Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.

Wenn Sie im Alter Pflege finanzieren oder zu Hause organisieren, kann „private Pflege“ drei Dinge meinen: die Pflegepflichtversicherung für Privatversicherte, eine freiwillige Zusatzversicherung oder privat organisierte Betreuung zu Hause. Diese drei Bereiche erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Die Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Eine Zusatzversicherung kann einen Teil der verbleibenden Kosten abdecken, aber nicht unbedingt alle. Prüfen Sie, welche Leistungen der Vertrag vorsieht, welche Kosten Sie selbst zahlen müssen und ob die Beiträge dauerhaft in Ihr Budget passen.

Pflichtschutz für Privatversicherte

Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie ist keine freiwillige Zusatzleistung. Die Leistungen müssen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein. Privatversicherte zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei ihrer Versicherung ein. Diese erstattet den Betrag, der im Tarif vorgesehen ist.

Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen. Sie hängen unter anderem vom Eintrittsalter und vom individuellen Risiko ab. Die private Pflegepflichtversicherung legt Rücklagen an, um den Beitragsanstieg im Alter abzufedern. Beschäftigte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Er ist höchstens so hoch wie der entsprechende Arbeitgeberanteil in der sozialen Pflegeversicherung. Gesetzliche Regeln verhindern außerdem, dass Versicherte wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden. Kinder sind beitragsfrei mitversichert.

Die Pflichtversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Bei häuslicher Pflege bezahlt sie nicht automatisch alle Ausgaben für professionelle Hilfe oder Betreuung. Auch im Pflegeheim müssen Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen.

Zwei Begleiterinnen und ein älterer Mensch im Gespräch zu Hause.
KI-generiertes Symbolbild

Was die Pflegepflichtversicherung zahlt

Bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 betrug das monatliche Pflegegeld seit dem 1. Januar 2025 347, 599, 800 beziehungsweise 990 Euro. Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie zu Hause versorgt werden und die Pflege selbst organisieren. Für ambulante Pflegesachleistungen, zum Beispiel durch einen Pflegedienst, gab es je nach Pflegegrad unterschiedliche monatliche Höchstbeträge. Unter bestimmten Bedingungen lassen sich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren.

Im Pflegeheim richteten sich die monatlichen Leistungsbeträge für Pflegegrad 2 bis 5 nach dem Pflegegrad. Zusätzlich gibt es Zuschläge zum Eigenanteil für die Pflege. Ihre Höhe hängt davon ab, wie lange Sie schon im Heim leben. Die Leistungen bezahlen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten nicht automatisch.

Eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zeigt, wie hoch die Kosten ausfallen können: Zum 1. Januar 2026 betrug die durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung im ersten Heimjahr 3.245 Euro. Darin enthalten waren neben den Pflegekosten auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Der Bundesdurchschnitt dient zur Orientierung. Er sagt nicht, was ein bestimmtes Heim kostet.

Am 28. Oktober 2026 informierte das Bundesgesundheitsministerium über den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz. Darin sind unter anderem Änderungen bei den Leistungsbudgets und eine jährliche Anpassung ab 2029 vorgesehen. Bis das Gesetz beschlossen ist, bleiben diese Punkte Vorschläge und begründen noch keinen Anspruch auf Leistungen.

Betreuung zu Hause organisieren

Viele Pflegebedürftige leben zu Hause. Ende 2023 wurden laut Statistischem Bundesamt 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland dort versorgt. Angehörige, ambulante Pflegedienste und privat organisierte Betreuung können dabei helfen. Welche Leistungen bezahlt werden, hängt unter anderem vom Pflegegrad und vom Vertrag ab.

Hilfe im Haushalt ist etwas anderes als medizinische Behandlungspflege. Unterstützung bei Mahlzeiten oder im Haushalt ersetzt keine medizinischen Leistungen. Diese müssen Sie gesondert organisieren. Auch bei einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ arbeitet eine einzelne Betreuungskraft nicht ununterbrochen. Klären Sie vor dem Abschluss, welche Aufgaben die Betreuungskraft übernimmt, wann sie verfügbar ist und wie Ruhezeiten und Vertretung geregelt sind.

Freiwillige Zusatzversicherungen

Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Pflegepflichtversicherung. Grundsätzlich können gesetzlich und privat Pflegepflichtversicherte sie abschließen. Je nach Tarif zahlt die Versicherung einen vereinbarten Betrag, erstattet bestimmte Pflegekosten oder zahlt eine Rente. Keine dieser Varianten übernimmt automatisch alle Kosten, die Sie selbst tragen müssen.

