Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
Wer eine polnische Betreuungskraft zu Hause beschäftigen möchte, muss zuerst entscheiden, ob der Haushalt sie selbst anstellt oder ein ausländisches Unternehmen. Davon hängen der Vertrag und die Sozialversicherung ab. Auch Kosten und Pflichten richten sich danach. Auch eine selbstständige Betreuungskraft kommt infrage. Ob sie tatsächlich selbstständig ist, hängt davon ab, wie die Arbeit organisiert wird.
„24-Stunden-Pflege“ meint Betreuung rund um die Uhr. Eine einzelne Person darf jedoch nicht ohne Unterbrechung arbeiten. Betreuung im Haushalt ersetzt keine medizinische Behandlungspflege, also medizinische Versorgung durch dafür qualifizierte Personen. Dafür braucht es die passende Qualifikation und eine klare Zuständigkeit.
Wer beschäftigt die Betreuungskraft?
Bei einer direkten Anstellung wird der Haushalt zum Arbeitgeber. Polnische Staatsangehörige dürfen als EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne besondere deutsche Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Der Haushalt muss den Lohn zahlen und Arbeitszeiten sowie Urlaub regeln. Außerdem muss er die nötigen Meldungen erledigen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Bei einer Entsendung beschäftigt ein Unternehmen im Ausland die Betreuungskraft und schickt sie vorübergehend nach Deutschland. Die Familie schließt in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen, nicht einen Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft. Eine Vermittlungsagentur kann beteiligt sein, doch ihre Beteiligung allein zeigt nicht, wer Arbeitgeber ist. Lassen Sie sich die Vertragsparteien und Zuständigkeiten schriftlich erklären. Bei einer Entsendung gehört auch die A1-Bescheinigung zu den wichtigen Unterlagen. Sie belegt, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist, sagt aber allein nichts darüber aus, ob alle übrigen Regeln eingehalten werden.
Bei einer selbstständigen Betreuungskraft schließt die Familie direkt einen Vertrag mit der Person. Verbraucherberatungen warnen hier vor Scheinselbstständigkeit. Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn der Vertrag Selbstständigkeit festhält, die Arbeit aber wie in einem Arbeitsverhältnis organisiert ist. Wer feste Arbeitszeiten, konkrete Weisungen und eine enge Eingliederung in den Haushalt vorgibt, sollte die rechtliche Einordnung vorab fachlich prüfen lassen.
| Modell | Wer beschäftigt die Betreuungskraft? | Was die Familie klären sollte |
|---|---|---|
| Direkte Anstellung | Der private Haushalt | Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Arbeitszeiten |
| Entsendung | Ein ausländisches Unternehmen | Verträge, Leistungsumfang, A1-Bescheinigung und Vertretung bei Ausfall |
| Selbstständigkeit | Die Betreuungskraft auf eigene Rechnung | Ob die tatsächliche Tätigkeit wirklich selbstständig ist |

Arbeitszeit und Nachtbereitschaft
Auch bei einer Betreuung im Haushalt gelten die deutschen Arbeitszeit- und Ruhezeitregeln. Grundsätzlich beträgt die tägliche Arbeitszeit höchstens acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der gesetzliche Ausgleich im Durchschnitt eingehalten wird. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen Beschäftigte normalerweise mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit erhalten.
Eine Betreuungskraft kann daher nicht allein sämtliche Aufgaben am Tag und in der Nacht übernehmen. Wenn eine Familie durchgehende Anwesenheit benötigt, muss die Planung Vertretung, Schichten und Erholungszeiten berücksichtigen. Im Vertrag sollte stehen, wann die Betreuungskraft arbeitet, wann sie frei hat und wer nachts aufsteht.
Auch Bereitschaftszeiten müssen genau geprüft werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24. Juni 2021 im Fall 5 AZR 505/20, dass bestimmte Zeiten, in denen entsandte Betreuungskräfte für einen Einsatz bereitstehen, für den Mindestlohn als Arbeitszeit zählen. Das Gericht verlangte zugleich weitere Feststellungen zu den konkreten Arbeits- und Bereitschaftszeiten. Daraus folgt nicht, dass jede Stunde Anwesenheit automatisch Arbeitszeit ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände und die vertragliche Regelung.
