Pflegehilfe für Senioren

Parkinson Pflegestufe: Die Parkinson-Stufe

Allerdings gibt es eine Reihe von Dingen, die bei der Beantragung einer Pflegestufe zu beachten sind. Die Parkinson-Krankheit: Um sich für eine Pflegeversicherung zu qualifizieren, muss der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt werden. Dies führt zur Pflegestufe. Die Parkinson-Krankheit ist eine Erkrankung des Nervensystems. Die Parkinson-Krankheit beginnt meist mit dem schleichenden Zittern einer Hand.

Krankenpflegeversicherung für Parkinson: diese Leistung ist gedeckt

Parkinson-Kranke haben Anspruch auf Leistung einer Langzeitpflegeversicherung, wenn ihre tägliche Tätigkeit nicht mehr selbständig ausgeübt werden kann. Dazu gehören: hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Essenszubereitung, Hausarbeit, Wäsche putzen, Wohnungsreinigung). Pflegeversicherungsleistungen hängen vom Pflegebedarf ab, der in einer Pflegestufe definiert ist.

Der ärztliche Service der Krankenkassen bestimmt den Versorgungsgrad, der den Pflegebedürftigen im eigenen Haus besucht und sich ein eigenes Bild vom Hilfebedarf macht. Die Pflegestufe 1 besagt, dass die kranke Frau für wenigstens zwei Aktionen pro Tag und mehrere Male pro Woche Hilfe bei der Pflege des Haushaltes benötigt. Für die Einstufung in die Pflegestufe 1 muss der Zeitaufwand für die Betreuung mind. 1,5 Std. pro Tag sein.

Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 müssen bei wenigstens drei täglichen Aufgaben und bei der Pflege des Haushaltes mithelfen. Der tägliche Einsatz muss zu unterschiedlichen Tageszeiten erfolgen, der Zeitaufwand muss mind. drei Std. pro Tag ausmachen. Pflegebedürftige Personen der Pflegestufe 3 müssen den ganzen Tag über betreut werden.

Außerdem muss auch bei der Verwaltung des Budgets geholfen werden. Die Betreuung im Alltagsleben muss täglich mind. 5 Stunden dauern. Bei der Pflege der Angehörigen gewährt die Krankenpflegeversicherung einen Pflegezuschuss. Der Betrag ist je nach Pflegestufe unterschiedlich: Für die Pflegestufe 1 beläuft sich die Gesamtsumme auf rund 235 EUR pro Monat, für die Pflegestufe 2 auf 440 EUR pro Monat und für die Pflegestufe 3 auf 770 EUR pro Monat. 2.

Liegt die zu versorgende Person im Spital, hat sie noch für einen Zeitraum von vier Kalenderwochen einen Leistungsanspruch. Erhöht werden diese Mengen durch weitere Pflegeleistungen, wenn auch bei Parkinson eine Diagnose gestellt wird. Der Pflegefonds führt für Privatpersonen Ausbildungskurse durch, in denen Angehörige die erforderlichen Kenntnisse erwerben. Im Bedarfsfall wird auch eine Psychotherapie des Pflegepersonals durch die Krankenkasse erstattet.

Categories
Parkinson Pflege zu Hause

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert