Apothekenleiter: Pharmazie-Manager
Vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist der Apothekenleiter oft verantwortlich. Dr. Anton, stellvertretender Apothekenleiter, und Dr. Berta, beide Krankenhausapotheker, sind sich über die Arbeitsteilung nicht einig. Pharmamanager in Rheinland-Pfalz. In der Praxis ist es üblich, dass Apothekenmanager für diesen Zeitraum während ihrer Abwesenheit (z.B. Urlaub) durch freie Mitarbeiter vertreten werden. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit „Pharmacy Manager“ – Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen.
Was ist ein Apothekenmanager?
Dem Apothekenmanager obliegt die Überwachung des Ablaufs des Apothekenbetriebs. Gemeinsam mit dem Pharmazeuten ist er für die Einhaltung der pharmazeutischen Vorschriften verantwortlich. Der Apothekenmanager ist in der Regel Inhaber der Drogerie und hat ein mehrere Jahre dauerndes Praktikum und Prüfungen durchlaufen. Sie hat die Pflicht, die Leitung der Drogerie selbst zu übernehmen und für ausreichend Personal zu sorgen. 2.
Die Apothekenbesitzer müssen die meiste Zeit des ganzen Jahrs anwesend sein. Dreimonatig im Jahr kann der Pharmazeut einen anderen auswechseln.
Und was bedeutet persönliches Führen?
Der Apotheker muss die Aufsicht über die Drogerie haben. Dies ist im Arzneimittelgesetz (ApoG) festgelegt. Danach verlangt die Betriebsgenehmigung die eigenverantwortliche Führung der Drogerie. „Es gibt keine Ausnahmen“, sagt Dr. Annett Zielosko, Leiterin der AATB. Der Verband Deutscher Pharmazeutischer Gerätehersteller (APD) hat in seinem Beschluss von 2011 festgestellt, dass Personalmanagement nicht nur Steuerung, sondern auch personelle Überwachung von Betrieb und Personal bedeutet: „Personalüberwachung setzt die physische Präsenz des Apothekenmanagers voraus“, machte die Apothekenausstattung deutlich.
Das Personalmanagement ist auch in der Apothekenverordnung (ApBetrO) festgelegt. Dementsprechend muss der Apothekenleiter der zustÃ??ndigen Behörde jede weitere berufsbezogene oder gewerbliche TÃ?tigkeit mitteilen, bevor sie in Angriff genommen wird. „Damit kann die verantwortliche Stelle prüfen, ob der Geltungsbereich der Nebentätigkeiten im Widerspruch zur eigenen und verantwortungsvollen Führung steht“, so die ODA. Als Garantie sei eine Nebenbeschäftigung nur bis zu acht Wochenstunden während der Apothekenöffnungszeiten möglich.
2 AppBetrO – Einzelstandard
Der Apotheken-Charakter, Eigentümer der Zulassung nach §2 Apothekenrecht, im Vermietfall die der Pächter, und bei einer nach §13 oder §16 des Gesetzwerks ausgeÃ?bten Apotheke oder Filialapotheke über der Apotheken-Charakter, der Inhaberin der Zulassung, ist die Apotheken-Charakteristik. 8.
im Falle einer nach § 17 des Gesetztes über betriebenen, von der Behörde zuständigen beauftragten und mit der Geschäftsführung betrauten Pharmazie, im Falle einer Stammapotheke nach  2 Abs. 1 Nr. 1 des Apothekergesetzes, der Bewilligungsinhaber nach  2 Abs. 2 Nr. 2 des Apothekergesetzes, im Falle einer Niederlassungsapotheke nach  2 Abs. 2 Nr. 2 des Apothekergesetzes die vom Unternehmer bestellte Person.
Hat der Apothekenleiter die Leitung der Drogerie persönlich inne. Es obliegt dafür, dass die Pharmazie unter Berücksichtigung der gültigen Bestimmungen geführt wird. Für die Erfüllung der für den Betrieb von Arzneimitteln maßgeblichen Bestimmungen ist neben dem Apothekenmanager gemäß Abs. 1 Nr. 5 auch der Veranstalter für mitverantwortlich. Der Apothekenverantwortliche muss der Behörde zuständigen jeden weiteren Fachmann oder zuständigen Tätigkeit vor seiner Aufnahme mitteilen.
Der Apothekenverantwortliche darf die in  1a Abs. 10 bezeichneten Waren nur in einem Ausmaß verkaufen oder verkaufen, das den beeinträchtigt -GeschÃ? Auf die Dienste von apothekenüblichen ist gemäß Â 1a Abs. 11 sinngemÃ?
Der Apothekenleiter muss sich, wenn er seine Pflicht für die persönliche Linie der Drogerie vorübergehend nicht bemerkt, durch einen Pharmazeuten repräsentieren lässt. Eine Nutzung der Darstellung ist für die Dauer von drei Monaten im Jahr überschreiten nicht zulässig. Diesmal kann die zuständige Behörde eine Repräsentanz über einräumen, wenn ein wesentlicher, in der Hand des Apothekenführers liegt.
Der Inhaber einer Lizenz nach  2 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes, der Leiter einer Pharmazie, auf die die besonderen Bestimmungen der  34 oder  35 anwendbar sind. Der mit der Repräsentation betraute Pharmazeut oder Apothekenassistent oder Apothekeningenieur hat für die Zeit der Repräsentation die Aufgaben eines Apothekenmanagers.