Pflegehilfe für Senioren

Private Pflege Stundenlohn: Persönliche Pflege Stundenlohn

Die DLS ist nicht automatisch der Lohn, der für eine Arbeitsstunde zu zahlen ist. Ich habe keine zusätzlichen Sonderzahlungen privat erhalten. Ein vergeblicher Hausbesuch wird privat berechnet. Warum mehr Lohn ist nicht alles. muss Preis Dumping mit Sorgfalt Leistungen stoppen!

Mitarbeitende der Spitex in Aargau müssen auf ihren Sold verzichten – Lenzburg – Aargau

Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern des in Birrwil ansässigen Unternehmens „Pflegeprivat GmbH“. Sie zahlen nicht nur keine Beiträge an die Pensionskasse, sondern einige Arbeitnehmer erhalten auch nicht gleich ihren Arbeitslohn. Bis zum vergangenen Jahr ist sie für die „Pflegeprivat GmbH“ tätig. In manchen Fällen musste sie jedoch bis zu zwei Monate auf ihr Gehalt verzichten. In einem Interview mit Tele M1 sagte sie: „Jeden Tag zur Hausbank zu gehen und zu erfragen, ob die Löhne angekommen sind, das ist langweilig.“

F. Bei der Spitex hat Müller nur einen ganzen Tag lang mitgearbeitet. Sie hat nie einen Plan bekommen. Sie wurde nach einem einmonatigen Probezeitraum entlassen – sie erhielt nie ein Gehalt. Martin Wernli, Mitbegründer der „Pflegeprivat GmbH“, vertritt die Vorwürfe. Den Mitarbeitern wird mitgeteilt, dass ohne Arbeitsberichte die Lohnfortzahlung in Gefahr ist.

Die Kreuzigung mit dem rechtschaffenen Preis der Fürsorge

In einer Zeit zunehmender Wirtschaftlichkeit der Pflegebranche sind bekennende Betreiber von Pflegeeinrichtungen die treibende Kraft. Der erforderliche und kontroverse Mindestgehalt für das Pflegepersonal ist dabei von großer Bedeutung. Entscheidend ist die grundsätzliche Frage, die sich die kirchlichen Sozialleistungen fragen sollten: Gibt es einen Krankenpflegesatz, den man zwar bieten könnte, für den man aber nicht mehr bieten will, weil dies sonst nicht mehr mit dem eigenen Bewusstsein vereinbare Arbeitsverhältnisse bedeutet?

Langfristig werden die Gemeinden und ihre Wohltätigkeitsorganisationen jedoch nicht in der Lage sein, nach vorne zu blinzeln und nach hinten zu blicken. Im Idealfall sollte eine soziale Debatte über die notwendigen Mittel für eine gute Versorgung und Altenpflege aufrechterhalten werden. Aber vor allem die Erfahrung der „guten“ Ärzte, von denen viele in der Krankenpflege tätig sind, wäre vonnöten.

In jedem Fall sollte sich diese Debatte auch auf die in den kommenden Jahrzehnten angestrebte Lieferlandschaft konzentrieren. Dabei kann ein Einblick in die bereits beschlossenen sektorspezifischen Mindestgehälter helfen. Der bestehende Mindestlohn basiert alle auf dem Entsendegesetz (AEntG), in das auch die künftige Mindestlohnvorschrift für die Betreuung aufgenommen werden soll.

Gegenwärtig gibt es in folgenden Bereichen eine Mindestlohnregelung: Bau, Reinigung, Postdienste, Malerei und Lackierung, Dachdeckerei und E-Handwerk. Es gibt prinzipiell zwei Wege, einen Minimallohn zu erreichen: über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AEntG) oder über das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen (MiArbG). Der Weg über das AEntG ist aktuell und mit dem Ziel der Seniorenpflege von Bedeutung. Es musste ein eigener Bereich für den Pflegesektor eingerichtet werden, da sich die Rahmenbedingungen in diesem Bereich – aufgrund der Funktion der Kirche – von denen in anderen Bereichen unterscheiden.

Das Fehlen eines tariflichen Bezugsrahmens wird durch die Empfehlungen einer Sonderkommission aus Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeindustrie ersetzt. Der Gesetzgeber muss zudem das Recht der Kirche auf Selbstbestimmung einbeziehen. Auf jeden Fall haben die Gemeinden damit eine effektive Blockademinorität. Dieses Beispiel verdeutlicht einmal mehr die besondere Stellung der Kirche in unserer Gemeinschaft.

