Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
Während eines Krankenhaus-, Reha- oder Kurzzeitpflegeaufenthalts muss sich eine verlässliche Person um Futter, Bewegung und nötige Medikamente Ihres Haustiers kümmern. Welche Betreuung passt, hängt vom Tier und von der Aufenthaltsdauer ab: Katzen und Kleintiere bleiben häufig lieber in ihrer vertrauten Umgebung; für Hunde kommt auch eine geeignete Tierpension infrage.
Legen Sie die Betreuung möglichst vor der Aufnahme fest und bestimmen Sie eine Ersatzperson, falls der Aufenthalt länger dauert als geplant. Bei einem dauerhaften Umzug in ein Pflegeheim klären Sie auch, ob Ihr Tier mitkommen darf und wer es im Alltag versorgt.
Betreuung passend zum Tier wählen
Das Tierschutzgesetz verpflichtet Personen, die ein Tier halten oder betreuen, zu angemessener Pflege, Ernährung, Unterbringung und Bewegung. Futterautomat oder Trinkbrunnen ersetzen keine Betreuung: Ein Gerät kann ausfallen, und Krankheit oder Verletzungen bleiben ohne regelmäßige Kontrolle womöglich unbemerkt.
Für Katzen ist Betreuung in der gewohnten Wohnung häufig eine gute Lösung. Eine vertraute Person aus der Familie, dem Freundeskreis oder der Nachbarschaft kann die Katze füttern, das Katzenklo reinigen und nach ihr sehen. Auch Kleintiere, Vögel und Reptilien lassen sich nach Möglichkeit in ihrer vertrauten Umgebung versorgen. Bei Kleintieren zählen außerdem ein bekanntes Gehege und vertraute Partnertiere.
Hunde brauchen regelmäßige Bewegung und verlässlichen Kontakt. Eine vertraute Betreuungsperson, die den Hund bereits kennt, kann ihn im eigenen Zuhause oder in der Wohnung des Halters versorgen. Wenn das nicht möglich ist, kommt eine Tierpension infrage. Entscheidend ist, dass die Betreuung zu den Gewohnheiten, dem Temperament und den gesundheitlichen Bedürfnissen des Hundes passt. Die Empfehlungen des Deutschen Tierschutzbundes helfen bei der Auswahl. Sie garantieren aber nicht, dass eine bestimmte Lösung geeignet ist.

Betreuungsperson oder Tierpension finden
Fragen Sie zuerst vertraute Menschen, ob sie die Versorgung übernehmen können. Klären Sie dabei konkret, wie oft sie nach dem Tier sehen, welche Aufgaben sie erledigen und ob sie Medikamente geben können. Eine Ersatzperson ist sinnvoll, falls die erste Betreuungsperson ausfällt oder der Pflegeaufenthalt länger dauert.
Professionelle Tierbetreuung zu Hause kann helfen, wenn das Tier ungern transportiert wird oder in seiner gewohnten Umgebung bleiben soll. Vereinbaren Sie vorher Besuchszeiten, Aufgaben und den Umgang mit einem tierärztlichen Notfall. Wenn eine Betreuungskraft im Haushalt des pflegebedürftigen Menschen lebt oder arbeitet, gilt dasselbe: Die Tierpflege gehört nur dann zu ihren Aufgaben, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und tatsächlich übernommen werden kann. Auch bei einer sogenannten Rund-um-die-Uhr-Betreuung arbeitet nicht eine einzelne Betreuungskraft ununterbrochen.
Eine Tierpension sollten Sie vorab besichtigen. Achten Sie darauf, ob die Unterbringung sauber und für die Tierart geeignet ist. Fragen Sie nach der Erfahrung der Betreuungspersonen, dem Auslauf und dem Kontakt zu anderen Tieren. Klären Sie außerdem, ob die Pension Medikamente verabreichen und bei Bedarf eine Tierarztpraxis kontaktieren kann. Bei gewerblicher Tierbetreuung sollten Sie nach der erforderlichen Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes fragen. Lesen Sie den Vertrag, besonders die Regeln für eine Verlängerung des Aufenthalts und eine verspätete Abholung.
