Zuzahlung bei Kurzzeitpflege: Selbstbehalt für Kurzzeitpflege
Volle stationäre / Kurzzeitpflege für Versicherte. Die Pflegekassen leisten bei der Zuordnung einer Pflegestufe eine Zuzahlung. Nachzahlung: “ Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten monatlich, bei Kurzzeitpflege nach dem Auszug. Das Bundessozialamt hat die Möglichkeit der Nachzahlung.
Kurzzeitbetreuung & Tagesbetreuung – Eine spürbare Erleichterung für Pflegehelferinnen…. Frau Schmidt
Von der ersten Stufe, der Suche nach dem passenden Pflegeservice, bis zum Check-in Ihres Patienten in geeigneten Räumlichkeiten, führt Sie dieser Leitfaden an die Seite. In der kompakten Anleitung erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie ergreifen können und was Sie berücksichtigen sollten. Wie Sie das Optimum für Ihre Familie erreichen, erfahren Sie bei uns von Frau Engel.
Außerdem verpassen Sie keine staatliche Unterstützung und erhalten somit zugleich wirtschaftliche und geistige Unterstützung für die Betreuungszeit. In diesen Leitfaden fliessen sowohl eigene Erlebnisse als auch vielfältige Hinweise ein. Was ist Kurzzeitpflege? Von der Serie „Care & Provision COMPACT by Angelika Schmidt – Wissen in 45 Minuten“.
veranschlagend
Die Vergütung der von uns geleisteten Dienste orientiert sich an den rechtlichen Anforderungen. Falls Sie Angehöriger einer GKV sind, verrechnen wir Ihnen den Betrag unmittelbar mit Ihrer GKV. Der gesetzliche Rahmen verpflichtet uns jedoch – sofern Sie uns nicht eine für den Zeitraum der Behandlung geltende Befreiung von der Zuzahlung Ihrer Krankenversicherung gewähren -, Ihnen pro Tag 10 EUR (maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) in Rechnung zustellen.
Diese Zuzahlung ist nicht für uns vorgesehen; wir werden Ihre Zuzahlung an Ihre Krankenversicherung weiterleiten. Zur Einziehung dieser Nachforderungen sind wir daher rechtlich gezwungen. Dies ist jedoch ein Anspruch Ihrer Krankenversicherung, der nicht von den Spitälern zurückbehalten, sondern nur weitergegeben wird. Bezahlen Sie bitte den nach Ihrem Spitalaufenthalt anfallenden Zuschlag, um Ihnen und uns keine Umstände zu bereiten.
Falls Sie Privatversicherter sind, werden wir Ihnen unsere Dienstleistungen nach der Kündigung in Rechnung stellen bzw. mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen.
Tag- und Kurzzeitpflege – Ferien, Krankheiten, Nächte
Kurzzeitversorgung Wenn die ambulante Versorgung nicht oder nicht vollständig gewährleistet werden kann, gibt es einen Rechtsanspruch auf stationäre Vollversorgung in einer vertraglichen Einrichtung für Kurzzeitpflege. Die jährliche Berechtigung liegt bei bis zu acht Kalenderwochen (56 Tage), bei Pflegestufe 2 – 5 bei bis zu ? 1.612. Der Pflegefonds übernimmt die Kosten für die Pflege: Der Versicherungsnehmer erhält eine zusätzliche Tagesleistung, die jedoch bei Bedarf über das Zusatzbudget „Pflegegeld“ ausbezahlt wird.
Falls die ambulante Betreuung während des Tages oder der Nacht nicht in ausreichender Höhe gewährleistet werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Übernachtungskosten in einer vertraglichen Einrichtung für die Tages- oder Nachtbetreuung. Wenn der Betreuer im Ferienaufenthalt ist, krank oder anderweitig verhindert ist, kann er die Betreuung durch den Betreuer in Anspruch nehmen. Der Betreuer ist in der Lage, die Betreuung in Anspruch zu nehmen. Die jährliche Berechtigung für die Pflegestufe 2 – 5 liegt bei bis zu vier Kalenderwochen (42 Tage) bis zu ? 1.612.
Grundvoraussetzung für den Antrag ist, dass die Pflegekraft die notwendige Versorgung für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten gewährleistet hat. Der Service kann sowohl für den Gebrauch einer nicht erwerbstätigen Krankenschwester als auch für einen stationären Pflegeservice oder die Unterkunft in Kurz- oder Tagesbetreuung ausgewählt werden.