Der“ Dritte Weg“ ist eine Weiterentwicklung des Selbstbestimmungsrechts der Kirche, und die nichttarifäre Bedingung für die Mehrzahl der in der Krankenpflege Tätigen ist eine Konsequenz aus diesem“ Dritten Weg“. Die Mindestlöhne im Pflegesektor sind jedoch mit einem doppelten Problem behaftet. Die Krankenpflegearbeit als Erwerbstätigkeit muss einen sicheren Lebensunterhalt ermöglichen“, so Hilbert und Evans (2009).

Der Einbezug von Pflegeleistungen in das Entsendegesetz war ein erforderlicher Baustein, um die ungewollten Konsequenzen der betrieblichen Lohnpolitik in der Versorgung zu mildern. Die leistungsorientierte Vergütung ist nicht nur ein Qualitätsbeitrag in der Krankenpflege. Billige Arbeit oder der permanente Gebrauch von Ein-Euro-Jobs ohne weitere Beschäftigungsmöglichkeiten können keine Zukunftslösung für die Krankenpflege sein.

Dies hat Konsequenzen für die Qualität der Versorgung. Dementsprechend sollten Pflegeeinrichtungen und die ambulanten Pflegeleistungen wirtschaftlich in der Position sein, mit tariflich abgesicherten Einkünften und qualifiziertem Pflegepersonal konkurrieren zu können. Die Gefahr eines Lohndruckes auf die künftige Lohngrenze sollte nicht unterschätzt werden in Verbindung mit den Kostenlasten aus (noch) erhöhten Gebühren im Non-Profit-Bereich, den signifikant gesunkenen Lohnnebenkosten der privaten Anbieter und dem Spardruck der monopolistischen Abnehmer.

Private kommerzielle Leistungserbringer im Pflegebereich haben die aktuelle Mindestlohnfrage als strategisch wichtig eingestuft und bemühen sich, sich dementsprechend zu positionieren. In Deutschland haben sich die acht großen privatwirtschaftlichen Träger mit dem Bund der Sozialversicherungsträger (bpa) zu einem Unternehmerverband zusammengefunden. Die neue „Arbeitgebervereinigung Pflege“ soll die gesellschaftlichen, ökonomischen und tarifvertraglichen Belange der Pflegewirtschaft einbringen.

Die strategischen Ansätze der großen privatwirtschaftlichen Organisationen liegen auf der Hand: Zum einen duplizieren sie im Hinblick auf die Befüllung der Mindestlohnkommission ihre eigenen Verbandsstrukturen, um ausreichend repräsentiert zu sein und angemessenen Einfluß auszuüben. Die Arbeitgebervereinigung „unterstützt“ den Minimallohn extern und wird sich bemühen, ihn so gering wie möglich zu gestalten, während der Bund der privaten Dienstleister (bpa) sich gegen einen Minimallohn einsetzt (obwohl er auch dem Unternehmerverband angehört).

Dies ist der Kernsatz für die künftig politischen Verhandlungen, denn es öffnet keinen Automaten, sondern zumindest die Möglichkeiten, auch in den Pflegesatz-Verhandlungen und Schiedsverfahren eine normale Vergütung zu erzwingen. Die sozioökonomische Grundfrage, die für die Versorgung formuliert wurde, ist keineswegs auf diesen Raum beschränk. Fünfte Klausur, Jürgen und Segbers, Franz (Hrsg.): Gute Leistung erfordert einen fairen Preis.

Kollektivverträge für die Gemeinden. Innovative Gestaltung von Gesundheits- und Pflegediensten. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2009, S. 30.8 – Jürgen Klut te; Segbers, Franz: Nachhaltig und von der Kirche erkennbar: Kollektivverträge plus Diensteintei. Bei: Clute, Jürgen; Segbers, Franz (Hrsg.): Gute Leistung erfordert einen fairen Preis. Kollektivverträge für die Gemeinden. Hamburg, 2006, S. 13-52.9. FAZ vom 21.9. 2009: „Arbeitgeber aus der Pflege-Branche mahnen vor Stellenabbau „.10. BSG, Presseinformation Nr. 5/09 vom 29.1.2009. an.

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