Pflegehilfe für Senioren

Putzfrau Anmelden Formular: Anmeldeformular für Putzfrau

Mit diesem Formular können Sie die Anzeige von Änderungen vereinfachen und Ihre Haushaltshilfe abmelden. Registrierung für Standardabrechnung (PDF) – Registrierung für vereinfachtes Abrechnungsverfahren (PDF). Private Haushalte können ihre Mitarbeiter mit einem einzigen Formular zur Sozialversicherung anmelden. Benutzen Sie das spezielle Formular, um sich zu registrieren. Formulare und Prospekte für Online-Zähler.

Registrieren Sie die Haushaltshilfen

Falls Sie bei der Registrierung ein technisches Problem haben sollten, sind wir für Ihre Referenzen jederzeit offen. Um das Problem zu lösen, geben Sie uns bitte an, welchen Webbrowser Sie verwenden oder wann Ihr Vorgang stattfand. Die Browsereinstellungen sollten so gestaltet sein, dass sie die Verwendung von Plätzchen zulassen, diese werden zur Verlinkung der verschiedenen Login-Schritte erforderlich, nur so können wir eine einwandfreie Einwahl garantieren.

Möglicherweise werden die PDF-Formulare mit diesem Webbrowser nicht korrekt angezeigt. Es besteht auch die Option, uns Ihre Registrierung per Post zuzusenden. Benutzen Sie in diesem Falle bitte unser pdf-Formular.

Registrierung/Kündigung

Jeder, der aufgrund seiner Tätigkeiten dem Allgemeinen Gesetz über die soziale Sicherheit (ASVG) untersteht, muss vor Arbeitsbeginn vom Arbeitgeber zur sozialen Sicherheit angemeldet werden. Dieser Berichtszeitraum erstreckt sich über alle Sektoren sowie über alle Arbeitgeber, Bevollmächtigten und sonstigen meldepflichtigen Personengruppen (Ämter). Wenn das Formular „Anmeldung“ nicht als komplette Registrierung vor Arbeitsbeginn genutzt werden kann, weil z.B. noch nicht alle Angaben vorhanden sind, muss die Anmeldepflicht in zwei Stufen erfolgen:

Erste Etappe: Vor Beginn der Arbeiten müssen die Mindestdaten mit dem Formular „Mindestdatenerfassung“ gemeldet werden. Zweite Stufe: Nach der ersten Stufe muss die komplette Registrierung mit dem Formular „Registrierung“ binnen sieben Tagen abgeschlossen werden. Sie können die Mindest-Anmeldedaten auch auf elektronischem Wege über das Internet (siehe unter “ Online-Formulare „), per Telefon unter 05 7807 60 oder per Fax unter 05 7807 61 übermitteln.

Es wird empfohlen, sich vor Arbeitsbeginn mit dem Formular „Anmeldung“ vollständig zu registrieren. Eine Rückerstattung der vollständigen Registrierung und der minimalen Registrierungsdaten erfolgt nur, wenn diese über EDA in den vom Verband der Österreichischen Sozialversicherungen definierten Einheitsdatensätzen an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet werden. Mitteilungen auf anderem Wege, vor allem in schriftlicher Form per E-Mail oder Telefon, sind nicht erstattungsfähig.

Ausnahmen: Die Mindestanmeldeinformationen können dem Kompetenzzentrum per Telefax, Telefon oder in gedruckter Form mitgeteilt werden, wenn ein wesentlicher Teil der Datenübertragung (PC, Monitor) unzumutbar ist oder ausfällt. Eine Rückerstattung der Kosten für die Exmatrikulation erfolgt nur, wenn sie über den elektronischen Austausch von Daten mit den Österreichischen Sozialversicherungen (ELDA) in den vom Verband der Österreichischen Sozialversicherungen vorgegebenen Einheitsdatensätzen an die Krankenkasse erfolgt.

Anderweitig, vor allem in schriftlicher Form per E-Mail oder Telefon, abgegebene Mitteilungen sind als nicht erfolgt anzusehen.

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