Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.

Erst den Bedarf, dann die Person wählen

Wer für einen Angehörigen Unterstützung zu Hause sucht, sollte zuerst den Alltag erfassen. Eine Betreuungskraft hilft je nach Vereinbarung im Haushalt, begleitet zu Terminen oder unterstützt bei persönlichen Tätigkeiten. Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Er sagt jedoch nicht genau, welche Hilfe im Alltag nötig ist. Entscheidend sind die konkreten Aufgaben, Einsatzzeiten und erforderlichen Kenntnisse.

Halten Sie auch fest, wer die Aufgaben bisher übernimmt und wann eine Vertretung nötig ist. Die Aufgaben und Einsatzzeiten müssen zu den Wünschen und zur Verfügbarkeit der Betreuungskraft passen. So können Sie Angebote vergleichen und wichtige Anforderungen vor dem Vertragsabschluss erkennen. Die Bedarfshilfe des Pflegewegweisers NRW bietet eine erste Orientierung.

Aufgaben und Zeiten notieren

Beschreiben Sie den Alltag konkret: Werden Mahlzeiten zubereitet, Einkäufe erledigt, Räume gereinigt oder Termine begleitet? Braucht die Person Hilfe beim Ankleiden, Essen, Aufstehen oder Gehen? Notieren Sie zu jeder Aufgabe, wann und wie häufig sie anfällt, wer sie derzeit übernimmt und welche Kenntnisse dafür nötig sind.

Halten Sie besondere Anforderungen gesondert fest. Dazu gehören Hilfe in der Nacht, Unterstützung bei Demenz und medizinisch-pflegerische Aufgaben. Klären Sie auch, ob sich die betreute Person und die Betreuungskraft gut verständigen können. Soll die Betreuungskraft im Haushalt wohnen, brauchen beide Seiten geeigneten Wohnraum und müssen bereit sein, den Alltag zu teilen.

Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten wie die Versorgung einer Wunde oder das Verabreichen von Medikamenten gehören zur pflegerischen Versorgung. Sie dürfen nicht stillschweigend einer Betreuungskraft übertragen werden.

Wünsche der Person berücksichtigen

Beziehen Sie die betreute Person so weit wie möglich in die Planung ein. Fragen Sie nach dem gewünschten Tagesablauf, der bevorzugten Anrede und wichtigen Beschäftigungen. Besprechen Sie auch, wie Unterstützung bei persönlichen oder intimen Tätigkeiten aussehen soll und welche Nähe oder Distanz sich für die Person gut anfühlt.

Angehörige kennen häufig Gewohnheiten, Risiken und organisatorische Anforderungen. Ihre Wünsche ersetzen jedoch nicht die Wünsche der betreuten Person. Beim Kennenlernen zählen Sympathie und Erfahrung. Beides reicht nicht aus, wenn die Betreuungskraft die vereinbarten Aufgaben nicht übernehmen kann oder die Einsatzzeiten nicht passen. Klare Absprachen zwischen betreuter Person, Angehörigen und Betreuungskraft schaffen eine tragfähige Grundlage.

Ältere Frau und Begleiterin im Gespräch auf einem Sofa.
KI-generiertes Symbolbild

Die passende Betreuungsform wählen

Wenn der Unterstützungsbedarf feststeht, lässt sich die passende Hilfe gezielt auswählen. Stundenweise Unterstützung, eine im Haushalt wohnende Betreuungskraft und Fachpflege erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Maßgeblich ist, welche Hilfe im Alltag nötig ist und welche Angehörigen oder Dienste bereits unterstützen.

Stundenweise Unterstützung eignet sich etwa für Gesellschaft, Begleitung zu Terminen oder Hilfe im Haushalt. Wer dafür Leistungen der Pflegeversicherung nutzen möchte, sollte prüfen, ob der Anbieter die Voraussetzungen erfüllt. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist eine Anerkennung nach dem Recht des jeweiligen Bundeslands wichtig, wobei sich die Regeln von Bundesland zu Bundesland unterscheiden (Bundesgesundheitsministerium).

Bei einer Live-in-Betreuung wohnt eine Betreuungskraft für einen vereinbarten Zeitraum im Haushalt. Eine einzelne Person darf keine lückenlose Versorgung rund um die Uhr übernehmen. Arbeits- und Ruhezeiten sowie eine Vertretung müssen zum tatsächlichen Bedarf passen (gesund.bund.de).