Versicherungsart Wie sie leistet Was Sie prüfen sollten
Pflegetagegeldversicherung Zahlt einen vertraglich festgelegten Betrag je nach Pflegegrad. Das Geld können Sie grundsätzlich frei verwenden. Höhe in jedem Pflegegrad, Unterschiede zwischen häuslicher und stationärer Pflege, Beitragsbefreiung im Pflegefall und mögliche Beitragsanpassungen
Pflegekostenversicherung Erstattet bestimmte nachgewiesene Pflegekosten, meist bis zu tariflichen Grenzen. Welche Rechnungen anerkannt werden, welche Eigenanteile ausgeschlossen sind und ob Prozentsätze oder Höchstbeträge gelten
Pflegerentenversicherung Zahlt bei Eintritt des vertraglich vereinbarten Pflegefalls eine Rente. Wie der Vertrag den Pflegefall definiert, wie hoch die Rente ausfällt und welche Bedingungen gelten

Pflegetagegeld ist die verbreitetste Form der privaten Zusatzversicherung. Sie können das Geld flexibel einsetzen, zum Beispiel für zusätzliche Hilfe zu Hause. Bei einer Pflegekostenversicherung hängt die Erstattung davon ab, welche Kosten der Tarif anerkennt. Eine Pflegerente zahlt regelmäßig einen Betrag, dessen Höhe im Vertrag festgelegt ist.

Die Verbraucherzentrale nannte für 2026 ein Beispiel für eine 50-jährige Person: Der Tarif sah 50 Euro Tagegeld in Pflegegrad 5, gleichbleibende stationäre Leistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 und Beitragsbefreiung im Pflegefall vor. Der Monatsbeitrag lag bei 70 bis 160 Euro. Dieser Betrag ist kein allgemeiner Marktpreis. Die Beiträge hängen von Alter, Tarif und Leistung ab. Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn ihre Bedingungen ähnlich sind.

Drei Erwachsene planen gemeinsam mit einem Wochenkalender.
KI-generiertes Symbolbild

Wann sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt

Eine Zusatzversicherung kommt eher infrage, wenn Sie einen Teil der möglichen Pflegekosten planbar absichern möchten und die Beiträge auch im Ruhestand dauerhaft bezahlen können. Sie kann helfen, wenn Sie im Pflegefall nicht nur auf Ihr Einkommen oder vorhandenes Vermögen zurückgreifen möchten. Der Vertrag deckt aber nur einen Teil der Kosten. Die tatsächlichen Ausgaben können höher sein als die vereinbarte Leistung.

Ein Abschluss passt weniger, wenn die Beiträge Ihr heutiges oder künftiges Budget überfordern oder Sie genug Einkommen und Vermögen für mögliche Eigenkosten eingeplant haben. Die Beiträge können steigen. Ein festgelegter Leistungsbetrag wächst nicht automatisch mit den künftigen Pflegekosten. Ein niedriger Monatsbeitrag sagt daher wenig darüber aus, wie gut der Schutz ist. Prüfen Sie, was der Tarif bei jedem Pflegegrad zahlt und welche Bedingungen für die Auszahlung gelten.

Die Verbraucherzentrale rät jüngeren Menschen bis etwa 50 Jahre häufig, sich mit der Entscheidung Zeit zu lassen. Lebens- und Finanzverhältnisse können sich noch ändern. Das ist eine allgemeine Orientierung und keine feste Altersgrenze. Prüfen Sie bei einem Angebot die Leistungen in allen Pflegegraden, den Schutz bei häuslicher und stationärer Pflege sowie eine mögliche Beitragsbefreiung im Pflegefall.

Staatliche Förderung prüfen

Beim sogenannten Pflege-Bahr unterstützt der Staat einen passenden Pflegezusatzvertrag mit 5 Euro im Monat. Versicherte zahlen selbst mindestens 10 Euro monatlich. Der Tarif muss Leistungen für alle Pflegegrade vorsehen und in Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat zahlen.

Für Verträge mit staatlicher Förderung gelten besondere Regeln: Die Regeln schließen eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge aus. Vorerkrankungen dürfen ebenfalls nicht zum Ausschluss von Leistungen führen. Die Förderung richtet sich an Menschen, die noch keine Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben. Der erleichterte Zugang sagt nichts darüber aus, ob die Leistungen Ihre voraussichtlichen Kosten decken. Vergleichen Sie deshalb die Vertragsbedingungen und nicht nur die Zulage.