Mindestbetrag beträgt fünf und maximal zehn EUR.
Im Regelfall fallen diese nicht an, wenn Ihnen aufgrund von Trächtigkeit oder Geburt Haushaltshilfe gewährt wird. Sie sollten dies vorab mit Ihrer Krankenversicherung abklären.