Fachpflege ist nötig, wenn die Aufgabe eine Pflegefachausbildung erfordert oder zur medizinischen Behandlungspflege gehört. Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen. Eine Betreuungskraft ohne passende Pflegeausbildung ersetzt weder einen Pflegedienst noch eine Pflegefachkraft.

Aufgaben und Qualifikationen trennen

Eine Berufs- oder Zertifikatsbezeichnung zeigt nicht automatisch, welche Aufgaben eine Person übernehmen darf und fachlich sicher ausführen kann. Fragen Sie deshalb nach dem Inhalt des Abschlusses und dem Tätigkeitsbereich, für den er gilt.

Zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI sind für Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen qualifiziert. Diese Qualifikation ist keine allgemeine Pflegefachausbildung. Sie belegt auch nicht, dass die Person jede pflegerische oder medizinische Aufgabe im häuslichen Umfeld übernehmen darf (Richtlinien des GKV-Spitzenverbands).

Wenn unklar ist, welche Hilfe nötig ist oder wer sie übernehmen sollte, hilft eine Pflegeberatung, den Bedarf zu klären. So lassen sich Betreuung, Fachpflege und weitere Hilfen passend verbinden.

Pflegeberatung und Angebote finden

Wenn Aufgaben und Einsatzzeiten feststehen, hilft eine Pflegeberatung, passende Leistungen der Pflegeversicherung und weitere Hilfen zu finden. Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse haben Personen, die Pflegeversicherungsleistungen erhalten oder beantragt haben oder eine Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit angefragt haben. Nach einem Antrag oder einer angekündigten Begutachtung muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellen. Die Pflegeberatung des Bundesgesundheitsministeriums erläutert die Voraussetzungen.

Fragen Sie die Pflegekasse auch nach dem nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Dort beraten Fachkräfte zu pflegerischen, medizinischen und sozialen Hilfen und beziehen die gesamte Versorgungssituation ein.

Die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege hilft bei der Suche nach einer Beratungsstelle. Ein Eintrag ist jedoch keine Qualitätsbewertung der jeweiligen Stelle. Vergleichen Sie bei Betreuungsangeboten den tatsächlichen Leistungsumfang: Welche Aufgaben übernimmt der Anbieter, wie viele Stunden sind enthalten und welche zusätzlichen Kosten entstehen? Monatsbeträge und Werbeaussagen allein erlauben keinen verlässlichen Vergleich. Für eine allgemeine Rangliste von Vermittlungsagenturen fehlen belastbare vergleichende Qualitätsdaten.

Agentur und Betreuungskraft prüfen

Prüfen Sie die Vermittlungsagentur und die vorgeschlagene Betreuungskraft getrennt. Eine Agentur sollte den Bedarf gründlich erfragen und Leistungen, Kosten sowie Vertragsparteien verständlich erklären. Klären Sie vor dem Abschluss, wer nach Vertragsbeginn erreichbar ist und wie die Agentur bei Ausfällen oder einem Wechsel der Betreuungskraft unterstützt.

Prüfen Sie die vorgeschlagene Person anschließend anhand des konkreten Aufgabenprofils. Berufserfahrung und Qualifikationen helfen nur, wenn sie zu den benötigten Tätigkeiten passen, etwa zur Unterstützung beim Aufstehen, bei der Körperpflege oder bei der Begleitung zu Terminen. Die Verbraucherzentrale rät zu transparenten Informationen und dazu, Entscheidungsdruck als Warnsignal zu werten.

Nehmen Sie sich Zeit für Rückfragen und die Vertragsprüfung. Ein Gespräch mit der Betreuungskraft sollte anschließend klären, ob sie typische Alltagssituationen versteht und die Zusammenarbeit persönlich passt.

Betreuungskraft kennenlernen

Ein Gespräch über die vereinbarten Aufgaben zeigt, ob Erfahrung, Erwartungen und Arbeitsweise zusammenpassen. Beziehen Sie die betreute Person ein, wenn sie das möchte und kann. Fragen Sie nach konkreten Situationen statt nach allgemeinen Aussagen wie „Ich bin geduldig“.

Alltagssituationen besprechen

Gehen Sie typische Situationen gemeinsam durch: Wie reagiert die Betreuungskraft, wenn die betreute Person Hilfe beim Ankleiden ablehnt? Was tut sie, wenn eine Absprache unklar bleibt oder sich der Gesundheitszustand verändert? Klären Sie dabei auch, wann sie Angehörige oder einen Pflegedienst informiert.