Auch örtliche Tierheime und Tierschutzvereine bieten vereinzelt eine vorübergehende Unterbringung an, etwa wenn Halter erkranken. Das Angebot hängt vom Ort, der Tierart und den freien Plätzen ab. Rufen Sie früh an und beschreiben Sie ausdrücklich, dass das Tier nach dem Pflegeaufenthalt zu seinem Halter zurückkehren soll. Ein Tierheimverzeichnis hilft bei der Suche, bestätigt aber keinen freien Platz.
Übergabe und Notfall vorbereiten
Mit einer klaren Übergabe kann die Betreuungsperson den gewohnten Ablauf für das Tier beibehalten. Halten Sie die wichtigsten Informationen schriftlich fest und legen Sie Futter, Transportbox oder Leine sowie vertraute Ausstattung bereit. Dazu gehören:
- Fütterungszeiten, Futtermenge und Besonderheiten beim Verhalten
- Medikamente mit Dosierung und Zeiten sowie die Kontaktdaten der Tierarztpraxis
- Hinweise zum sicheren Umgang und zur Verträglichkeit mit anderen Tieren
- Kontaktdaten einer Ersatzperson und Zugang zur Wohnung, falls nötig
- Vereinbarungen zu Kosten, tierärztlicher Behandlung, Verlängerung und Abholung
Bei einer Pension oder privaten Betreuung sollte schriftlich feststehen, wer bei einem Notfall eine Tierarztpraxis aufsuchen darf und wer die Kosten übernimmt. Geben Sie auch an, wie die Betreuungsperson Sie oder eine bevollmächtigte Kontaktperson erreicht. Wenn das Ende des Pflegeaufenthalts unklar ist, vereinbaren Sie, wie die Betreuung verlängert werden kann.
Wenn die Aufnahme ungeplant ist, kontaktieren Sie zuerst eine erreichbare Vertrauensperson. Wenn niemand einspringen kann, fragen Sie beim örtlichen Tierheim oder Tierschutzverein nach vorübergehender Hilfe. Eine bundesweite Zusage für eine Notfallunterbringung gibt es nicht; kurzfristige Plätze sind deshalb nicht sicher verfügbar.
Eigenes Haustier ins Pflegeheim mitnehmen
Manche Pflegeeinrichtungen erlauben Bewohnerinnen und Bewohnern, ein eigenes Haustier mitzubringen. Eine allgemeine Erlaubnis oder ein generelles Verbot gibt es nicht. Fragen Sie die Einrichtung vor dem Einzug, denn Platz, Hygiene, die Bedürfnisse anderer Bewohner und die Versorgung des Tieres spielen bei der Entscheidung eine Rolle.
Halten Sie schriftlich fest, wer täglich füttert, Gassigänge übernimmt, Medikamente gibt und für Tierarztbesuche sorgt. Klären Sie auch, wer das Tier versorgt, wenn die Bewohnerin oder der Bewohner selbst krank wird oder nicht mehr zurückkehren kann. Die Einrichtung übernimmt diese Aufgaben nicht automatisch. Kosten für das Tier trägt grundsätzlich die Bewohnerin oder der Bewohner.
Besuche mit Therapie- oder Besuchstieren sind davon zu unterscheiden. Sie bedeuten nicht, dass eine Einrichtung auch die tägliche Versorgung eines privaten Haustiers übernimmt.

Pflegeversicherung zahlt keine Tierbetreuung
Die Pflegeversicherung bezahlt mit ihren Leistungen für den Pflegeaufenthalt nicht automatisch auch die Betreuung des Haustiers. Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 können Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr nutzen. Seit dem 1. Juli 2025 steht für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag betrifft Pflegeleistungen für den Menschen und ist kein Zuschuss für Tierpension oder Haustiersitting.
Preise und Aufnahmebedingungen für Tierbetreuung unterscheiden sich je nach Ort und Anbieter. Lassen Sie sich die Kosten direkt nennen und klären Sie, ob zusätzliche Ausgaben für Medikamente, Transport oder tierärztliche Behandlung anfallen. Ob eine andere Unterstützung im Einzelfall infrage kommt, sollten Sie mit der Pflegekasse oder dem zuständigen Anbieter klären.



