Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
Besprechen Sie vor Beginn der Betreuung, welche Unterstützung im Alltag gewünscht ist. Eine Sehbeeinträchtigung kann eingeschränktes Sehen oder Blindheit bedeuten. Was die Person sehen kann und wobei sie Hilfe braucht oder möchte, ist verschieden.
Fragen Sie nach den Fähigkeiten und Vorlieben der betreuten Person. Klären Sie, wie Sie sich bemerkbar machen, Handlungen ankündigen und Hilfe anbieten sollen. So kann die Person selbstständig bleiben und selbst entscheiden.
Das erste Gespräch führen
Sprechen Sie die Person mit Sehbeeinträchtigung direkt an und beziehen Sie sie in alle Absprachen ein. Angehörige können wichtige Hinweise geben, doch die betroffene Person selbst weiß am besten, was ihr hilft und was sie lieber allein erledigt. Eine Diagnose allein sagt wenig darüber aus, welche Unterstützung im Alltag passt.
Für das Gespräch eignen sich Fragen wie:
- Was erledigen Sie gern selbst, und wobei wünschen Sie Unterstützung?
- Wie möchten Sie, dass ich mich bemerkbar mache und Sie anspreche?
- Welche Hilfsmittel nutzen Sie, und wo sollen sie liegen?
- Wie möchten Sie Hinweise zu Gegenständen oder Hindernissen bekommen?
- Möchten Sie beim Gehen begleitet werden? Wenn ja, wie?
- Welche Beleuchtung und welcher Sitzplatz sind für Sie angenehm?
Lassen Sie der Person Zeit, ihre Wünsche zu erklären. Wenn sich eine Aufgabe oder Situation verändert, fragen Sie erneut nach. Die passende Hilfe kann sich je nach Tätigkeit und Tagesform unterscheiden.

Kontakt und Handlungen ankündigen
Die Betreuungskraft sollte sich bei jedem Kontakt kurz vorstellen und die Person direkt ansprechen. Auch in vertrauter Umgebung hilft die Vorstellung, die Situation einzuordnen: Die Person weiß, wer mit ihr spricht. Sagen Sie auch, wenn Sie den Raum betreten oder verlassen. So weiß die Person, wer im Raum ist und ob das Gespräch weitergeht.
Vor einer Berührung oder einer Handlung an der Person sollte die Betreuungskraft kurz erklären, was sie vorhat. Zum Beispiel: „Ich reiche Ihnen jetzt den Mantel“ oder „Ich berühre Ihren Arm, um Ihnen beim Aufstehen zu helfen.“ So kann die Person reagieren und zustimmen. Vereinbaren Sie gemeinsam, welche Handlungen die Betreuungskraft ankündigt und wie ausführlich sie das erklärt.
Wenn die Betreuungskraft auf etwas hinweist, sollte sie Gesten und Zeigen mit Worten begleiten, da diese allein nicht ausreichen. Statt „Da drüben steht Ihr Becher“ ist zum Beispiel klarer: „Der Becher steht links neben Ihrer Hand.“
Orientierung in der Wohnung abstimmen
Besprechen Sie gemeinsam, wo wichtige Gegenstände liegen und wie die Person sich in der Wohnung orientiert. Eine Betreuungskraft sollte persönliche Dinge nicht ohne Absprache umstellen. Auch kleine Veränderungen können dazu führen, dass die Person vertraute Gegenstände nicht wiederfindet. Wenn etwas an einen anderen Platz muss, sollte die Betreuungskraft das vorher erklären und den neuen Platz genau beschreiben.
Präzise Angaben helfen mehr als vage Wörter wie „hier“ oder „dort“. Sagen Sie etwa: „Der Stuhl steht direkt hinter Ihnen“ oder „Die Tür ist rechts neben dem Tisch.“ Manche Menschen nutzen gern ein Uhrzeigersystem, bei dem Richtungen wie auf einem Zifferblatt beschrieben werden. Fragen Sie nach, welche Art von Hinweis verständlich ist, statt eine Methode vorauszusetzen.
Klären Sie auch, welches Licht angenehm ist und ob bestimmte Plätze blenden. Türen sollten nach Möglichkeit ganz geöffnet oder geschlossen sein, statt halb offen zu bleiben. Sprechen Sie Änderungen an der Einrichtung oder Markierungen vorher mit der Person ab.
Hilfe beim Gehen vereinbaren
Bieten Sie Hilfe beim Gehen an, bevor Sie die Person berühren oder führen. Ziehen oder greifen Sie sie nicht ungefragt. Wenn sie begleitet werden möchte, fragen Sie, welche Methode ihr vertraut ist. Manche Menschen halten sich gern am Arm der Begleitperson fest; andere gehen lieber allein oder bevorzugen eine andere Unterstützung.
Auf dem Weg sollten Stufen, Treppen und Hindernisse rechtzeitig und konkret angekündigt werden. Beschreiben Sie, wo sich das Hindernis befindet und was folgt. Ob jemand beim Gehen Hilfe braucht, richtet sich nach den Wünschen der Person in der jeweiligen Situation; eine Sehbeeinträchtigung allein legt das nicht fest.

Absprachen zugänglich festhalten
Halten Sie wichtige Absprachen mit Zustimmung der betreuten Person fest, damit sie bei einem Wechsel der Betreuungskraft nicht verloren gehen. Notieren Sie zum Beispiel, wo wichtige Dinge liegen, wie die Person angesprochen werden möchte und welche Hilfe sie beim Gehen bevorzugt. Geben Sie diese Informationen nur an Personen weiter, die sie für die Betreuung benötigen.
Fragen Sie auch, in welcher Form die Person schriftliche Informationen lesen kann. Je nach Vorliebe eignen sich Großdruck, eine digitale Datei, deren Schrift sich vergrößern lässt oder die ein Bildschirmleseprogramm vorliest, eine Hörfassung oder Braille. Ein einzelnes Format passt nicht für alle.
Hilfe im Haushalt ist etwas anderes als medizinische Behandlungspflege. Wenn eine Aufgabe medizinische Behandlung oder fachliche Pflege betrifft, sollten Angehörige und Betreuungskraft vorher klären, wer dafür zuständig ist. Die Kommunikationsabsprachen ersetzen keine erforderliche medizinische oder pflegerische Versorgung.