Besprechen Sie offen, welche Aufgaben die Betreuungskraft übernehmen kann und möchte. So werden Grenzen und Zuständigkeiten früh sichtbar. Fragen Sie außerdem, welche Angaben sie für einen guten Start braucht, etwa zum Tagesablauf, zu Gewohnheiten, Risiken im Haushalt und wichtigen Ansprechpersonen.

Vereinbaren Sie, wie Rückmeldungen und Konflikte angesprochen werden. Legen Sie fest, wer Aufgaben verteilt, wie Änderungen mitgeteilt werden und an wen sich die Betreuungskraft bei Unsicherheiten wendet. Klare Absprachen verhindern unausgesprochene Erwartungen.

Verständigung praktisch prüfen

Entscheidend ist, ob sich alle Beteiligten über die tatsächlich anfallenden Situationen verständigen können. Besprechen Sie deshalb zum Beispiel eine Terminbegleitung, eine Änderung im Tagesablauf oder eine Bitte der betreuten Person. Eine allgemeine Mindeststufe für Deutschkenntnisse zeigt nicht zuverlässig, ob die Verständigung in diesen Situationen klappt.

Fragen Sie, wie die Betreuungskraft vorgeht, wenn sie etwas nicht verstanden hat: Fragt sie nach, wiederholt sie die Absprache oder holt sie Unterstützung? Klären Sie auch, wer Gespräche oder Übergaben bei Bedarf sprachlich unterstützt.

Stellen Sie allen Bewerberinnen und Bewerbern vergleichbare Fragen, die sich auf die Aufgaben beziehen. Sachliche Kriterien helfen, die Auswahl nachvollziehbar zu treffen. Darauf weist auch die IHK im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hin.

Zwei Begleiterinnen und ein älterer Mensch im Gespräch zu Hause.
KI-generiertes Symbolbild

Live-in-Verträge und Arbeitszeiten klären

Bei einer Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, müssen Vertrag und tatsächlicher Alltag zusammenpassen. „24-Stunden-Betreuung“ heißt nicht, dass eine Person 24 Stunden täglich arbeitet oder jederzeit einsatzbereit ist. Pausen, freie Zeiten und Hilfe in der Nacht brauchen einen konkreten Plan.

Klären Sie zuerst, wer die Betreuungskraft beschäftigt und wer welche Leistung schuldet. Bei einer Direktanstellung ist der Haushalt Arbeitgeber. Bei einer Entsendung bleibt die Betreuungskraft bei einem ausländischen Unternehmen angestellt. Eine Vermittlungsagentur kann daneben einen eigenen Vertrag mit dem Haushalt schließen. Lesen Sie alle Verträge und lassen Sie sich die Rollen von Arbeitgeber, Vermittler und Leistungserbringer schriftlich erklären. Die Informationen von gesund.bund.de zur Live-in-Betreuung beschreiben diese Modelle.

Arbeitet eine vermeintlich selbstständige Betreuungskraft fast ausschließlich nach Vorgaben des Haushalts, sollte eine fachkundige Stelle das Risiko einer Scheinselbstständigkeit prüfen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, nicht die Überschrift des Vertrags.

Einsatzzeiten konkret festhalten

Der Vertrag sollte Aufgaben, aktive Arbeitszeit und Bereitschaft klar benennen. Bereitschaft liegt vor, wenn die Betreuungskraft für Hilfebedarf verfügbar bleiben muss, auch ohne gerade eine konkrete Aufgabe auszuführen. Halten Sie außerdem fest, wann sie verlässlich frei hat, wer in dieser Zeit übernimmt und wie nächtlicher Hilfebedarf gedeckt wird.

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24. Juni 2021, dass eine entsandte Betreuungskraft Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für alle geleisteten Arbeitsstunden einschließlich Bereitschaftsdienst hat. Im Streitfall kam es darauf an, welche Zeiten tatsächlich Arbeit waren. Das Urteil legt deshalb keine einheitliche tägliche Arbeitszeit für jede Live-in-Betreuung fest (BAG, 5 AZR 505/20). Zeichnen Sie Einsatz- und Bereitschaftszeiten nachvollziehbar auf und prüfen Sie arbeitsrechtliche Angaben vor Vertragsabschluss anhand aktueller offizieller Informationen.

Die A1-Bescheinigung weist bei grenzüberschreitender Beschäftigung nach, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Sie belegt weder Pflegekenntnisse noch die Einhaltung von Arbeitszeit- und Vergütungsvorgaben (DVKA: A1-Bescheinigung).

