Pflegehilfe für Senioren

Pflegestufe Beantragen Demenz: Bewerben Sie sich für die Pflege Demenz

Der Antrag auf Vorsorge muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Bei der Pflegekasse muss die Finanzierung der Pflege beantragt werden. Ab wann können Sie eine Pflegestufe für einen Angehörigen beantragen? bei Demenz) können Sie sich über Ihre Kranken- oder Pflegekasse bewerben. Welche Besonderheiten sind bei der Beurteilung von Menschen mit Demenz zu beachten?

Die Demenz -: Der Familienführer – Sabine Kieslich

Demenz ist eine der am weitesten verbreiteten altersbedingten Erkrankungen. Unter Demenz versteht man Menschen, die unter starkem Gedächtnisschwund, Desorientierung, Konzentrationsschwäche und der Unmöglichkeit, ihr eigenes Schicksal zu gestalten, zu verstehen sind. Alzheimer ist mit rund zwei Drittel der Erkrankungen die Hauptursache für Demenz. Erlebnisberichte, verständnisvolle Ratschläge von Fachleuten und viele Hinweise und Merkblätter in diesem Leitfaden sind eine große Erleichterung für die Angehörigen und Betreuer von Menschen mit Demenz.

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Die Demenz – in welcher Ausprägung auch immer – ist ein sehr herausforderndes klinisches Bild. Der seelische Aufwand für Patienten, Angehörige und Betreuer ist immens. Demenzursachen sind bisher nur ansatzweise untersucht worden. Mit dieser Website wollen wir zu mehr Lebens- qualität und Würde für Demenzkranke beizutragen. Zu Hause und in der Familie, aber auch in Pflegeheimen.

Wir wollen auch den Verwandten Mut machen, denn sie sind nicht allein. Abschließend wird die Förderung von Demenzkranken durch die Pflegeversicherung diskutiert. Ab dem 01.01.2017 werden die wesentlichen Elemente des Pflegestärkungsgesetzes II. Betreuungsebenen werden zu Betreuungsebenen und – was noch viel bedeutender ist – ein neues Konzept der Pflege. Dies kommt vor allem Demenzkranken zugute.

Bisher ging es vor allem um physische Behinderungen. Damit werden Demenzkranke ab 2017 wesentlich stärker von den Krankenkassen unterstützt. Für Demenzkranke wird eine Anwendung zur Aufwertung der bestehenden Pflegestufe empfohlen. Wenn noch keine Pflegestufe angemeldet oder genehmigt wurde, sollte ein entsprechender Anspruch auf eine Pflegestufe oder eine Pflegestufe erhoben werden.

Bundesbeihilfevorschriften – Vereinfachte Abrechnung von Betreuungsleistungen (Demenz) beim Beihilfebüro

Für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen von (pensionierten) demenzkranken Beamten sollte der Gesetzgeber entscheiden, dass ein Doppelantrag auf Pflegegeld (Antrag bei der zuständigen Krankenkasse UND Antragstellung bei der Förderstelle) nicht mehr erforderlich ist, sondern vielmehr eine Koordinierungsstelle bei der Krankenkasse geschaffen wird und damit unnötige bürokratische Hindernisse beseitigt werden.

Pflegebedürftige Verwandte von (pensionierten und) leistungsberechtigten Bediensteten haben zur Zeit einen sehr großen Bürokratieaufwand, wenn es um die Bezahlung von Betreuungsgeldern, Mittel für ambulante Versorgung, Zusatzleistungen etc. geht. Die Pflegeversicherung bezahlt nach der Definition einer Pflegestufe (0, 2, 3 oder 1) das entsprechende Pflegebeihilfegeld einmal im Monat und ohne weiteren Antrag. Hinzu kommen Abrechnungen für Dienstleistungen wie Tag/Nachtpflege, niedrigschwellige Pflegeangebote, Kurzzeitpflege oder Krankenpflege usw., die nicht im Preis enthalten sind.

Die entsprechenden Abrechnungen werden von der Pflegeversicherung bis zu einem gewissen Maximalbetrag pro Monat bezahlt, allerdings nur auf Anfrage, da die Höhe der monatlichen Beiträge schwankt. Selbst dann werden die Mittel nur pro rata temporär eingenommen. Bei der Betreuung von Angehörigen von Demenzkranken ist die eigene Bürde ohnehin schon sehr hoch, und jetzt kommt der Bürokratieaufwand hinzu, weil es sich um eine Hilfe handelt, die im Prinzip immer nur auf Gesuch hin bewilligt wird.

Eine in diesem Fall bereits beim Landesparlament Nordrhein-Westfalen eingegangene Eingabe wurde auch deshalb ablehnend entschieden, weil es sich bei diesem Themenbereich aufgrund des SGB XI-Bundesrechts um ein solches handelt. Zur Vereinfachung der Pflege von Verwandten von Demenzkranken fordere ich daher eine Verordnung, in der die verantwortliche Krankenkasse des betreffenden Kranken als Koordinierungsstelle fungiert, und zwar ungeachtet dessen, ob der Betroffene privat pflegeversichert oder freiwillig in der Krankenpflegeversicherung versichert ist.

Nachdem die Hilfsmittelnummer des betreffenden Pflegebedürftigen einmalig vergeben wurde, sollte die Pflegeversicherung alle Dienstleistungen (auch solche, die nur auf Rechnung oder durch direkte Rechnungsstellung der erbringenden Einrichtung, d.h. durch Pflegedienste, Tageseinrichtungen usw., in der geplanten Menge übernommen oder ausbezahlt werden) und selbst für die Erstattung des fixen Beihilfeanteils sorgen.

Andererseits könnte eine Verordnung dahingehend getroffen werden, dass die Pflegeversicherung der Unterstützungsstelle die gezahlten Beträge mitteilt und die Unterstützungsstelle auf der Grundlage dieser (dann hinterlegten) Anmeldung den Restbetrag ohne weiteren Beihilfeantrag an den Anspruchsberechtigten abführt.

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