Aufgaben und Qualifikation klären
Die Bezeichnung „Pflegekraft“ bedeutet nicht automatisch, dass die Person eine anerkannte Pflegeausbildung hat. Legen Sie deshalb vor dem Vertragsabschluss fest, welche Hilfe gebraucht wird. Dazu zählen etwa Unterstützung im Haushalt oder Begleitung im Alltag. Auch Pflege, für die eine besondere Qualifikation nötig ist, kann dazugehören. Fragen Sie nach Ausbildung und Berufserfahrung. Klären Sie außerdem, welche Aufgaben die Betreuungskraft tatsächlich übernehmen soll.
Medizinische Behandlungspflege ist von Alltagshilfe zu unterscheiden. Wenn eine Person medizinische Versorgung benötigt, sollten Angehörige mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und einem zugelassenen Pflegedienst klären, wer die Aufgaben fachgerecht übernehmen darf. Die Betreuungskraft im Privathaushalt sollte nicht als Ersatz für eine erforderliche professionelle Versorgung eingeplant werden.
Kosten realistisch vergleichen
Als grobe Untergrenze nennt die Verbraucherzentrale für eine direkte Anstellung etwa 2.800 Euro im Monat. Bei einer entsandten Betreuungskraft liegen die dort genannten durchschnittlichen Kosten bei etwa 2.800 bis 3.500 Euro monatlich; Vermittlungsgebühren können hinzukommen. Das sind allgemeine Schätzungen für ausländische Betreuungskräfte, keine verbindlichen Preise und keine besondere Preisliste für polnische Arbeitskräfte.
Bei einer Anstellung gilt seit dem 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt für Beschäftigte in Deutschland unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und auch dann, wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt. Der Monatsbetrag allein reicht für einen Kostenvergleich nicht aus. Prüfen Sie, welche Arbeitszeit damit abgedeckt ist und ob Lohnnebenkosten, Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Vermittlung und Ersatz bei Ausfall enthalten sind.
Bei einer direkten Anstellung trägt der Haushalt zusätzlich Arbeitgeberpflichten, darunter Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung. Bei einer Entsendung richten sich Preis und Pflichten nach dem Vertrag mit dem Unternehmen. Lassen Sie sich die Leistungen, die Arbeitszeiten und mögliche Zusatzkosten genau aufschlüsseln.

Leistungen der Pflegekasse prüfen
Die Pflegeversicherung kann einen Teil der Versorgung zu Hause bezahlen. Sie übernimmt aber nicht automatisch die gesamten Kosten für eine privat organisierte Betreuungskraft. Wie viel Pflegegeld und Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst gezahlt werden, hängt vom Pflegegrad und den geltenden Regeln ab.
Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich nach den Regeln der Pflegeversicherung kombinieren. Besprechen Sie mit der Pflegekasse, ob und wie die private Betreuung bei den Leistungen berücksichtigt werden kann. Leistungen der Pflegeversicherung sind keine Zusage, dass ein bestimmter Vertrag oder eine vollständige Betreuung finanziert wird.
Verträge vor der Zusage prüfen
Bevor Sie unterschreiben, sollte klar sein, wer Arbeitgeber und Vertragspartner ist, welche Aufgaben die Betreuungskraft übernimmt und welche Zeiten als Arbeitszeit gelten. Bei einer Entsendung gehören außerdem die A1-Bescheinigung und eine klare Regelung zu Vertretung und Ausfall dazu. Fragen Sie nach, welche Qualifikation für medizinische Aufgaben vorliegt und wer dafür verantwortlich ist.
Vergleichen Sie Angebote anhand derselben Punkte: Gesamtpreis und enthaltene Leistungen. Berücksichtigen Sie außerdem Fahrtkosten, Unterkunft und freie Zeiten sowie die Ersatzbetreuung. Wenn die Betreuungskraft nachts regelmäßig aufstehen muss oder die Familie eine durchgehende Versorgung erwartet, müssen Sie passende Schichten und Vertretung einplanen.