Vertretung und Ausstieg vereinbaren

Vereinbaren Sie vor Vertragsabschluss, wer bei Krankheit, Urlaub, Konflikten oder einem Personalwechsel Ersatz organisiert und welche Kosten entstehen. Regeln Sie auch Beschwerdewege, Kündigungsfristen und die Übergabe. Halten Sie wichtige Informationen zum Alltag, zu Medikamenten und zu vereinbarten Aufgaben schriftlich fest, damit sie bei einem Wechsel nicht verloren gehen.

Vertrag und Alltag abstimmen

Damit die Live-in-Betreuung funktioniert, müssen Vertrag und Tagesablauf dieselben Einsatzzeiten vorsehen; auch die Vertretung muss diese Zeiten abdecken. Lassen sich freie Zeiten, Nächte oder Ausfälle nicht verlässlich abdecken, braucht die betreute Person zusätzliche Dienste oder eine andere Betreuungsform.

Häufige Fragen

Was sollte ich bei „24-Stunden-Betreuung“ nachfragen?
Wer übernimmt nachts und während der freien Zeiten? Wie viele Personen sichern die Versorgung ab? Welche Zusatzkosten fallen für Vertretung und Nachtversorgung an? Entscheidend ist der Dienstplan, nicht die Werbeformulierung.

Was sagt die A1-Bescheinigung über die Betreuungskraft aus?
Sie klärt das anwendbare Sozialversicherungsrecht. Für Eignung, Arbeitszeit und Vergütung braucht es zusätzliche Nachweise und klare Vertragsabsprachen.

Kosten und Finanzierung vergleichen

Vergleichen Sie Angebote anhand derselben vereinbarten Aufgaben und Stunden. Ein niedriger Monatsbetrag hilft wenig, wenn er weniger Betreuungszeit oder weniger Leistungen umfasst. Klären Sie zusätzlich, ob Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Vermittlungsgebühren im Preis enthalten sind oder gesondert anfallen.

Bei einer Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, deckt der Monatsbetrag keine lückenlose Versorgung durch mehrere Schichten ab. Auch eine Live-in-Betreuungskraft braucht Ruhezeiten und Freizeit. Für Nächte, freie Tage oder einen höheren Pflegebedarf können weitere Dienste und damit zusätzliche Kosten nötig sein.

Pflegeleistungen einordnen

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat. Die Pflegekasse erstattet damit bestimmte Unterstützungsleistungen, etwa anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ob ein Angebot erstattungsfähig ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und teilweise von seiner Anerkennung nach Landesrecht ab.

Bis zu 40 Prozent des nicht genutzten ambulanten Sachleistungsbetrags können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für solche Angebote eingesetzt werden. Wenn Sie diesen Anspruch nutzen, bleibt weniger Geld für ambulante Pflegedienste übrig. Auch das ausgezahlte Pflegegeld kann dadurch sinken. Klären Sie vor Vertragsabschluss mit der Pflegekasse, ob sie das konkrete Angebot anerkennt und welche Belege sie verlangt. Das Bundesgesundheitsministerium erläutert Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch.

Pflegegeld ist eine eigene Leistung für häusliche Pflege. Für 2026 sind monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 angegeben. Bei einer Kombination mit Sachleistungen zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld nur anteilig. Prüfen Sie Beträge und Voraussetzungen vor Vertragsabschluss erneut beim Bundesgesundheitsministerium.

Arbeitskosten mitrechnen

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro je Zeitstunde. Er beschreibt nur die Lohnuntergrenze, nicht den Gesamtpreis oder den Umfang eines Betreuungsangebots. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt die geltenden Sätze.

Für stundenweise Betreuung gibt es keine belastbare bundesweite Durchschnittsangabe. Holen Sie deshalb Angebote für denselben Stunden- und Aufgabenumfang ein. Rechnen Sie Zusatzdienste für Nächte, freie Zeiten und erhöhten Unterstützungsbedarf mit ein.

Betreuung nach dem Start prüfen

Vereinbaren Sie nach Beginn der Betreuung ein Gespräch mit der betreuten Person und der Betreuungskraft. Einen wissenschaftlich festgelegten besten Zeitpunkt gibt es dafür nicht. Wichtig ist, beide Seiten einzubeziehen und Rückmeldungen nicht nur von Angehörigen einzuholen.

