Autofahren nach Schlaganfall: Fahren nach einem Schlaganfall
Informationen zum Thema „Autofahren nach einem Schlaganfall“: Kann der Führerschein nach einem Schlaganfall entzogen werden? Prinzipiell ist ein Autofahren nach einem Schlaganfall möglich. Dennoch sollte man nach einem Schlaganfall nicht einfach wieder fahren: Die Zahl der Patienten, die vor ihrem Schlaganfall oder einer ähnlichen Erkrankung noch aktive Fahrer waren, steigt kontinuierlich an. Was sind die möglichen Folgen eines Schlaganfalls?
315c StGB: Gefahr für den Straßenverkehr
Eine wichtige Fragestellung, die bei vielen Betroffenen immer wieder für Verunsicherung sorgte, ist die Fahrtüchtigkeit. Nach einem Schlaganfall ist die Wiederherstellung der eigenständigen Beweglichkeit für viele Patientinnen und Patienten ein wichtiger Beitrag zur Selbstständigkeit und zum Selbstbestimmungsprozess. Nach einem Schlaganfall fahren die meisten Betroffenen nicht zum ersten Mal Auto – die Auswirkungen der Krankheit auf den Lebensalltag können vielfältig sein und andere Aspekte sind dabei im Blick.
Im Regelfall wird von den betreuenden Ärzten früh darauf hingewiesen, dass die Fahrtüchtigkeit nach einer solchen Veranstaltung erheblich beeinträchtigt werden kann. Allerdings bekommen die Betroffenen oft ungenügende oder sich widersprechende Hinweise, wie sie in einem solchen Falle richtig vorgehen sollen. Bei Patientinnen und Patienten, die schon seit Jahren vor einem Schlaganfall fahren, kommt früher oder später die Mobilitätsfrage auf.
Worauf ist bei der Fahrtüchtigkeit zu achten? Wahrnehmen, Reagieren, Achtsamkeit – beim Autofahren muss die Informationsaufbereitung innerhalb von Sekunden erfolgen. Damit ist jeder Fahrer, ungeachtet seiner Krankheit, nach der Führerscheinverordnung (FeV) vorsorglich verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Doch da die Auswirkungen von neurologischen Krankheiten von Dauer sein können, sollte auf jeden Fall eine professionelle Überprüfung der Fahrtüchtigkeit und eine eingehende Konsultation erfolgen.
Auch die Bewertung der verminderten Fahrtüchtigkeit ist in vielen FÃ?llen nicht abschlieÃ?end – Studien belegen, dass etwa 50% der hirngeschÃ?digten Menschen ihre Fahrtüchtigkeit auffrischen. Sicher ist, wer die offizielle Route nimmt und sich seine Fahrtüchtigkeit offiziell bescheinigen läßt. In der Tat gibt es auch nach einem schuldlosen Unglücksfall der Gegenpartei (!) Versicherungsgesellschaft die Schadenregulierung verweigert.
Die Fahrtüchtigkeit des geschädigten Autos wäre nach einer Neurologie nicht offiziell bestätigt worden. Angesichts der Konsequenzen ist es verblüffend, wie wenig Schlaganfall-Patienten ihre Fahrtüchtigkeit wirklich bestimmen können, bevor sie wieder selbst anfahren. Zum einen gibt ein medizinisches Fachgutachten Aufschluss über den allgemeinen Zustand der Verkehrssicherheit und ob weitere Massnahmen wie z.B. Fahrunterricht vonnöten sind.
Dieser Bericht kann von einem verkehrsmedizinisch qualifizierten Neurologe angefordert werden. Als nächstes sollte die Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigt und das ärztliche Attest (nicht länger als sechs Monate) eingereicht werden. Möglicherweise wird die Fahrtüchtigkeit an dieser Stelle von der Behörde überprüft, z.B. durch eine Prüfung des Fahrverhaltens oder eine medizinisch-psychologische Prüfung.
Sind aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen Änderungen am Gerät erforderlich, ist das Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten Gutachters (aaSoP) einzuholen. Nachdem die Fahrerlaubnisbehörde über alle erforderlichen Sachverständigengutachten und Unterlagen zur Fahrverhaltensprüfung verfügt, bestimmt sie abschließend die Fahrtüchtigkeit des Teilnehmers. Im Regelfall werden die Aufwendungen für die Ermittlung der Fahrtüchtigkeit nicht von den Kassen erstattet.
Beispielsweise wird ein ärztliches Fachgutachten nach der Honorarordnung (GOÄ) abrechnet. Zusätzliche anfallende Gebühren für zusätzliche Begutachtungen oder eine medizinisch-psychologische Prüfung. Ist ein technischer Umrüsten des Fahrzeuges erforderlich, ist es ratsam, vorab eine Kostenschätzung anzufordern, da die Umbaukosten beträchtlich sein können.