Pflegehilfe für Senioren

Pflegeprobleme Demenz: Versorgungsprobleme Demenz

Senile Demenz ist eine organisch induzierte Abnahme der intellektuellen Gehirnleistung. Betreuung von Erkrankungen des Nervensystems. Kontaktperson, auch rund um das Thema Pflege und Pflegestufe. Personenzentrierte Pflege bei Demenz: Die Persönlichkeit steht im Vordergrund. Die Pflege ist ein wichtiger Teil der Pflege und Versorgung.

Das Vier-Nadel-Auge – Demenz richtig dokumentiert

Orientierungslosigkeit ist die unvermeidliche Konsequenz von fortschreitender Demenz und zunehmenden Störungen der Orientierung im Verlauf der Demenz. Orientierungslosigkeit ist zwar mehr eine Konsequenz von vermindertem Gedächtnis und Intelligenz, aber Verwirrung ist in der Regel eine Störung des Bewusstseins als Ergebnis von Mängeln oder Vergiftungssymptomen des Organismus. Bei der Demenz ist Orientierungslosigkeit „normal“, aber nicht jeder Mensch, der an Demenz leidet und immer mehr desorientiert ist, weist Symptome von Verwirrung auf.

Akute Verwirrung birgt oft einen Wahn, eine temporäre Bewusstseinstörung mit kognitiver Dysfunktion, in deren Verlauf: Verwirrung ist in gewisser Weise ein führendes Symptom für einen Wahn und tritt meist akute und plötzliche auf. Oft finden sich in Pflegeberichten folgende Aussagen: „Bewohner sind aggressiv“ „Frau B. ist durcheinander.

„Gelegentlich werden diese Behauptungen erklärt, oft ohne Kommentar.“ Tatsache ist jedoch, dass solche Äußerungen eine Diagnose im weiteren Sinn sind. Pflegepersonal sind jedoch nicht in erster Linie diejenigen, die eine Diagnose erstellen, sondern diejenigen, die dem Team von Therapeuten und Ärzten*innen Fehlinformationen mitteilen, die sie im Rahmen ihrer Pflegearbeit aufgrund ihrer Beobachtungen bekommen und die für Ärzte*innen nicht direkt ersichtlich sind.

Auf der einen Seite sollen sich Menschen, die (noch!) nichts (direkt) mit dem Betreuten zu tun haben, ein klares und vollständiges Abbild ihres Zustandes und Verhaltens bilden können. Damit der Betreuer einen passenden Ansatz findet und weiß, mit welchen Problemen er zu kämpfen hat, sollte die Persönlichkeit und die Persönlichkeit des Betreuers klar werden.

Zum anderen wird der Pflegebericht verwendet, um den Pflegeprozess adäquat abzubilden. Die Bewertungsfunktion ist für die Bearbeitung von Instandhaltungsproblemen und die Gestaltung von Beziehungsprozessen unerlässlich. Aus den Rezepturen lassen sich Schlüsse auf die Qualität der Pflege und den Grad der Professionalität ziehen. Umso genauer, klarer und verständlicher die Betreuer sich ausdrücken können, desto besser sind Angaben über ihre Fähigkeit zur Einfühlung und Gestaltung von Beziehungen möglich.

Bei routinemäßigen Pflegemaßnahmen vergisst das Pflegepersonal jedoch oft, welche Ziele der Bericht anstrebt. So ist die Behauptung „Patient hat gut gegessen“ möglicherweise nicht geeignet, einem Unbekannten oder einer Testbehörde klar zu machen, wie und was der „Patient“ selbst aß. Ein unparteiischer, uneingeweihter Berichterstatter erhält also kein wirklich lebendiges Gesamtbild, die Persönlichkeit von Herr Müller ist bleich und völlig abwechselnd.

Ein solches Statement kann als Übergabephrase dienen, wenn „Insider“, die den Betreuer gut verstehen und mehrmals mit ihm umgehen müssen, Informationen austauscht. Eine solche Behauptung passt aber nicht in einen Krankenpflegebericht. Die dort gemachten Angaben sollen im Grunde dazu beitragen, dass sich jemand, der (noch) nichts mit dem Betreuten zu tun hat, die betreffende Personen sehr gut ausmalen kann.