Klären Sie, ob sich die betreute Person wohlfühlt, Absprachen versteht und die vereinbarten Aufgaben im Alltag erledigt werden. Fragen Sie die Betreuungskraft ebenso, ob Arbeitszeiten, Pausen und Belastung im vereinbarten Rahmen tatsächlich machbar sind. Reicht die vereinbarte Zeit nicht aus, planen Sie zusätzliche Pflegedienste oder Unterstützung durch Angehörige ein, denn dauerhaft mehr Arbeit auf die Betreuungskraft zu verlagern, löst den Engpass nicht.

Ändern sich Gesundheitszustand oder Unterstützungsbedarf, stimmen Sie Aufgaben und ergänzende Versorgung neu ab. Steht ein Wechsel an, geben Sie wichtige Informationen geordnet weiter. Beziehen Sie die betreute Person ein und erklären Sie verständlich, was sich im Alltag verändert.

Qualitätssiegel richtig einordnen

Ein Qualitätssiegel ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Betreuung und ihrer Arbeitsbedingungen. Die DIN SPEC 33454 beschreibt Anforderungen an die Vermittlung und Durchführung von Live-in-Betreuung. Wer mit ihr wirbt, sollte sagen können, für welchen Bereich sie gilt, welche Organisation geprüft wurde, welche Stelle geprüft hat und wie lange der Nachweis gültig ist.

Ein Siegel belegt allein keine besseren Betreuungsergebnisse. Es garantiert weder, dass Betreuungskraft und betreute Person persönlich zusammenpassen, noch dass die Beschäftigung rechtssicher organisiert ist.

Fragen vor Vertragsabschluss

Wo beginnt die Suche?

Erfassen Sie zuerst, welche Aufgaben täglich anfallen, zu welchen Zeiten Hilfe nötig ist und welche Unterstützung bereits vorhanden ist. Dazu gehören Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen, Betreuung oder Einsätze eines Pflegedienstes.

Lassen Sie sich vor dem Abschluss eines Vermittlungs- oder Betreuungsvertrags beraten. Die Pflegekasse vermittelt Beratungstermine und nennt den zuständigen Pflegestützpunkt. Eine Beratung hilft, den Bedarf realistisch einzuschätzen und passende Hilfen zu verbinden. (Pflegeberatung des Bundesgesundheitsministeriums)

Braucht jede Kraft eine Pflegeausbildung?

Die nötige Qualifikation richtet sich nach den Aufgaben. Unterstützung im Haushalt, Gesellschaft und Alltagsbegleitung erfordern andere Kenntnisse als pflegerische oder medizinische Tätigkeiten. Medizinische Behandlungspflege, etwa Injektionen oder die Versorgung bestimmter Wunden, dürfen nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte übernehmen.

Eine Qualifikation nach § 53b SGB XI ist keine Pflegefachausbildung. Sie betrifft zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen. (Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands)

Wie wichtig sind Deutschkenntnisse?

Die Betreuungskraft muss Wünsche, Absprachen und Veränderungen im Alltag verstehen und mitteilen können. Besprechen Sie beim Kennenlernen konkrete Situationen: Was geschieht bei einem Sturz? Wie werden Medikamente, Arzttermine oder Veränderungen des Gesundheitszustands weitergegeben?

Wenn die Sprachkenntnisse für wichtige Gespräche nicht ausreichen, bestimmen Sie eine Person für Übersetzung und Übergaben. Das kann ein Angehöriger, ein Pflegedienst oder ein Sprachmittler sein.

Kann eine Kraft nachts helfen?

Planen Sie nächtliche Hilfe ausdrücklich. Halten Sie fest, wie oft Unterstützung nötig ist und welche Aufgaben anfallen, etwa Hilfe beim Toilettengang, Umlagern oder Beruhigen bei Orientierungslosigkeit. Regeln Sie Arbeits- und Bereitschaftszeiten sowie eine Vertretung im Vertrag und im Versorgungsplan.

Für regelmäßige Nachtversorgung reicht eine einzelne im Haushalt wohnende Betreuungskraft nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Bereitschaftsdienst bei entsandten Betreuungskräften grundsätzlich beim Mindestlohn zu berücksichtigen ist.

Übernimmt die Pflegekasse Kosten?

Das hängt von der Betreuungsform, dem Pflegegrad und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag kommen beispielsweise der Entlastungsbetrag oder unter bestimmten Bedingungen der Umwandlungsanspruch infrage. Diese Leistungen stehen nicht frei zur Verfügung wie Pflegegeld.

Klären Sie vor Vertragsabschluss mit der Pflegekasse, welche Kosten sie erstattet und welchen Anteil Sie selbst zahlen. (Informationen zu Leistungen für Unterstützung im Alltag)

Reicht eine A1-Bescheinigung?

