Eilantrag Pflegestufe: Dringender Antrag für die Pflegestufe
Herzliche Pflege braucht Zeit – Konzept für die häusliche Pflege – Hilfe bei der Pflege von Angehörigen. In einer von fünf Pflegestufen, die die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen, ist die Pflegeversicherung obligatorischer Bestandteil Ihrer privaten Krankenversicherung.
Pflegebewertung
Was Sie bei der Pflegebewertung erwarten können und wie Sie sich darauf vorzubereiten haben. Auf welche Weise können Sie Pflegegeldanträge einreichen? Für alle Anträge und Pflegeversicherungsleistungen ist Ihre Kasse Ihr erster Anlaufpunkt. Deshalb bewerben Sie sich für Pflegedienstleistungen bei der für Sie verantwortlichen Pflegeversicherungsgesellschaft, die sich bei Ihrer Krankenversicherung befindet.
Von der Pflegeversicherung wird der MDK dann mit einer Pflegebewertung beauftragen, die die Pflegeexperten des MDK im privaten Bereich der Bewerber durchführt. Die Expertenmeinung ist die Basis für die Fondsentscheidung über Pflegedienstleistungen. Die Leistungsbescheinigung wird Ihnen von Ihrer Pflegeversicherung zugestellt. Nach der Beantragung von Pflegedienstleistungen wird Ihre Pflegeversicherung den MDK mit einer Bewertung in Ihrem Wohnumfeld beauftragen.
Der Pflegeexperte beurteilt daher, ob Sie Pflegebedürftigkeit im Sinn des Krankenpflegeversicherungsgesetzes haben und wenn ja, welchen Pflegestatus Sie haben. Im Falle eines Erstantrags vergehen zwischen dem Antrag und der Entscheidung der Pflegeversicherung nicht mehr als fünfzehn Tage. In diesem Zeitraum führt das MDK die Bewertung durch. Der Brief wird Sie auch über die Dokumente informieren, die Sie zur Einsicht bereitstellen.
Das Assessment wird von erfahrenen Pflegekräften oder Ärzten vorgenommen. Ein einziger Experte wird Sie besuchen, der sich ausweist. Unser Personal ist für die speziellen Gegebenheiten pflegebedürftiger Menschen geschult. Immer wieder kommt es vor, dass sich Unbekannte per Telefon als MDK-Beschäftigte darstellen und kurzfristige Besuche oder Besuche bei pflegebedürftigen Menschen anordnen.
Bei akutem Verdacht empfehlen wir Ihnen, eine Beschwerde vorzubringen. Wie läuft die Auswertung ab? Der Sachverständige beurteilt, ob Sie Pflegebedürftigkeit im Sinn des Krankenpflegeversicherungsgesetzes haben. Außerdem wollen die Experten wissen, ob Sie bereits Helfer einsetzen. Bei Bedarf werden Sie bei der Auswahl der weiteren geeigneten Hilfen unterstützt.
Die Diagnose, wie Sie sie von Ihrem Hausarzt gewöhnt sind, findet während des MDK-Besuchs nicht statt. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Pflegebedarfs und dessen Einstufung in eine Pflegestufe ist der Selbstbestimmungsgrad. Was kann ich tun, um mich auf die Prüfung vorzubereiten? Im Vorfeld Ihres Besuches im MDK bekommen Sie zusätzlich ein Infoblatt mit der Ankündigung Ihres Besuches.
Bereiten Sie Ihre Medikation und die von Ihnen für die Beurteilung verwendeten Hilfen sowie die aktuellen medizinischen und klinischen Berichte vor. Werden Sie bereits von einem stationären Pflegeservice oder einem Heim betreut, ist die Pflege-Dokumentation sinnvoll. Fragen Sie die Person(en), die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit regelmässig begleitet, ob sie bei der Auswertung dabei ist.
Was, wenn Sie aus dem Spital in Pflegebedürftigkeit entlassen werden? Hier kann der soziale Dienst der Klinik/Rehabilitationsklinik sicherstellen, dass der MDK für Sie einen Pflegebericht auf Basis der vorliegenden Situation, d.h. ohne eigene Prüfung, ausarbeitet. Dies kann für einen gefahrlosen Wechsel von der ambulanten in die stationäre Pflege von Bedeutung sein.
Im Anschluss an die Entlastung findet das individuelle Assessment mit einem Hausbesuch statt. Sind Sie nach einem Klinikaufenthalt betreuungsbedürftig? Ein besonderer Sachverhalt entsteht, wenn die Versicherten während eines Krankenhausaufenthalts Pflegebedürftigkeit erlangen und niemand die Betreuung zu Hause übernimmt. Der MDK nimmt in diesem Falle eine pflegerische Beurteilung entsprechend der während des Krankenhausaufenthalts vorliegenden Sachlage vor (sog. Zwischenbeurteilung).
Nur so ist ein schneller und reibungsloser Wechsel vom Spital in die Einrichtung möglich. Das MDK nimmt die Beurteilung nach der Entlastung aus dem Spital oder der Reha-Einrichtung vor. Was passiert nach der Auswertung? Das MDK faßt die Bewertungsergebnisse und die Empfehlungen für eine gewisse Sorgfalt in einem Bericht zusammen.
Der Bericht kann außerdem Informationen über Hilfsmittel, Möglichkeiten zur Verbesserung Ihres Lebensumfeldes und Vorschläge für präventive und rehabilitierende Massnahmen beinhalten. Der MDK leitet den Bericht an Ihre Pflegeversicherung weiter. Über Ihren Auftrag entscheidet die Pflegeversicherung. Daraufhin wird Ihnen eine schriftliche Stellungnahme und das Sachverständigengutachten zugestellt. Wieviele Pflegestufen gibt es?
Dabei gibt es fünf Pflegestufen. Wie viel Geld die Krankenpflegekasse für Ihre Pflege und Unterstützung zur Verfügung stellen kann, hängt vom Grad der Pflege ab. Detaillierte Informationen zu den Pflegestufen erhalten Sie hier. Sind Sie mit der Entscheidung der Pflegeversicherung nicht einverstanden, können Sie mit einer Einsprachefrist von 4 Monaten Einwendungen vorbringen.
Der Einspruch ist unmittelbar an Ihre Pflegeversicherung zu richten. Ob auf Ihren Einspruch hin ein weiteres Expertengutachten vorbereitet wird, entscheiden Ihre Pflegeversicherung. Falls Ihr Fonds den MDK mit der Neubewertung Ihrer Beanstandungen beauftragte, werden Ihre Beanstandungen zuerst überprüft, ebenso wie später vorgelegte Urkunden. Gibt dies bereits ein klares Bild, kann ein weiteres Expertengutachten ohne weitere Prüfung bei Ihnen zu Hause angefertigt werden.
Sollte eine neue Beurteilung erforderlich sein, wird ein erneuter Besuch zu Hause durchgeführt.