Die einwandfreie Betreuungsdokumentation muss daran gemessen werden, ob die Annahme der Betreuung zu jeder Zeit und ohne verbale Überlassung ohne Probleme und mit Erfolg möglich ist, ob sich eine unbeteiligte Person ein eigenes Foto machen kann. Mit den Rezepturen im Krankenpflegebericht soll unter anderem eine Diagnosestellung ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass er die Diagnostik anhand der oralen und geschriebenen Stellungnahmen des Personals erstellt.

Hier sind ein paar simple Richtlinien für die Erstellung des Pflegeberichts: 1 Es wird nur das dargestellt, was die Krankenschwester wahrnimmt (gesehen, riecht, fühlt, hört). Was Sie hören, schließt zum Beispiel auch das ein, was eine einzelne Persönlichkeit gesagt hat. Das Wahrgenommene schließt auch das Zielen dessen ein, was der Betroffene oder Anwohner direkt oder indirekt gesagt hat.

Es kann auch angegeben werden, was die Krankenschwester/der Krankenpfleger vermessen hat (Gewicht, Körpertemperatur, getrunkene Menge, Umfang der Beine, sachliche Angaben usw.). Wenn die Krankenschwester ein Empfinden, eine Anmaßung oder ein Empfinden vermitteln will, dann kann sie dies nur als solches mitgeben. So ist es nicht untersagt zu sagen, dass Sie das Benehmen einer anderen Personen als agressiv empfinden, aber dies muss als Ihre eigene SENSATION oder Annahme gekennzeichnet werden.

Derartige subjektive Repräsentationen haben die Form: „Ich hatte den Anschein, dass….“ Oft erhalte ich die Frage: „Aber Mr. Thomas, wenn der Kranke agressiv war, wie soll ich das aufschreiben? „Und dann kommt eine normalerweise recht brauchbare Beschreibung des Prozesses und ich antworte: „Und warum hast du das nicht geschrieben?“

„Die Schulungsteilnehmer* antworten gern, aber das ist so lang und die Behauptung „Bew. verhalten aggressiv“ ist angemessen und im Rahmen einer schlankeren Dokumentierung viel besser geeignet. Auch die Pflegeunterlagen sollen nicht alles festhalten, sondern beispielhaft vorführen. Dabei soll dieses Image kohärent und verständlich sein und darf nicht durch die subjektiven Wahrnehmungen oder diagnostischen Begriffe wie „Verwirrung“ verzerrt werden.

Nochmals: Nicht das Pflegepersonal, sondern die Mediziner diagnostizieren anhand unserer Beschreibung und nicht anhand unserer Deutungen. Nun, wir erstellen auch Krankenpflegediagnosen, aber auch erst nach technisch korrekten Ausarbeitungen. Beantwortet man die Frage, auf die man die „Verwirrung“ eines Residenten behebt, dass er sein Quartier nicht findet und/oder sein Nachdenken nicht erkennt, dann ist dieser Resident zunächst nicht durcheinander, sondern orientierungslos vor Ort und an der betreffenden Persönlichkeit – mehr nicht!

Wenn dagegen ein Arzt oder eine Patientin zum Ausdruck bringt, dass sich in ihrem Raum eine Kuh befindet, die von der Krankenschwester nicht bemerkt wird, dann ist er mit Sicherheit verwirrt im Sinn von Wahnvorstellungen, die eine gewisse Verständigung voraussetzen. Einem Krankenpfleger wird vorgeworfen, ihn zu bestehlen, was sachlich nicht der Fall ist, dann kann dies der Anfang einer Täuschung sein, wenn er trotz aller Korrekturen an dieser Aussage festhält, möglicherweise sehr emotionsgeladen.

Last but not least droht eine stigmatisierende Wirkung bei überstürzten diagnostischen Titeln oder Verwechslungen durch das KrankenpflegerInnen. Eher ist es unsere Pflegeaufgabe (und unsere Pflicht), andere selbst beurteilen zu lassen. Krankenschwestern sind die Anwälte der Patientin oder des Anwalts und ihr Fachgebiet umfasst eine unparteiische und unmissverständliche und unmissverständliche Urkunde.

Die Bezeichnung „Verwirrung“ ist mehrdeutig, die erfolgreiche Prozessbeschreibung ist einleuchtend.

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