Nein. Die A1-Bescheinigung legt bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung fest, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Sie bestätigt weder die Qualifikation der Betreuungskraft noch die Zulässigkeit von Arbeitszeiten oder die Höhe der Vergütung.

Prüfen Sie zusätzlich den Vertrag, die Zuständigkeit als Arbeitgeber, Arbeits- und Bereitschaftszeiten sowie die Bezahlung. (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland)

Kernaussagen

  • Erfassen Sie zuerst den konkreten Bedarf: Notieren Sie Aufgaben, Zeiten, besondere Anforderungen und vorhandene Unterstützung. Beziehen Sie die betreute Person mit ihren Wünschen zum Alltag und zur persönlichen Nähe ein.
  • Wählen Sie die Betreuungsform nach den Aufgaben: Stundenweise Alltagshilfe, eine im Haushalt lebende Betreuungskraft und Fachpflege erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Medizinische Behandlungspflege gehört in qualifizierte Hände.
  • Prüfen Sie Vermittlung und Betreuungskraft getrennt: Vergleichen Sie Leistungen, Kosten, Ansprechpersonen und Vertretungsregelungen. Lernen Sie die vorgeschlagene Person anhand typischer Alltagssituationen kennen.
  • Planen Sie bei einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft Arbeitszeiten und Vertretung mit: Klären Sie Aufgaben, freie Zeiten, Nachtbedarf, Ausfälle und Vertragspartner vor Vertragsabschluss.
  • Prüfen Sie die Vereinbarungen nach dem Start: Fragen Sie Pflegekasse oder Pflegestützpunkt nach Beratung und möglichen Leistungen. Besprechen Sie nach Beginn der Betreuung, ob Aufgaben, Absprachen und Arbeitsbedingungen im Alltag funktionieren.

FAQ

Wie finde ich eine Betreuungskraft?

Notieren Sie zuerst, welche Hilfe gebraucht wird, wann sie anfällt und wer sie derzeit übernimmt. Eine Pflegeberatung kann klären, welche Betreuungsform und ergänzenden Dienste zum Bedarf passen.

Muss eine Betreuungskraft eine Pflegeausbildung haben?

Das hängt von den Aufgaben ab. Hilfe im Haushalt und im Alltag erfordert andere Kenntnisse als Fachpflege. Eine Betreuungskraft ohne passende Pflegeausbildung ersetzt keine medizinische Behandlungspflege.

Woran erkenne ich eine seriöse Vermittlungsagentur?

Eine seriöse Agentur fragt den Bedarf genau ab und erklärt Leistungen, Kosten und Verträge verständlich. Fragen Sie auch, wer nach Vertragsabschluss erreichbar ist und wer bei Ausfällen oder einem Personalwechsel Ersatz organisiert.

Wie prüfe ich, ob wir uns gut verständigen können?

Besprechen Sie beim Kennenlernen konkrete Alltagssituationen. Wünsche, Absprachen und Veränderungen müssen klar vermittelt werden. Wenn das nicht zuverlässig gelingt, vereinbaren Sie, wer wichtige Gespräche oder Übergaben sprachlich unterstützt.

Kann eine Betreuungskraft auch nachts helfen?

Nächtliche Hilfe muss mit Art und Häufigkeit ausdrücklich geplant werden. Eine einzelne im Haushalt wohnende Betreuungskraft kann keine lückenlose Versorgung rund um die Uhr übernehmen. Klären Sie deshalb Arbeits- und Bereitschaftszeiten sowie zusätzliche Unterstützung.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Das hängt von der Betreuungsform und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch sind an bestimmte Regeln gebunden. Klären Sie vor Vertragsabschluss, welche Kosten erstattet werden und welche Sie selbst zahlen.

Was kostet eine Betreuungskraft?

Die Kosten hängen von den vereinbarten Aufgaben, Einsatzzeiten und der Betreuungsform ab. Vergleichen Sie Angebote für denselben Stunden- und Aufgabenumfang und prüfen Sie, ob Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Vermittlung, Nachtversorgung und Vertretung zusätzlich berechnet werden.

Reicht eine A1-Bescheinigung aus, um eine Beschäftigung zu prüfen?

Nein. Die A1-Bescheinigung zeigt, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Sie belegt weder die Qualifikation der Betreuungskraft noch die Einhaltung aller Arbeits- und Vergütungsbedingungen.