Pflegehilfskraft Aufgaben: Aufgaben des Pflegedienstes
Der Pflegehelfer hat viele Aufgaben, die mit der täglichen Pflege von Menschen zu tun haben. Du bist Pflegehelferin und suchst derzeit eine Stelle? nicht die ursprüngliche Aufgabe einer qualifizierten Pflegehelferin. Die Au-pairs übernehmen u.a. folgende Aufgaben:. aber die Angehörigen von Aufgaben, die nicht rein zeitlich durchgeführt werden konnten.
Pflegehelferinnen
Bei vielen pflegerischen Tätigkeiten ist keine fundierte ärztliche Schulung erforderlich. Dort sind unsere Pflegehelferinnen gefragt: Als Assistentinnen der staatlich geprüften Altenpflegefachkräfte sorgen Sie für das Wohl unserer Bewohnerinnen und Bewohner und befähigen sie, ein menschenwürdiges und nach Möglichkeit selbständiges Wohnen zu führen. Ihre Jobchancen sind gut, denn bei uns und unseren Anwohnern sind Helfer immer willkommen.
Wenn Sie Berufsanfänger sind und noch keine Pflegeerfahrung haben, werden Sie bei Ihrer Tätigkeit von Ihren kompetenten Kolleginnen und Kollegen begleitet und lernen somit alle wesentlichen Tricks. Deine Aufgaben Er unterstützt unsere zertifizierten Pflegekräfte bei ihrer alltäglichen Tätigkeit. Diese Menschen werden in ihrem alltäglichen Leben begleitet und betreut. Er kümmert sich um die körperliche Versorgung oder hilft dabei.
Qualifizierung von Krankenschwestern / Pflegepersonal, Assistenten und Hausangestellten
Anhand dieser Beschreibung können Sie selbst bestimmen, welche Form der Unterstützung für Sie geeignet ist. Sämtliche eingesetzten Pflegehelferinnen haben in ihrem Heimatland eine Schulung als Pflegehelferinnen – inklusive Erster-Hilfe – durchlaufen. Sämtliche vermittelte Pflegefachfrauen haben eine langjährige Berufsausbildung zum Krankenpfleger in ihrem Heimatland abgeschlossen und können diese im Zuge einer fachlichen Weiterbildung in der Bundesrepublik anerkennt werden.
Nachfolgend nur einige wenige Aufgabenbeispiele: Haushaltsarbeiten wie z. B. Garen, Wäschewaschen und Mangeln. Das Aupair ist eine junge Person, die für eine bestimmte Zeit in einer Familie wohnt und die Familie während ihres Aufenthalts mit Kindern und leichten Hausarbeiten unterhält. Gastfamilien nehmen folgende Aufgaben wahr:
Hausarbeit wie z. B. Koch-, Wasch- und Bügelarbeiten.
Schulungsangebote in Süd-Brandenburg
Der Berufseinstieg in den Pflegesektor wird durch die Schulung von Pflegehilfskräften ermöglicht. Es ist die Mindestanforderung für die Arbeit in einem Sozialzentrum, einer Heimpflege oder anderen Betreuungseinrichtungen. Den theoretischen Teil der Schulung (156 Unterrichtseinheiten) und damit den Eckpfeiler der Schulung bilden erfahrene Referenten. Im zweiten Teil der Schulung wird ein 80-stündiges Berufspraktikum in einer Krankenpflegeeinrichtung absolviert.
Der Praktikumsplatz gibt Ihnen die Gelegenheit, das Gelernte in die Praxis zu übertragen und den Umgang mit betreuungsbedürftigen Menschen zu erproben. Gern können wir Ihnen Pflegeheime weiterempfehlen, die Studenten in unseren Kursen unterbringen. Der Praktikumsplatz sollte unmittelbar nach dem Theorieteil (innerhalb von 3 Monate nach Ausbildungsbeginn ) stattfinden, nur so ist eine Gesamtqualifizierung in Bezug auf die theoretische Unterweisung möglich.
Pflegehelferinnen und -helfer begleiten das Pflegepersonal bei gewissen pflegerischen Tätigkeiten und der häuslichen Pflege oder bei anderen Tätigkeiten im Krankenhaus. Das Pflegepersonal wird durch Bett und Lagerung sowie durch Behandlungspflege unterstützt, z.B. durch Verbandswechsel, Medikamente oder Spritzen……
Die meisten „sozialen“ Arbeitgeber verlangen jedoch die Beteiligung an einem Kurs für Pflegehilfskräfte, der auch ein Krankenpflegepraktikum beinhaltet. Das im Theorieteil erworbene Wissen und Können wird nun auch in der praktischen Anwendung in einer Station (Krankenhaus oder Altenpflegeeinrichtung) erlernt: in der häuslichen Arbeit und in der Administration und Pflege nach einer entsprechenden Ausbildungszeit selbstständig werden.
Es handelt sich jedoch nicht um eine Ausbildung, sondern hier werden erste Berufserfahrungen in der Humanmedizin gesammelt und es ist die Mindestvoraussetzung für die ambulante oder stationäre Tätigkeit.